Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf nachdrücklich. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzes und appelliert an den Landtag, diese dringend erforderliche Finanzierung weder aufzuschieben, noch mit Verweis auf ein Bundesgesetz auszusetzen. Sowohl der Bund, das Land und die Kommunen müssen ihrer Verantwortung und ihren Verpflichtungen aus der Istanbul Konvention gerecht werden. Ein Abschieben der Verantwortung untereinander in unserer föderalen Struktur erschüttert das Vertrauen in unsere Demokratie. Seit Inkrafttreten der Istanbul Konvention zum 1. Februar 2018 fordert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg genau eine solche im Gesetzentwurf geregelte einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser. Denn ohne institutionelle Förderung sind bestehende Frauenhäuser nicht dauerhaft und verlässlich zu betreiben, so dass die Anzahl der Frauenhäuser in Baden-Württemberg bisher schon drastisch unter der erforderlichen Zahl liegt. Die Standards der Istanbul Konvention würden erst mit einer Verdopplung der Anzahl der […]
WeiterlesenKategorie: Stellungnahmen
Stellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Gesetzes-entwurf der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und SPD zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen – Anhörung zum Gesetz
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg mit seinen 50 Mitgliedsverbänden und zwei Millionen engagierten Frauen hat in den letzten Jahrzehnten alles getan, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Landesparlament einzufordern. Seit seiner Gründung im Jahre 1969 kämpft der Landesfrauenrat Baden-Württemberg darum, mehr Frauen den Einzug ins Landesparlament zu ermöglichen: Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männer im Landesparlament ist das zentrale Anliegen des Landesfrauenrat Baden-Württemberg. Freiwillige Appelle haben bisher aber leider nur bedingt dazu beigetragen, den Frauenanteil im Landesparlament zu erhöhen und die hinteren Plätze im Ländervergleich verlassen zu können. Auch nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr liegt der Frauenanteil im Landesparlament nur bei 29,2% und rangiert damit immer noch auf den letzten Plätzen. (https://www.statistikbw.de/Wahlen/parlamentGeschlecht.jsp?path=/Wahlen/Landtag/) Die Landeszentrale für Politische Bildung in Baden-Württemberg beschreibt den geringen Frauenanteil im Landesparlament als strukturelles Problem und durch die Besonderheit des Landtagwahlsystems […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zu den Ergebnissen der „Konzertierten Aktion Pflege (KAP)“ der Bundesregierung
Die Pflege ist weiblich. Sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege liegt der Frauenanteil bei über 80 Prozent. Arbeitsverdichtung, Personalmangel, schlechte Bezahlung, unsichere Dienstpläne, zu wenig Zeit für den menschlichen Umgang und wenig Wertschätzung für den Beruf – das alles sind Gründe, die angeführt werden, wenn Frauen den einmal gewählten Wunschberuf frühzeitig wieder verlassen oder in Teilzeit ausüben. Gleichzeitig steigt der Fachkräftebedarf in der Kranken- und Altenpflege. Bis Ende der 2020er Jahre wird mit einer Lücke von 1,3 Millionen Fachkräften im Gesundheitswesen gerechnet bei stetig steigender Zahl derjenigen, die auf Assistenz angewiesen sind. Diese Entwicklungen sind weder neu noch überraschend und seit langem bekannt. Jetzt hat sich die „Konzertierte Aktion Pflege“ der Bundesregierung mit dem Personalnotstand in der Pflege beschäftigt und für 5 Bereiche Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Pflegekräfte in Deutschland erwarten zu […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates zum Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz
2017 Stellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz (AGProstSchG) und zum Entwurf der Begründung des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz (AGProstSchG) vom 25.07.2017: 2017-stgn-AGProstSchG
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrats Baden-Württemberg zum Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz (Juli 2017)
Offener Brief der „Räte“ an die Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien: „Gesellschaft in Vielfalt weiterentwickeln – Baden-Württemberg hat Potenzial“
Die „Räte“ – der Landesfrauenrat, der Landesfamilienrat, der Landesjugendring und der Landesseniorenrat – haben sich am 26. Januar in einem Offenen Brief an die jeweiligen Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien gewandt mit dem Appell, ihren Landtagswahlkampf nicht auf dem Rücken der Menschen zu führen, die bei uns Zuflucht vor Gewalt und Verfolgung suchen bzw. allen, die dies tun, eine deutliche Absage zu erteilen.
WeiterlesenFrauengesundheit: Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheitsleitbilds Baden-Württemberg
Stellungnahme des Landesfrauenrats Baden-Württemberg zu Eckpunkte Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg (Entwurf des Sozialministeriums BW in der Fassung von August 2013). Darin knüpfen wir in wesentlichen Bereichen an Stellungnahmen des Landesfrauenrats aus Vorjahren an, insbesondere zur Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg (2009). „Es verwundert uns doch, dass Hinweise auf eine geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung und Erkenntnisse der Gender-Medizin nach wie vor keinen Eingang in Strategiepapiere und Leitbildformulierungen finden“, schreibt der Landesfrauenrat in seinem Begleitbrief an das Sozialministerium. Zu Grundlagen Auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg (2011) findet die Erkenntnis „Frauen sind anders, Männer auch“ ihren Niederschlag: „Wir wollen dafür sorgen, dass Angehörige aller Gesundheitsberufe in ihren Aus- und Fortbildungen für geschlechtsspezifische Unterschiede bei Krankheiten sensibilisiert werden. Zur Unterstützung dieser Ziele setzen wir uns u.a. für eine stärkere Verankerung der geschlechterdifferenzierten Medizin an den Fakultäten ein. In Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und den Fraueninitiativen […]
WeiterlesenStellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Konzepten der Regierung
Mit grundlegenden Positionspapieren und Aktionsprogrammen setzt der LFR Impulse in die Debatte zu Themen, die für die Entwicklung der Gesellschaft auch mittelfristig relevant sein werden. Stellungnahmen des Landesfrauenrats Baden-Württemberg erfolgen häufig auf aktuelle Einladung, z.B.: – im Rahmen von schriftlichen oder mündlichen Anhörungen der Landesministerien zu Gesetzesvorhaben bzw. Verordnungen; – im Rahmen von schriftlichen oder mündlichen Anhörungender Landtagsfraktionen zu frauenpolitisch relevanten Themen; – im Rahmen der Mitarbeit des LFR in Beratungsgremien der Landesregierung. Des weiteren bezieht der LFR aktuell Stellung zu frauenpolitisch relevanten Positionen und Entscheidungen anderer gesellschaftlicher Gruppen oder auch einzelner Kommunen, von denen eine Signalwirkung (positiv oder negativ) in das Land ausgehen kann. Stellungnahmen 2017 Stellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz (AGProstSchG) und zum Entwurf der Begründung des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz (AGProstSchG) vom 25.07.2017: 2017-stgn-AGProstSchG
Weiterlesen2012: Bei Novellierung des SWR-Staatsvertrags verbindliche Mindestquote von 50 % Frauen im Rundfunkrat
Stellungnahme von Januar 2013 weiter bearbeiten Im März 2012 schrieb der Landesfrauenrat an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen: „in Hinblick auf die bevorstehende Novellierung des SWR-Staatsvertrags hält der Landesfrauenrat Baden-Württemberg es für zwingend notwendig, dass Bestimmungen zur Repräsentanz von Frauen verbindlich ausgestaltet werden. Insbesondere betrifft dies § 14 Zusammensetzung des Rundfunkrates; Abs.6: Bei der Entsendung der Mitglieder sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Der Landesfrauenrat erwartet von der Landesregierung bzw. den Regierungsfraktionen, dass eine verbindliche Mindestquote von 50 Prozent Frauenanteil gesetzlich festgeschrieben wird. Davon sind die Rundfunkgremien in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weit entfernt, mit einem Frauenanteil von 23,5% unter den 51 Rundfunkratsmitgliedern bzw. 20,0% unter den Verwaltungsratsmitgliedern in Baden-Württemberg. Die Landesregierung Baden-Württemberg kann und muss durch die Einführung verbindlicher Frauenmindestquoten eine gestaltende Rolle einnehmen. Sie würde damit zugleich ein Zeichen setzen, dass sie bereit ist, den […]
Weiterlesen2012: Anforderungen an die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg
Im Sommer 2012 wurde vom Frauenministerium Baden-Württemberg u.a. der Landesfrauenrat gefragt, wo im einzelnen Novellierungsbedarf am Chancengleichhheitsgesetz gesehen wird. Der Landesfrauenrat hat auf seine zahlreichen konkreten Beschlüsse und Stellungnahmen seit den 90-er Jahren verwiesen und u.a. folgenden Änderungsbedarf als dringlich formuliert: 1. Die Rahmenbedingungen für die Förderung und Verwirklichung der Chancengleichheit auf kommunaler Ebene Zur gesetzlichen Verankerung hauptamtlicher kommunaler Frauenbeauftragter haben wir wiederholt Stellung bezogen, etwa in unseren Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2011. Bezogen auf die durch das Chancengleichheitsgesetz für die kommunale Gleichstellungspolitik gesetzten Rahmenbedingungen haben wir bereits in unserer Stellungnahme anlässlich der Anhörung 2005 deutlich gemacht, dass Chancengleichheitspläne in Kommunen zwingend vorgeschrieben werden müssen. 2. Zur Erhöhung der Quote weiblicher Führungskräfte Hierzu hat die Delegiertenversammlung unserer 53 Mitgliedsverbände zuletzt 2010 die Forderung nach einer 50%-Zielquote für die Besetzung von Funktionsstellen erhoben. 3. Paritätische Besetzung von […]
Weiterlesen2012: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung
Anhörung: Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung Auszug aus der schriftlichen Stellungnahme des LFR vom 6. März 2012 ….. „Als frauenpolitische Lobby konzentrieren wir uns auf gleichstellungspolitische Aspekte und den grundlegenden Ansatz des Gender Mainstreaming. Grundsätzlich begrüßt der Landesfrauenrat die Zielsetzung, dass die Hochschulen verstärkt Studierende mit Berufserfahrung aufnehmen sollen, dass die Vereinbarkeit von Studium, Beruf bzw. familiären Verpflichtungen erleichtert werden soll und dass dafür auch Teilzeit-Studiengänge ausgebaut werden sollen. Wirksame Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele werden die Durchlässigkeit der verschiedenen Qualifikationswege und die Zugänglichkeit zum Hochschulstudium für einen größeren Teil der Bevölkerung ermöglichen. Dies begrüßen wir als einen demokratischen und zukunftsorientierten Ansatz. Vor diesem Hintergrund ist eine zunehmende Vielfalt bzw. Heterogenität in der Zusammensetzung der Studierenden zu erwarten. Damit die verfasste Studierendenschaft die Vertretung der Studentinnen und Studenten […]
Weiterlesen2012: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KITWG)
Anhörung des Wissenschaftsministeriums BW: Gesetz zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KITWG) Aus der schriftlichen Stellungnahme des LFR vom 15. Januar 2012: „… Als frauenpolitische Lobby konzentrieren wir uns in unserer Stellungnahme auf gleichstellungspolitische Aspekte und den grundlegenden Ansatz des Gender Mainstreaming. Grundsätzlich begrüßt der Landesfrauenrat, dass das KIT in Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit die Möglichkeit erhält, entsprechende Regelungen eigenständig zu treffen. Damit kann das KIT in diesem wichtigen Feld gesellschaftlicher Weiterentwicklung innovativ und beispielgebend für andere Forschungseinrichtungen wirken. Wir sehen die Landesregierung und das KIT in der gesellschaftlichen Verantwortung, dies auch offensiv zu tun und die nötigen Strukturen und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Denn Gleichstellungsmaßnahmen sind langfristige Investitionen: „Ohne Gleichstellung rücken Ziele wie nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Zusammenhalt in weite Ferne. (…) Gleichstellungsmaßnahmen sollten deshalb nicht als kurzfristiger Kostenfaktor, sondern […]
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