Frauengesundheit: zwischen Selbst- und Fremdbestimmung – Jahresthema des Landesfrauenrats 2015

Die 2. öffentliche Fachveranstaltung „Wenn alles an mir zerrt: Herausforderung Selbstfürsorge“ im Rahmen des  Jahresthemas  2015 „Frauengesundheit“  am  23. Okt 2015  in Stuttgart fand großen Zuspruch. Die Dokumentation dazu gibt es im Rundbrief vom Dezember 2015: 2015-dez15-web Die Dokumentation der LFR-Fachtagung vom 24.04.2015 „Frauengesundheit zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung: Herausforderung Schwangerschaft und Geburt“ sowie  zahlreiche weiteren Informationen zum Hintergrund und zu aktuellen Entwicklungen gibt es im LFR-Rundbrief vom Juni 2015: 2015-juni15-web

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Frauengesundheit – Geschlechtergerechte Gesundheits- und Pflegepolitik

  Frauen und Männer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Krankheiten und gesundheitlichen Einschränkungen, nehmen den eigenen Körper in verschiedener Weise wahr und differieren hinsichtlich ihres Gesundheitsverhaltens, z.B. bezüglich der Vorsorge. Besondere Gefährdungen resultieren für Frauen jedoch auch aus gesellschaftlichen Rollenzuweisungen und spezifischen Situationen in Arbeitswelt und Familie.  Frauengesundheit: zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung – lautet das Leitthema der LFR-Fachtage 2015. Die Dokumentation des Fachtags zu „Herausforderung Schwangerschaft und Geburt“vom 24. Apil 2015 sowie zahlreiche weitere Informationen zum Themenfeld Reproduktionsmedizin, Pränataldiagnostik und Geburtshilfe   finden Sie hier.

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Beschlüsse der LFR-Delegiertenversammlung vom 24. April 2015 in Stuttgart

Zum Schwerpunkt „Frauengesundheit“ hat die Delegiertenversammlung zahlreiche Beschlüsse gefasst, darunter: – Verankerung und Umsetzung gender-medizinischer Perspektiven und Erkenntnisse im Rahmen der Weiterentwicklung des Gesundheitsleitbildes Baden-Württemberg und des Gesundheitssystems. – „Social Freezing“ – Verhütung: Kostenfreie Abgabe der Pille danach für Frauen unter 20 Jahren und Kostenfreie Abgabe von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln an Menschen mit geringem Einkommen. – Konzept zur flächendeckenden Versorgung der Frauen und Familien mit Hebammenhilfe. Alle Beschlüsse finden Sie hier: 2015-a-Beschluesse Eine Dokumentration der Fachveranstaltung des LFR „Frauengesundheit zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung. Herausforderung: Schwangerschaft und Geburt“ vom 24.4.2015 gibt es im Rundbrief 2-2015.

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INTERNATIONALER FRAUENTAG 2015: „Stell’ dir vor, die Gleichberechtigung der Geschlechter ist auf der ganzen Welt Wirklichkeit”

„Stell’ dir vor, die Gleichberechtigung der Geschlechter ist auf der ganzen Welt Wirklichkeit”. Zur Landtagswahl 2016 – Landesfrauenrat nimmt Parteien unter Beobachtung. Am Internationalen Frauentag erinnert der Landesfrauenrat an die Millionen von Frauen und Mädchen weltweit, die struktureller und unmittelbarer Männergewalt ausgesetzt werden, deren Lebensumstände lebensbedrohlich sind, die verschleppt, vergewaltigt und ermordet werden.

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RUNDBRIEF 1-2015: INTERNATIONALER FRAUENTAG 2015

Schwerpunktthemen dieses RUNDBRIEFS: Vorstellung und Arbeitsschwerpunkte des Vorstandsteams 2015 bis 2017. Aktuelle Aktivitäten, u.a.: – Gegen Stillstand bei der Reform des Chancengleichheitsgesetzes. Frauenpolitik – Stimmen aus dem Landtag von: – Edith Sitzmann MdL, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, – Claus Schmiedel MdL, Fraktionsvorsitzender der SPD, – Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender der FDP. Willkommenskultur für weibliche Flüchtlinge, dazu u.a.: – Gastbeitrag: Integrationsministerin Bilkay Öney, – Zivilgesellschaftliches Engagement für Flüchtlinge – Trau dich! von Luisa Boos. Gegen Gewalt an Frauen. Kampagne Peking+20. Die Ausgabe zum Herunterladen gibt es hier: 2015-Frauentag-web    

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Die Mischung macht’s! Zum Jubiläum: 20 Jahre Ergänzung Grundgesetz Art. 3 Abs. 2

Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden- Württemberg vom 11.12.2014: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so lautet der schlichte, aber weitreichende Satz, der nach langem, insbesondere von der Familienrichterin und SPD-Abgeordneten Elisabeth Selbert im parlamentarischen Rat geführten Kampf 1949 als Artikel 3 Absatz 2 in das künftige Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde. 45 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde Artikel 3, Absatz 2 um die Bestimmung ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das ist ein aktiver Handlungsauftrag an alle staatlichen Ebenen und eine der wenigen Staatszielbestimmungen im Grundgesetz.

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