Gewalthilfe ausbauen! Bedarfsgerechte, niedrigschwellige und wohnortnahe Hilfe für alle Frauen und TIN* Personen Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist in Deutschland im Februar 2025 in Kraft getreten. Es stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung geschlechtsspezifischer / häuslicher Gewalt dar und sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder ab 2032 vor. Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, ab 2027 ein bedarfsgerechtes Hilfesystem auf- und auszubauen.Das Bündnis zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg fordert für die Umsetzung: Die gesamte Stellungnahme lesen Sie hier: Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg unterstützt die Stellungnahme der LAG TäHG BW e.V. zur Täter*innenarbeit Partnerschaftsgewalt und zur Umsetzung des § 30a Abs. 6 PolG BW Gesetzliche Verpflichtung erfordert staatliche Daseinsvorsorge! Infrastruktur und Finanzierung der Täter*innenarbeit Partnerschaftsgewalt sichern, Umsetzungsdefizit bei Partnerschaftsgewalt sofort beheben!
WeiterlesenKategorie: Stellungnahmen
Brief des Landesfrauenrates Baden-Württemberg: Umsetzung der neuen Regeln des Polizeigesetzes (PolG) braucht Kooperation und Vorgaben – Stoppen Sie Gewalt gegen Frauen, stärken und ermöglichen Sie Täterarbeit!
„Wir sind uns sicher in vielem einig: Wir wollen in einem demokratischen, freien Land leben. Wir wollen uns sicher fühlen und in eine gute Zukunft schauen. Wir wollen Menschen mit Würde und Respekt behandeln und einander vertrauen können. Wir wollen nicht in Angst voreinander und mit der Gewalt gegen Frauen und Mädchen leben. Wir sind uns sicher, dass diese Werte, die auf dem Grundgesetz und den Menschenrechten basieren, von uns allen geteilt werden. Ihr Koalitionsvertrag benennt den Ausbau der Täterarbeit ebenfalls explizit.Uns bereitet jedoch die Umsetzung der neuen Regelungen des PolG, die zum 01.07.2026 in Kraft treten, sehr große Sorgen:
WeiterlesenStellungnahme des Bündnisses Gewalthilfegesetz BW – Finanzierung absichern, Ausbau des Gewalthilfesystems garantieren!
Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist in Deutschland im Februar 2025 in Kraft getreten und hat damitden Status eines Bundesgesetzes. Es stellt einen Meilenstein in der Bekämpfunggeschlechtsspezifischer/häuslicher Gewalt dar. Mit dem Gesetz soll ein grundlegender Systemwandelund auch ein deutlicher Fortschritt unter der Istanbul-Konvention erfolgen: im Gewalthilfegesetz ist ab2032 ein Rechtsanspruch auf kostenlose und bedarfsgerechte Beratung und Schutz verankert. Umden Rechtsanspruch in der Umsetzung sicherzustellen, sieht das Gesetz einen deutlichen Ausbau indiesem Bereich vor, der vor dem Hintergrund der umfassenden strukturellen Lücken in denGewalthilfesystemen dringend notwendig ist. Deutschland wurde bereits mehrfach seitens desEuroparats für das unzureichend ausgestattete Hilfesystem gerügt, obgleich auch die Istanbul-Konvention seit 2018 für für alle staatlichen Ebenen verpflichtend ist.1 Hier können Sie die Stellungnahme herunterladen Das Gewalthilfegesetz gibt den Bundesländern bis zum 31.12.2026 verschiedene Vorgaben für dieUmsetzung. Diese umfassen eine Ausgangsanalyse zur Bestandserhebung (Ist-Stand), daraufbasierend […]
WeiterlesenStellungnahme/Offener Brief des Landesfrauenrates Baden-Württemberg, Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg, pro familia Baden-Württemberg
ELSA-Studie zeigt deutliche Lücken im Versorgungsnetz sowie Handlungsbedarf HIER die Stellungnahme runterladen HIER die Pressemitteilung runterladen Mit der ELSA-Studie („Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“) wurde in Deutschland zum ersten Mal umfassend die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbruch erforscht. Das Forschungsprojekt zu sozialen und gesundheitlichen Belastungen von Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft austragen oder abbrechen, erstreckte sich über dreieinhalb Jahre. Einbezogen wurden auch die psychosozialen und medizinischen Unterstützungs- und Versorgungsangebote. In dem Verbundprojekt aus sechs Hochschulen unter Leitung von Prof. Dr. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda wurden betroffene Frauen, Ärzt*innen sowie Fach- und Leitungskräfte aus Verbänden und Beratungsstellen befragt sowie amtliche Strukturdaten ausgewertet. Die zentralen Ergebnisse wurden im April 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt und der gesamte Abschlussbericht am 13.08.2025 durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Baden-Württemberg gehört der Studie zufolge zu den drei […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag „Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt“, im Rahmen der Anhörung am 07.05.2025
Hier herunterladen Bereits mit Beschluss vom 8. November 2024 hat der Landesfrauenrat BW nochmals explizit die Einführung der EAÜ gefordert. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Bereits seit 2018 fordert der Landesfrauenrat BW die umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention. Im Landesfrauenrat BW werden mehr als 2 Mio. Frauen in BW in über 50 Mitgliedsverbänden repräsentiert. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nur ohne geschlechtsbezogene Gewalt möglich, denn diese stellt eine besonders schwerwiegende Form des Machtmissbrauchs und der Menschenrechtsverletzung dar. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) kann entscheidend dazu beitragen, schwere häusliche Gewalt einzudämmen und Femiziden vorzubeugen und die Einhaltung von Annäherungs- und Kontaktverboten effektiver umzusetzen. Wir müssen aufhören, Mythen (z.B. über die angeblich heile Familie), abwertende Glaubenssätze im Hinblick auf Frauen und Mädchen und sexistische „Selbstverständlichkeiten“ zu legitimieren, zu beschönigen oder zu verschleiern. Wir müssen gesellschaftlich eine Entwicklung […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR) vom 5. November 2024 – Gleichstellung von Frauen und Männern gestalten und absichern, gerade JETZT!
der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die in der Präambel dezidierte Bestärkung der wichtigen demokratischen und integrierenden Funktion des SWR in unserer Gesellschaft. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die gesamte Gesellschaft mit Qualitätsangeboten zu versorgen, die insbesondere dazu beitragen, individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen. Bezogen auf dieses Grundverständnis zum Auftrag des SWR reduzieren wir unsere Anmerkungen auf die wesentlichsten: Zu § 6, Programmgrundsätze: Zu § 13 Abs.4, Organe, Allgemeine Bestimmungen: Die Medienpolitik ist komplex, die Anforderungen an die Rundfunkräte und Rundfunkrätinnen steigen stetig, insbesondere durch die digitale Transformation, die technologischen Entwicklungen und die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienlandschaft durch die dritte große Medienrevolution. Dies gilt ebenso für die sehr umfangreichen Qualifizierungseinheiten, die für Fragen der qualitativen Programmbeobachtung unerlässlich sind. Um diese Aufgabe zu erfüllen, der Geschäftsführung auf Augenhöhe zu begegnen, die zunehmenden Anfeindungen und lancierten […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg, LMG, im Rahmen der Anhörung
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg nimmt zum LMG wie folgt Stellung: „Mobilitätswende geschlechtergerecht gestalten und umsetzen“ Der Landesfrauenrat BW fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg und das Ministerium für Verkehr auf, folgende Aspekte im LMG zu ergänzen, um die Mobilitätswende geschlechtergerecht unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mädchen und Frauen in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Genderkompetenz ist explizit zu betonen und in allen Abschnitten des LMG einzubeziehen. Es sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede zu berücksichtigen, z.B. dass Frauen ein anders geprägtes Mobilitätsverhalten, aber auch ein vielfach erhöhtes Sicherheitsbedürfnis als Männer haben. Die Mobilitätswende muss geschlechtergerecht mit gezielten Maßnahmen und Prozessschritten umgesetzt und gefördert werden, diese Betonung, Ausgestaltung und Differenzierung fehlt im LMG bisher in zahlreichen Abschnitten: Begründung: Ältere Menschen, Arbeitslose und Frauen sind im Baden-Württemberg im Durchschnitt weniger mobil. Auch sind Frauen weniger mobil als Männer. Diese Gruppen haben […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Antrag „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache 20/10384
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) mit seinen 50 Mitgliedsverbänden und zwei Millionen engagierten Frauen setzt sich nach intensiven Fachdebatten seit 2013 für eine Gesellschaft ohne Prostitution ein und ist seit 2021 Mitglied des bundesweiten Bündnisses Nordisches Modell. Der LFR BW begrüßt den Antrag[1] und die vorgeschlagenen Maßnahmen der CDU/CSU Fraktion vom 20.02.2024 ausdrücklich. Das Ziel des deutschen Prostitutions-Gesetzes von 2002 – die Stärkung der Rechtsposition von Prostituierten – wurde für die breite Mehrheit der Prostituierten nicht erreicht. Das Prostitutionsgesetz von 2002 hat nur einigen wenigen Frauen[2] „genutzt“ und die überwiegende Mehrheit schutzlos gelassen. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert daher die Einführung der Säulen des Nordischen Modells in Deutschland: Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU greift diese Säulen durch verschiedene einzelne Maßnahmen auf, die wir deshalb befürworten. Die Wirksamkeit des Nordischen Modells bzgl. dem Schutz Prostituierter, der […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum zum Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes Baden-Württemberg
15.03-2024 Der lFR BW nimmt zum Gesetzentwurf wie folgt Stellung: Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung nachdrücklich, den Diskriminierungsschutz auf das staatliche Handeln in Baden-Württemberg auszudehnen. Dieser Schritt ist dringend geboten. Wir würden jedoch folgende Änderungen des Entwurfs dringend anraten: 1. § 4 Abs. 1 Nr. 14, Elternschaft: Breitere Definition notwendig. Diese Kategorie sollte entweder um eine allgemeinere Kategorie ergänzt oder ersetzt werden. „Familiäre Fürsorgeverantwortung“ wäre eine Kategorie, der neben Elternschaft auch die Pflegesituationen erfasst. Denn gerade auch die besonderen Belastungen einer Pflegesituation in der Familie sollte der vorliegende Entwurf mit abdecken. 2. § 4 Abs. 1: Es sollte vor der Liste der Kategorien ein „insbesondere“ eingefügt werden. Der Katalog der Diskriminierungskategorien sollte offen gestaltet sein, um gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Da es in dem Gesetz um ein Vorgehen gegen Diskriminierungen im Allgemeinen geht […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Referentenentwurf des „Selbstbestimmungsgesetzes“ der Bundesregierung
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert Bundesfamilienministerin Paus, Bundesjustizminister Buschmann Sund die Bundesregierung auf, durch eine neue Gesetzgebung den besonderen rechtlichen, sozialen und medizinischen Herausforderungen von transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen gerecht zu werden und im Zuge der Vorbereitung hierfür eine differenzierte Rechtsfolgenabschätzung insbesondere im Blick auf Frauenrechte Familie Sport und-Minderjährigenschutz durchzuführen. Begründung: Der Landesfrauenrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Regierung, die aktuelle Gesetzgebung zu überarbeiten und damit den besonderen rechtlichen, sozialen und medizinischen Herausforderungen von transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen künftig gerechter zu werden. Im Zuge dessen ist aktuell ein Gesetz geplant, wonach der Geschlechtseintrag im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft erfolgen soll. Nach bisheriger Rechtslage werden Geschlecht, Alter und Geburtsort im Personenstand nicht nach Selbstauskunft, sondern nach Faktenlage eingetragen. Viele Menschen kennen das Gefühl, dass sie ein Unbehagen gegenüber den Zuschreibungen haben, die im Hinblick auf […]
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg für die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ des Landtags von Baden-Württemberg – Drittes Handlungsfeld: Berücksichtigung Gesellschaftlicher Strukturen und Betroffenheiten bei der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung
Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung nachdrücklich, Handlungsempfehlungen für eine krisenfestere Gesellschaft zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei wird der Fokus naheliegend auf die Umstände von Krisen und Lehren aus Krisen gesetzt. Jedoch bedarf es fortwährend und nachhaltig eines gesunden und starken Gemeinwesens. Der Blick wandelt sich daher von einem Fokus zu einem Fokusfeld, es fordert uns alle und hat uns alle einzubeziehen. Nachhaltig, nicht nur in Krisenzeiten. Nur ein Gemeinwesen, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt aller ständig und stabil bearbeitet, wird auch – oder gerade – in Ausnahmesituationen gesund und stark reagieren können. Lesen Sie hier die Stellungnahme
WeiterlesenStellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz) Drucksache 17/3604
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf nachdrücklich. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzes und appelliert an den Landtag, diese dringend erforderliche Finanzierung weder aufzuschieben, noch mit Verweis auf ein Bundesgesetz auszusetzen. Sowohl der Bund, das Land und die Kommunen müssen ihrer Verantwortung und ihren Verpflichtungen aus der Istanbul Konvention gerecht werden. Ein Abschieben der Verantwortung untereinander in unserer föderalen Struktur erschüttert das Vertrauen in unsere Demokratie. Seit Inkrafttreten der Istanbul Konvention zum 1. Februar 2018 fordert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg genau eine solche im Gesetzentwurf geregelte einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser. Denn ohne institutionelle Förderung sind bestehende Frauenhäuser nicht dauerhaft und verlässlich zu betreiben, so dass die Anzahl der Frauenhäuser in Baden-Württemberg bisher schon drastisch unter der erforderlichen Zahl liegt. Die Standards der Istanbul Konvention würden erst mit einer Verdopplung der Anzahl der […]
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