NEIN ZU GEWALT AN FRAUEN – Frauenrechte sind Menschenrechte

Jeder Tag muss ein Tag gegen Gewalt an Mädchen und Frauen sein!

 In diesem Jahr hisst der Landesfrauenrat Baden-Württemberg die Fahne von Terre des Femmes am 25. November 2018 digital, um so ein wichtiges Statement gegen Gewalt an Mädchen und Frauen zu setzen. Der Einsatz gegen Gewalt an Frauen – in allen ihren Erscheinungsformen – ist seit Bestehen des Landesfrauenrates im Jahr 1969 eines der Kernthemen der Arbeit des LFR. Nicht mehr Wegsehen, sondern Gewalt gegen Frauen zu enttabuisieren war und ist dabei das zentrale Anliegen. Wir müssen als Gesellschaft zeigen, dass es niemals hinnehmbar ist, wenn Frauen Opfer von Gewalt werden!
Seit 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Die insgesamt 81 Artikel betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt.
Hinschauen, helfen und Unterstützung anbieten – dass sind die Aufgaben, die wir alle im Rahmen unserer Möglichkeiten erfüllen müssen. Politik muss die Rahmenbedingungen für ausreichend finanzierte und niedrigschwellige Hilfsangebote schaffen. Ein Hilfetelefon kann nur so gut sein, wie die anschließenden Angebote für die betroffenen Frauen – das reicht von medizinischer Versorgung (Gewaltambulanzen) über juristische Beratung (Platzverweis) bis zu Wohnraumangeboten (Frauenhäuser und Anschlusswohnungen). „Dem Erstkontakt über das bundesweite Hilfetelefon muss die persönliche Beratung und Betreuung vor Ort folgen“, betont Charlotte Schneidewind-Hartnagel und fordert, dass „dazu finanziell und personell gut ausgestattete Fachberatungsstellen und Frauenhäuser in jeder Stadt und in jedem Landkreis nötig sind.“
Wichtiger Hinweis:
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000116016 bietet in 18 Fremdsprachen Unterstützung für Frauen in Not und ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr – telefonisch und online – erreichbar. Auf Wunsch vermitteln die Berater*innen Betroffene an Unterstützungseinrichtungen vor Ort zu den Beratungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Das Hilfetelefon berät auch Angehörige, Freund*innen oder Fachkräfte. Weiterführende Informationen unter:
https://www.hilfetelefon.de/
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/gegen-gewalt-an-frauen/

Kontakt: Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Erste Vorsitzende Landesfrauenrat Baden-Württemberg, Mobil 0151/16004074