2010: Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder, hier: Infragestellung durch den Gemeindetag Baden-Württemberg

Mit Schreiben an die Landesregierung Baden-Württemberg reagierte der LFR im Januar 2010 auf die Infragestellung dieses Rechtsanspruchs durch den Gemeindetag Baden-Württemberg. Der LFR schrieb u.a. an Frauenminsiterin Dr. Monika Stolz MdL:

„die Infragestellung des Rechtsanspruchs auf Kleinkindbetreuung durch den Gemeindetag Baden-Württemberg alarmiert uns als Lobby der Frauen in Baden-Württemberg.
Die Einbrüche in den kommunalen Haushalten sind teilweise dramatisch; sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass der gesellschaftlich in mehrfacher Hinsicht erforderliche Ausbau der Kleinkindbetreuung zum Erliegen kommt. Die Verwirklichung des Kinderrechts auf Bildung von Anfang an und die Verbesserung des Bildungsniveaus von Anfang an sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiären Aufgaben für Mütter und Väter kleiner Kinder sind Zukunftsaufgaben, die weiter weiterverfolgt werden müssen. Es sind überfällige Anpassungsprozesse im gesellschaftlichen Wandel und Folgen demografischer Veränderungen. Eine gut ausgebaute qualitativ hochwertige, institutionell verankerte Kleinkindbetreuung sowie früh-kindliche Bildung stellen unverzichtbare Grundpfeiler für eine moderne zukunftsfähige Gesellschaft auf europäischem Niveau dar. Das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen insbesondere für die Altersgruppe der unter Dreijährigen muss deshalb zügig ausgebaut werden, gerade auch in ländlichen Regionen unseres Landes.
Die finanziellen Lasten können dabei nicht allein den Kommunen, den Eltern bzw. den freien Trägern aufgebürdet werden.
Wir sehen deshalb das Land in der Pflicht, seine Prioritäten bei der Verwendung des Landeshaushalts auch dahin gehend zu definieren, dass das Land stärker in die finanzielle Verantwortung für den Ausbau der Betreuung und Bildung von Kleinkindern in qualifizierten Einrichtungen eintritt. Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, sich im Kabinett dafür und für die Schaffung der nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Die Unterstützung des Landesfrauenrats und seiner Mitgliedsverbände für eine derartige Initiative sagen wir Ihnen gerne zu.“