2009: Gleichstellungspolitik, Gender Budgeting, Arbeitsmarkt

 
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. April 2009

Gender Budgeting im Landeshaushalt Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung und den Landtag Baden-Württemberg auf, in Umsetzung des europäischen Gender Mainstreaming Grundsatzes und des Ministerratsbe-schlusses für Baden-Württemberg vom 9.7.2002 das Gender Budgeting ab dem Haushaltsjahr 2010/2011 für den Landeshaushalt Baden-Württemberg anzuwenden.
Der Landesfrauenrat fordert eine zügige Haushaltsmodernisierung unter Anwendung des Gender Mainstreaming Grundsatzes. Das Gender Budgeting ist institutionell als verbindliche Vorgabe für die Haushaltsaufstellung des Landes zu verankern.

Künftige Konjunkturprogramme der Bundesregierung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, auf Bundesebene dafür Sorge zu tragen, dass künftige Konjunkturprogramme gleichstellungspolitische Gesichtspunkte gerecht berücksichtigen und auch die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der sozialen Infrastruktur, wie in der Pflege, Erziehung, Bildung, Betreuung und Sozialarbeit vorsehen

Chancengleichheit in den Kommunen und Landkreisen Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung und den Landtag Baden-Württemberg auf, das Chancengleichheitsgesetz zu einem verbindlichen Instrument der Chancengleichheitspolitik in den Kommunen auszubauen.
Im Besonderen betrifft dies:
– die Einführung einer Berichtspflicht für die Gemeinden zur Umsetzung von § 23 und § 24 Chancengleichheitsgesetz;
– die Einführung einer Bestimmung, nach der das Prinzip des Gender Mainstreaming insbesondere auch bei der Aufstellung der kommunalen Haushalte umzusetzen (Gender Budgeting) und diese Umsetzung zu dokumentieren ist.

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 20. November 2009
 

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
Anknüpfend an den Grundsatzbeschluss der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats vom Mai 2007, mit dem diese die Landesregierung Baden-Württem-berg aufgefordert hat, sich im Land und im Bundesrat für die Einführung einer Existenz sichernden Entlohnung für alle Vollzeitbeschäftigten einzusetzen, fordert der Landesfrauenrat die Landesregierung Baden-Württemberg und die Landtagsfraktionen dazu auf, mit einer Bundesratsinitiative die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Existenz sichernder Höhe auf den Weg zu bringen.
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, mit einer Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn dafür Sorge zu tragen, dass der Staat eine Schutzfunktion insbesondere gegenüber jenen abhängig Beschäftigten wahrnimmt, die in Branchen arbeiten, in denen der Schutz durch Tarifverträge vielfach nicht gegeben ist. Dies betrifft in hohem Maße von Frauen ausgeübte Tätigkeiten.
Hinsichtlich der Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns sollte sich dieser an den Mindestlöhnen in europäischen Ländern mit vergleichbaren Lebenshaltungskosten orientieren.

Länger gemeinsam lernen in Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung in Baden-Württemberg auf, eine Gesetzesgrundlage für längeres gemeinsames Lernen mit individueller Förderung in kleineren Klassen an den Schulen in Baden-Württemberg zu schaffen. Statt der frühen Trennung der Kinder mit zehn Jahren in der vierten Klasse soll eine schrittweise Umsetzung zu einer Schule, in der Kinder gemeinsam bis zur 9. Klasse lernen, erfolgen.
Der LFR fordert die Landesregierung auf, dies in dieser Legislaturperiode in Baden-Württemberg einzuführen und bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2010/2011 entsprechend zu berücksichtigen.