Fördermitgliedschaft

Jetzt Mitglied werden und die Arbeit des Frauenrates fördern.

Neben den ordentlichen Mitgliedern nimmt der Landesfrauenrat auch gerne Fördermitglieder auf. Dies können juristische oder natürliche Personen (Frauen) sein (§4 Abs, 1), wenn sie die Ziele des LFR (§3) unterstützen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (§4 Abs 2). Fördermitglieder können ohne Rede- und Stimmrecht an den Delegiertenversammlungen teilnehmen.

  • Über die Aufnahme zur Fördermitgliedschaft entscheidet die Delegiertenversammlung.
  • Der Förderbeitrags beträgt mindestens 100 Euro im Kalenderjahr und kann pro Kalenderjahr angepasst werden.
  • Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist spätestens bis 30.09. zum Jahresende gekündigt werden.

Fördermitglieder des Landesfrauenrates 

  • Leni Breymaier | MdB Mitglied des Deutschen Bundestags für die SPD -Fraktion
  • Saskia Esken | MdB Mitglied des Deutschen Bundestags für die SPD-Fraktion und Bundesvorsitzende der SPD
  • Dorothee Kluth | Bischöfliches Ordinariat, Geschäftsführende Bildungsreferentin Fachbereich Frauen und Frauenkommission
  • Prof. Dr. Anja Reinalter | MdB Mitglied des Deutschen Bundestages für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ehemalige Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates BW 1.12.2019 – 31.3.2022
  • Charlotte Schneidewind-Hartnagel | Ehemalige Erste Vorsitzendes des Landesfrauenrates BW 2018 – 30.11.2019
  • Angelika Klingel | Geschäftsführerin Mütterkurheime Württemberg e.V. und ehemalige Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates BW 2009 – 2014
  • Barbara Schwarz-Sterra | Freischaffende Politologin und Coach
  • Ilse Artzt | Ehemalige Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates BW 2006-2008