Sicherung und Ausbau des Online-Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats fordert die Landesregierung auf, den bedarfsgerechten Ausbau des Online-Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rundfunkstaatsvertrag nicht zu begrenzen.
Respektierung des gesetzlich geregelten Gebührenfestsetzungsverfahrens
Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats fordert die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag auf, bei der nächsten Gebührenperiode wieder zu dem gesetzlich geregelten Gebührenverfahren mit der Gebührenempfehlung durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückzukehren und nicht dieses unabhängige Verfahren durch politische Entscheidungen zu ersetzen.
Der Vorschlag der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühr nur um 0,88 EUR und nicht, wie von der KEF vorgeschlagen um 1,09 EUR zu erhöhen, bringt den Bürgerinnen und Bürgern keine spürbaren Entlastungen, gefährdet aber den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.