Schlagwort: Frauen und Arbeit

2003: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Geschlechterverhältnisse gestalten – Gender Mainstreaming Leitlinie umsetzen

Im Rahmen seiner Mitarbeit im Wirtschaftsforum „Demografischer Wandel“ (angesiedelt beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg) nahm der LFR im März 2003 zum Themenfeld „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ausführlich Stellung. Unter dem Titel „Geschlechterverhältnisse gestalten – Gender Mainstreaming Leitlinie umsetzen“ führte er aus: Die EU hat Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip in den Mitgliedsstaaten mit dem Amsterdamer Vertrag – erstmals kraft Gesetz – 1997 verpflichtend gemacht. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 9. Juli 2002 beschlossen, das Prinzip des Gender Mainstraming in der Landesverwaltung umzusetzen. Zukunftstaugliche Arbeitsergebnisse müssen europäische Standards bzw. Zielvereinbarungen in den Blick nehmen. Dazu gehört das Prinzip des Gender Mainstreaming als aktives Gestaltungsprinzip für demokratische Geschlechterverhältnisse in Europa.

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2002: Bildung

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2002 in Mannheim Bildungsreform in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung, Parteien und mit Bildung und Erziehung befasste Verbände in Baden-Württemberg auf, Reformansätze des Bildungssystems für Baden-Württemberg zu entwickeln und umzusetzen, die geeignet sind, – unter Anwendung des Gender Mainstreaming Prinzips -, folgende Ziele zu erreichen: 1. Herstellung gleicher Chancen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht und sozialer Herkunft, ihre kognitiven, sozialen und kreativen Potenziale bestmöglich zu entfalten. 2. Vermittlung von Handlungs- und Wertorientierung und der für die Wissensgesellschaft erforderlichen Kompetenzen, wie zum Beispiel inhaltliches Basiswissen, personale, soziale und instrumentelle bzw. lernmethodische Kompetenzen. Dies erfordert

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2001: Beschlüsse

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2001 Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die zügige Verabschiedung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft einzusetzen. Modellprojekt für alleinerziehende Sozialhilfeempfängerinnen Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, landesweit spezifische Modellprojekte mit Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg aufzulegen, die geeignet sind, eine dauerhafte Abhängigkeit alleinerziehender Frauen von der Sozialhilfe zu beenden bzw. zu vermeiden. Kinderbetreuungs- und Mobilitätshilfen müssen dabei integraler Bestandteil der Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Anonyme Geburten rechtlich und finanziell absichern Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zu prüfen, die anonyme Geburten unter medizinischer Betreuung für Mutter und Kind mit einem Angebot an psychosozialer Beratung in Baden-Württemberg ermöglichen. Verstöße gegen das Unterhaltsvorschussgesetz wirkungsvoller ahnden Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie Verstöße gegen das Unterhaltsvorschussgesetz […]

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2001: Pflegepolitik

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2001 Resolution Die Delegiertenversammlung der 56 Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates  Baden-Württemberg fordert nach Durchführung des Fachtages „Die Zukunft der Pflege“: a)   zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen den Ausbau der niedrigschwelligen professionellen Angebote wie Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflege – auch an Wochenenden, b)   die Verstärkung der fortlaufenden Beratung und Information der pflegenden Angehörigen zum Pflegebedarf durch professionelle Pflegekräfte (Pflegediagnose) auch in Form von Modellprojekten, c)    die Qualitätssicherung und –kontrolle der ambulanten Pflege, d)    gezielte Informationskampagnen über Rechte der Pflegenden und Gepflegten, e)    weitere Maßnahmen zur Qualifizierung von ungelernten und gelernten Pflegekräften zur Aufwertung des gesamten Berufsfeldes. Perspektiven der Pflege in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung, den Landesverband der Pflegekassen und die Kommunalen Spitzenverbände auf, zur dringend notwendigen Verbesserung in der Gestaltung der Lebenswelten alter, behinderter und psychisch kranker Menschen und ihrer […]

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2000: Alterssicherung

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 10. November 2000 Resolution  zum „Diskussionsentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des Aufbaus eines kapitalgedeckten Vermögens zur Altersvorsorge“ Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich für den Ausbau der eigenständigen Sicherung der Frau in allen drei Säulen der Alterssicherung ein und wendet sich gegen die Nachteile, die Frauen wegen ihrer typischerweise geringeren Verdienste, unterbrochenen Erwerbsbiografien und höheren Lebenserwartung insbesondere im Bereich der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge drohen. Im Einzelnen fordert er: Zur gesetzlichen Rentenversicherung 1. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten von drei Jahren pro Kind und die Gutschrift von zusätzlichen Entgeltpunkten für Erziehende von Kindern unter zehn Jahren und Pflegende von pflegebedürftigen Kindern von unter achtzehn Jahren ist auf vor dem 1.1.1992 geborene Kinder auszudehnen. 2. Von der Wirkung des Ausgleichsfaktors sind neben den zusätzlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung und Pflege auch […]

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2000: Medien, neue Informationstechnologien

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 1. Juli 2000 Medienpolitik Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, sich für folgende medienpolitische Ziele einzusetzen. Grundlage für eine demokratische Gesellschaft ist der öffentliche Zugang zu Informationen. Das beinhaltet das Recht auf Information und Bildung. Deshalb bekräftigt der Landesfrauenrat seine Zustimmung ,das duale Rundfunksystem in einem Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.

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2008: Beschlüsse

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 25. April 2008  Förderung von Mehrgenerationenwohnanlagen Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, finanzielle Mittel zum Bau von Mehrgenerationenwohnanlagen (ggf. auch als zinsgünstiges Darlehen) bereitzustellen und zu prüfen, ob Grundstücke, die sich im öffentlichen Besitz befinden, zur Bebauung zur Verfügung gestellt werden können (vgl. MIKA-Projekt auf einem ehemaligen Kasernengelände in Karlsruhe). Es ist zu prüfen, ob die vom Bund an das Land Baden-Württemberg zugeteilten Mittel für den sozialen Wohnungsbau teilweise für solche Projekte verwendet werden können. Ferner sollen folgende Möglichkeiten der Förderung bzw. Finanzierung gründlich geprüft bzw. in Erwägung gezogen werden: – Bereitstellung von Mitteln der KfW Bank zur Schaffung von Mehrgenerationenwohnanlagen. – Beantragung von Mitteln aus dem europäischen Sozialfonds (ESF). – Zinsgünstige Kredite der L-Bank (für Klein- und Normalverdiener – mit Einkommensobergrenze) zum Eigentumserwerb in Mehrgenerationenwohnanlagen. Keine Einschränkung des Online-Angebots im […]

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