Schlagwort: Gegen Gewalt an Frauen

2011: Gegen Gewalt, Sorgerecht

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 20. Mai Notaufnahmeplätze für von Zwangsheirat betroffene Frauen Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung und den Landtag von Baden-Württemberg auf, pauschal finanzierte spezifische Notaufnahmeplätze für von Zwangsheirat betroffene Mädchen und junge Frauen, Minderjährige und Volljährige, zu schaffen und die Weiterarbeit der Beratungsstelle für junge Migrantinnen in Konfliktsituationen YASEMIN finanziell zu sichern. Elterliches Sorgerecht bei nicht-ehelichen Kindern Der Landesfrauenrat bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene bei der anstehenden Neureglung zum gemeinsamen elterlichen Sorgerecht für die so genannte „Antragslösung“ einzusetzen. Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 12. November 2011 Regelfinanzierung der Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung und den Landtag Baden-Württemberg auf, die Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution Baden-Württemberg in die Regelfinanzierung zu überführen. Verbände-Thema: „Wege aus der Frauenarmut“ Fachfrauen der Verbände und – bei Bedarf – externe Expertinnen […]

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2008: Gegen Gewalt

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. November 2008   Bundesweite Finanzierungsregelung für Frauenschutzhäuser Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung Baden-Württemberg auf, für eine bundesweit einheitliche und unbürokratische Regelung der Frauenhausfinanzierung initiativ zu werden. Eine angemessene, bundeseinheitliche Finanzierung verschafft allen Frauenhäusern Planungssicherheit für die verlässliche Finanzierung ihrer Aufgaben, gewaltbetroffene Frauen zu schützen, zu beraten und zu unterstützen. Der Zugang zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder muss einfach und niedrigschwellig sichergestellt und finanzielle Barrieren müssen beseitigt werden. Die Finanzierung der Frauenhäuser darf die betroffenen Frauen mit ihren Kindern nicht zusätzlich belasten und gefährden. Der gleichberechtigte Zugang aller betroffenen Frauen zum Hilfesystem muss bundesweit verbindlich geregelt und die Aufteilung der notwendigen finanziellen Mittel mit Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen dauerhaft und sachgerecht festgelegt werden. Die erforderliche Schutz- und Hilfegewährung muss über Stadt – […]

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2008: Zum Integrationsplan Baden-Württemberg „Integration gemeinsam schaffen“

Präambel Der Landesfrauenrat begrüßt den Integrationsplan Baden-Württemberg der Landesregierung „Integration gemeinsam schaffen“. Integration wird als eine Querschnittsaufgabe verstanden, die anerkennt, dass wir ein ethnisch, kulturell und religiös vielfältiges Land geworden sind und kulturelle und ethische Vielfalt einen kulturellen Mehrwert darstellt. Der Landesfrauenrat BW (LFR) teilt das in der der Präambel formulierte Grundverständnis, das Integration als ein wechselseitiges, „prozesshaftes Geschehen der ständigen Weiterentwicklung“ (S. 14) begreift. In seinem Positionspapier „Eckpunkten einer frauengerechten Migrationspolitik“ aus dem Jahr 2000 definiert der LFR entsprechend Integration als einen „Prozess, an dem Angehörige der Einwanderungsminderheiten und der Aufnahmegesellschaft zu beteiligen sind“. (Anlage.) Das Prinzip der Gegen- und Wechselseitigkeit, der partizipativen Gestaltung dieses gesellschaftlichen Prozesses entspricht demokratischem Grundverständnis. In weiten Teilen der Präambel wird das „gegenseitig Aufeinanderzugehen und ein gegenseitiges Verständnis“ sowie wechselseitiger Respekt und Anerkennung als Basis einer gelingenden Integration dargestellt. […]

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2008: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes – Platzverweis

Im Rahmen der schriftlichen Verbandsanhörung des Innenministeriums Baden-Württemberg nahm der LFR mit Schreiben vom 30. Mai 2008 Stellung, Auszug: „… Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) beschränkt sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes auf die Schaffung einer spezifischen Rechtsgrundlage für den Platzverweis, das Aufenthaltsverbot, den Wohnungsverweis, das Rückkehrverbot und das Annäherungsverbot (§ 27a des Entwurfs). Der LFR begrüßt, dass die seit Jahren landesweit erfolgreich durchgeführten Maßnahmen gegen häusliche Gewalt – der so genannte Platzverweis – im novellierten Polizeigesetz verankert werden sollen. Dies entspricht einer jahrelangen Forderung des Landesfrauenrats, dass zur Verbesserung des Opferschutzes das polizeiliche Wegweisungsrecht sowie ein Betretungs- und Annäherungsverbot auf eine eigene spezielle Rechtsgrundlage gestellt wird.

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Gegen Gewalt 2007

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 4. Mai 2007 Beratungs- und Hilfsangebote für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Mädchen und junge Frauen Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, dafür Sorge zu tragen, dass in Baden-Württemberg spezifische Beratungsangebote und Notaufnahmeplätze für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Mädchen und junge Frauen eingerichtet werden. Gleichzeitig sollen die von der Fachkommission Zwangsheirat im Jahr 2005 erarbeiteten Handlungsempfehlungen zügig umgesetzt werden.

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2005: Gegen Gewalt

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 15. April 2005   Landeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg Der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates fordert das Sozialministerium Baden-Württemberg auf, umgehend für eine landeseinheitliche Finanzierungsstruktur für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg initiativ zu werden. Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates bekräftigt ihren Beschluss vom Juni 1997 zur Ausgestaltung einer landeseinheitlichen Finanzierungsregelung. Analog der Eckpunkte der Freien Trägerverbände müssen die Kosten für die Frauenhäuser zwischen Land, Städten und Landkreisen gerechter als bisher verteilt werden, um die notwendigen Frauenhausplätze in ihrer Existenz und in ihrer Aufgabenstellung zu sichern.

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2004: Gegen Gewalt – gegen Menschenhandel

  Beschluss der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004 Rechtsstellung der Opfer von Menschenhandel Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. In Ergänzung zu § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, der einen geschlechts-spezifischen Asylgrund einführt, müssen weitere Gesetze regeln:

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2003: Rente, Eherecht

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003   Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Verbesserung der Rechtstellung des haushaltsführenden, nicht-erwerbstätigen oder teilzeit-erwerbstätigen Ehepartners im Eherecht Der Landsfrauenrat Baden-Württemberg fordert die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung auf (Rechtsausschuss und Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) a) den vom Bundesrat eingebrachten – und vom Bundestag am 10.04.03 in Erster Lesung behandelten – Gesetzentwurf zur Änderung der §§ 1360 und 1361 BGB in nächster Zeit gründlich in den Ausschüssen zu beraten; b) darüber hinaus eine Fortentwicklung des gesetzlichen ehelichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hin zu einer „Teilhabegemeinschaft“ oder „angepassten Errungenschaftsgemeinschaft“ zu prüfen, wie dies die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf erwogen hat; c) sowie eine Verpflichtung der Standesbeamten zu prüfen, Eheschließende generell auf die Ausgestaltung des ehelichen Güterrechts hinzuweisen.    Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. November 2003   […]

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2003: Gegen Gewalt, Gesundheit

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003 Geschlechtsspezifischer Schutz im Zuwanderungsgesetz Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. • Dazu wäre unter anderem wichtig, darauf Einfluss zu nehmen, dass das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ ( Zuwanderungsgesetz ) – besonders in der Aufzählung der Verbote einer Abschiebung – geschlechtsspezifischen Schutz anbietet und bald in Kraft tritt. • Eine weitere Möglichkeit zur Verwirklichung dieses Ziels wäre die Bereitstellung von Mitteln zum Aufbau von Frauenschutzhäusern, in denen sich die durch Menschenhandel aus ihren Ursprungsländern verschleppten und entwurzelten Frauen […]

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