2004: Gegen Gewalt – gegen Menschenhandel

  Beschluss der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004 Rechtsstellung der Opfer von Menschenhandel Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. In Ergänzung zu § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, der einen geschlechts-spezifischen Asylgrund einführt, müssen weitere Gesetze regeln:

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2004: Gesundheit, Pflege

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 16. Juli 2004 „Gesamtkonzept Frauengesundheit“ Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, ausgehend von den Handlungsempfehlungen des ersten, im Oktober 2000 vorgelegten Frauengesundheitsberichts Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitsgemeinschaften Gesundheit in Baden-Württemberg sowie Frauen- und Familieneinrichtungen und –Organisationen ein „Gesamtkonzept Frauengesundheit“ zu erarbeiten. Darin sind Standards für eine frauenspezifische Gesundheitsversorgung festzuschreiben und Instrumente zu deren Implementierung in der Gesundheitspolitik des Landes zu entwickeln. Die Landesfrauenrat setzt sich dafür ein, dass Forschung und klinische Prüfung künftig geschlechtsspezifisch ausgerichtet werden. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung deshalb auf, einen Bericht über aktuelle geschlechterdifferenzierende Forschung in Baden-Württemberg zu erstellen und darin darzulegen, welche medizinischen Fakultäten baden-württembergischer Hochschulen Forschung und Lehre bereits heute unter geschlechterdifferenzierten Gesichtspunkten durchführen, an welchen Themen, Forschungsvorhaben und Projekten zur Zeit gearbeitet wird und welche Ergebnisse bereits vorliegen. Der Landesfrauenrat unterstützt die […]

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2004: Beschlüsse zu Medien

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 5. November 2004     Sicherung und Ausbau des Online-Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats fordert die Landesregierung auf, den bedarfsgerechten Ausbau des Online-Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rundfunkstaatsvertrag nicht zu begrenzen. Respektierung des gesetzlich geregelten Gebührenfestsetzungsverfahrens Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats fordert die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag auf, bei der nächsten Gebührenperiode wieder zu dem gesetzlich geregelten Gebührenverfahren mit der Gebührenempfehlung durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückzukehren und nicht dieses unabhängige Verfahren durch politische Entscheidungen zu ersetzen. Der Vorschlag der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühr nur um 0,88 EUR und nicht, wie von der KEF vorgeschlagen um 1,09 EUR zu erhöhen, bringt den Bürgerinnen und Bürgern keine spürbaren Entlastungen, gefährdet aber den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.  

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2004: zum Entwurf desVerwaltungsstruktur-Reformgesetzes – Gender Mainstreaming umsetzen!

Der Landesfrauenrat nahm gegenüber dem damaligen baden-württembergischen  Innenminister  Dr. Thomas Schäuble MdL mit Schreiben vom 2. März 2004 Stellung. Der Landesfrauenrat dringt – in Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom 24. Juli 2001 – auf die Berücksichtigung der übergreifenden Prinzipien der Chancengleichheit der Geschlechter und des Gender Mainstreaming bei der Durchführung der Reform und bei der Bewertung ihrer Auswirkungen. Weder aus dem vorliegenden Entwurf noch aus dem Anschreiben zur Anhörung geht jedoch hervor, ob der Entwurf in seinen geschlechterspezifischen Auswirkungen überprüft wurde

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2003: Rente, Eherecht

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003   Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Verbesserung der Rechtstellung des haushaltsführenden, nicht-erwerbstätigen oder teilzeit-erwerbstätigen Ehepartners im Eherecht Der Landsfrauenrat Baden-Württemberg fordert die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung auf (Rechtsausschuss und Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) a) den vom Bundesrat eingebrachten – und vom Bundestag am 10.04.03 in Erster Lesung behandelten – Gesetzentwurf zur Änderung der §§ 1360 und 1361 BGB in nächster Zeit gründlich in den Ausschüssen zu beraten; b) darüber hinaus eine Fortentwicklung des gesetzlichen ehelichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hin zu einer „Teilhabegemeinschaft“ oder „angepassten Errungenschaftsgemeinschaft“ zu prüfen, wie dies die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf erwogen hat; c) sowie eine Verpflichtung der Standesbeamten zu prüfen, Eheschließende generell auf die Ausgestaltung des ehelichen Güterrechts hinzuweisen.    Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. November 2003   […]

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2003: Gegen Gewalt, Gesundheit

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2003 Geschlechtsspezifischer Schutz im Zuwanderungsgesetz Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, auf die Verantwortlichen im Land und über den Bundesrat im Bund einzuwirken, geeignete Schritte einzuleiten, dass weibliche Opfer von Menschenhandel sich in Deutschland offenbaren und um Hilfe bitten können, ohne wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben zu werden. • Dazu wäre unter anderem wichtig, darauf Einfluss zu nehmen, dass das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ ( Zuwanderungsgesetz ) – besonders in der Aufzählung der Verbote einer Abschiebung – geschlechtsspezifischen Schutz anbietet und bald in Kraft tritt. • Eine weitere Möglichkeit zur Verwirklichung dieses Ziels wäre die Bereitstellung von Mitteln zum Aufbau von Frauenschutzhäusern, in denen sich die durch Menschenhandel aus ihren Ursprungsländern verschleppten und entwurzelten Frauen […]

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2003: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Geschlechterverhältnisse gestalten – Gender Mainstreaming Leitlinie umsetzen

Im Rahmen seiner Mitarbeit im Wirtschaftsforum „Demografischer Wandel“ (angesiedelt beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg) nahm der LFR im März 2003 zum Themenfeld „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ausführlich Stellung. Unter dem Titel „Geschlechterverhältnisse gestalten – Gender Mainstreaming Leitlinie umsetzen“ führte er aus: Die EU hat Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip in den Mitgliedsstaaten mit dem Amsterdamer Vertrag – erstmals kraft Gesetz – 1997 verpflichtend gemacht. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 9. Juli 2002 beschlossen, das Prinzip des Gender Mainstraming in der Landesverwaltung umzusetzen. Zukunftstaugliche Arbeitsergebnisse müssen europäische Standards bzw. Zielvereinbarungen in den Blick nehmen. Dazu gehört das Prinzip des Gender Mainstreaming als aktives Gestaltungsprinzip für demokratische Geschlechterverhältnisse in Europa.

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2002 Beschlüsse

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2002 Geschlechtsdifferenzierte Daten der Arbeitsverwaltung Der Landesfrauenrat fordert die Bundesanstalt für Arbeit und das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg auf, künftig alle personenbezogenen Daten kleinräumig nach Geschlechtern differenziert auszuweisen und diese allen Arbeitsmarktregionen, insbesondere allen Beauftragten für Frauenbelange, regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Der Öffentlichkeit bzw. AkteurInnen der regionalen Arbeitsmarktpolitik sind diese Daten auf Anforderung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Geschlechtsdifferenzierte Daten des Statistischen Landesamtes Der Landesfrauenrat fordert das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf, künftig alle personenbezogenen Daten kleinräumig nach Geschlechtern differenziert auszuweisen und diese als Daten-Grundlage für die Umsetzung der Gender Mainstreaming Leitlinie auf allen Ebenen auch regionalen und örtlichen AkteurInnen regelmäßig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Gesellschaftliche Verantwortung gerecht verteilen – Kein Pflichtjahr für alle Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung, die Bundesregierung, Parteien und Verbände der Wohlfahrtpflege erneut auf, von […]

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2002: Bildung

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2002 in Mannheim Bildungsreform in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung, Parteien und mit Bildung und Erziehung befasste Verbände in Baden-Württemberg auf, Reformansätze des Bildungssystems für Baden-Württemberg zu entwickeln und umzusetzen, die geeignet sind, – unter Anwendung des Gender Mainstreaming Prinzips -, folgende Ziele zu erreichen: 1. Herstellung gleicher Chancen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht und sozialer Herkunft, ihre kognitiven, sozialen und kreativen Potenziale bestmöglich zu entfalten. 2. Vermittlung von Handlungs- und Wertorientierung und der für die Wissensgesellschaft erforderlichen Kompetenzen, wie zum Beispiel inhaltliches Basiswissen, personale, soziale und instrumentelle bzw. lernmethodische Kompetenzen. Dies erfordert

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2001: Beschlüsse

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2001 Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die zügige Verabschiedung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft einzusetzen. Modellprojekt für alleinerziehende Sozialhilfeempfängerinnen Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, landesweit spezifische Modellprojekte mit Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg aufzulegen, die geeignet sind, eine dauerhafte Abhängigkeit alleinerziehender Frauen von der Sozialhilfe zu beenden bzw. zu vermeiden. Kinderbetreuungs- und Mobilitätshilfen müssen dabei integraler Bestandteil der Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Anonyme Geburten rechtlich und finanziell absichern Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zu prüfen, die anonyme Geburten unter medizinischer Betreuung für Mutter und Kind mit einem Angebot an psychosozialer Beratung in Baden-Württemberg ermöglichen. Verstöße gegen das Unterhaltsvorschussgesetz wirkungsvoller ahnden Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie Verstöße gegen das Unterhaltsvorschussgesetz […]

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2001: Pflegepolitik

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2001 Resolution Die Delegiertenversammlung der 56 Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates  Baden-Württemberg fordert nach Durchführung des Fachtages „Die Zukunft der Pflege“: a)   zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen den Ausbau der niedrigschwelligen professionellen Angebote wie Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflege – auch an Wochenenden, b)   die Verstärkung der fortlaufenden Beratung und Information der pflegenden Angehörigen zum Pflegebedarf durch professionelle Pflegekräfte (Pflegediagnose) auch in Form von Modellprojekten, c)    die Qualitätssicherung und –kontrolle der ambulanten Pflege, d)    gezielte Informationskampagnen über Rechte der Pflegenden und Gepflegten, e)    weitere Maßnahmen zur Qualifizierung von ungelernten und gelernten Pflegekräften zur Aufwertung des gesamten Berufsfeldes. Perspektiven der Pflege in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung, den Landesverband der Pflegekassen und die Kommunalen Spitzenverbände auf, zur dringend notwendigen Verbesserung in der Gestaltung der Lebenswelten alter, behinderter und psychisch kranker Menschen und ihrer […]

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2000: Alterssicherung

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 10. November 2000 Resolution  zum „Diskussionsentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des Aufbaus eines kapitalgedeckten Vermögens zur Altersvorsorge“ Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich für den Ausbau der eigenständigen Sicherung der Frau in allen drei Säulen der Alterssicherung ein und wendet sich gegen die Nachteile, die Frauen wegen ihrer typischerweise geringeren Verdienste, unterbrochenen Erwerbsbiografien und höheren Lebenserwartung insbesondere im Bereich der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge drohen. Im Einzelnen fordert er: Zur gesetzlichen Rentenversicherung 1. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten von drei Jahren pro Kind und die Gutschrift von zusätzlichen Entgeltpunkten für Erziehende von Kindern unter zehn Jahren und Pflegende von pflegebedürftigen Kindern von unter achtzehn Jahren ist auf vor dem 1.1.1992 geborene Kinder auszudehnen. 2. Von der Wirkung des Ausgleichsfaktors sind neben den zusätzlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung und Pflege auch […]

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