2013: Gleichstellungspolitik

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 26. April 2013   Verfassungsänderung zur Ermöglichung verbindlicher gesetzlicher Quotenregelungen in Wahlgesetzen im Bund und in den Ländern Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, zeitnah – spätestens nach der Bundestagswahl im September 2013 – über den Bundesrat die Initiative für eine Verfassungsänderung zu ergreifen, dahingehend, dass Wahlgesetzen mit verbindlichen Quotenregelungen für die Kandidaturlisten in Bund und in den Ländern keine verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Parteienfreiheit entgegen stehen. Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, das im Frühjahr 2012 eingeleitete Verfahren zur Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes zu beschleunigen.

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Der Internationale Frauentag am 8. März bleibt Kampf- und Feiertag der Frauen

Landesfrauenrat: „Volle Kraft voraus – Verfassungsänderung jetzt!“ für Quoten in Wahlgesetzen Mit dem Ziel der Parité in Parlamenten geht der Landesfrauenrat nach Start der Kampagne „Halbe Kraft reicht nicht“ anlässlich des Frauentages 2012 vor einem Jahr nun einen Schritt weiter. Nachdem die Gutachten im Auftrag der Landesregierung die Verfassungskonformität einer entsprechenden Regelung negativ bewerteten, wird in der konsequenten Folge nun eine Änderung der Verfassung gefordert.

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RUNDBRIEF 1-2013: Internationaler Frauentag 2013

Schwerpunkte: KAMPAGNE „Halbe Kraft reicht nicht!“ –  LFR zur Studie „Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik“. INTERNATIONALER FRAUENTAG: Gewalt gegen Frauen; 2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland – Befunde für Baden-Württemberg. EQUAL PAY DAY 2013 – ENTGELTGLEICHHEIT: Berufe im Gesundheitswesen. Herunterladen: RB-1-2013

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2012: Bei Novellierung des SWR-Staatsvertrags verbindliche Mindestquote von 50 % Frauen im Rundfunkrat

Stellungnahme von Januar 2013 weiter bearbeiten Im März 2012 schrieb der Landesfrauenrat an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen: „in Hinblick auf die bevorstehende Novellierung des SWR-Staatsvertrags hält der Landesfrauenrat Baden-Württemberg es für zwingend notwendig, dass Bestimmungen zur Repräsentanz von Frauen verbindlich ausgestaltet werden. Insbesondere betrifft dies § 14 Zusammensetzung des Rundfunkrates; Abs.6: Bei der Entsendung der Mitglieder sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Der Landesfrauenrat erwartet von der Landesregierung bzw. den Regierungsfraktionen, dass eine verbindliche Mindestquote von 50 Prozent Frauenanteil gesetzlich festgeschrieben wird. Davon sind die Rundfunkgremien in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weit entfernt, mit einem Frauenanteil von 23,5% unter den 51 Rundfunkratsmitgliedern bzw. 20,0% unter den Verwaltungsratsmitgliedern in Baden-Württemberg. Die Landesregierung Baden-Württemberg kann und muss durch die Einführung verbindlicher Frauenmindestquoten eine gestaltende Rolle einnehmen. Sie würde damit zugleich ein Zeichen setzen, dass sie bereit ist, den […]

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RUNDBRIEF 4-2012

Schwerpunkte: DOKUMENTATION Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats am 24.11.2012; KAMPAGNE Kommunalwahlrecht: Parité jetzt! Regierungskoalition: Gutachten Soll-Regelung zum Reißverschluss auf Kommunalwahllisten; GEGEN GEWALT  Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen, Studie zu „Ehrenmorden“ in Deutschland, EU-Richtlinie gegen Menschenhandel, Medica Mondiale –  Zehn Jahre internationaler Einsatz in Afghanistan, … Herunterladen: RB-4-2012klein

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2012: Eigenständige soziale Sicherung, Rente, Wege aus der Frauenarmut

  Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 4. Mai 2012   Anerkennung von Kindererziehungszeiten Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung auf, bis Ende 2012 eine Bundesratsinitiative für den Ausbau der Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesamten Rentenversicherung für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr, zu starten. Die derzeit herrschende Ungleichbehandlung nach Altersjahrgängen verstößt gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot. Es ist auf Bundesebene eine rentenrechtliche Gleichbehandlung aller vor und nach dem Stichtag (1.1.1992) erfolgten Geburten mindestens auf dem Niveau der für Geburten ab dem 1.1.1992 geltenden Regelungen zu gewährleisten. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung auf, im Bundesrat eine Initiative zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld zu starten. Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012   Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro Erwerbseinkommen Der Landesfrauenrat fordert die […]

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2012: Frauengesundheit, Pflege, Gegen Gewalt

  Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012   Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung Der Landesfrauenrat fordert den Landtag, die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, das Ministerium für Justiz und das Ministerium für Integration auf, über den Bundesrat, die Gesundheitsministerkonferenz, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Justizministerkonferenz der Länder darauf hinzuwirken, dass im Zuge der jetzt anstehenden Beratungen zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung die Ächtung weiblicher Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung mit dem Status eines eigenen Straftatbestandes (entweder durch Änderung des § 226 StGB oder durch Schaffung eines § 226a StGB) festgeschrieben werden. Es ist darauf hinzuwirken, die Strafverschärfung noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zu realisieren. Rezeptfreie „Pille danach“ zur Verhütung ungewollter Schwangerschaft Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Pille danach wie in […]

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2012: Nachhaltigkeit

  Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012 Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung auf, bei der Überarbeitung der Ziele und der Entwicklung von landesweit gültigen Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg die Querschnittsaspekte – Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit – Herstellung von sozialer Gerechtigkeit – Partizipation und demokratische Entwicklung jeweils in den ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen explizit auszuarbeiten. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie muss sich Zukunftstauglichkeit auch an der Umsetzung des Gender Mainstreaming Prinzips messen lassen. Bereits formulierte Ansätze (z.B. in der „Nachhaltigkeitsprüfung“) sind konsequent umzusetzen und weiter zu entwickeln.

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