2006: Stellungnahme zur Landesinitiative „PROSA – Pro Sicherheit im Alter“

Im Rahmen der Anhörung des Ministeriums für Arbeit und Soziales BW,  Landesinitiative „PROSA – Pro Sicherheit im Alter“ zur Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge nahm der Landesfrauenrat wie folgt Stellung:

… Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich für den Ausbau der eigenständigen Sicherung der Frauen in allen drei Säulen der Alterssicherung ein und wendet sich gegen die Nachteile, die Frauen wegen ihrer durchschnittlich geringeren Verdienste und den unterbrochenen Erwerbsbiografien auf Grund der Familienarbeit drohen.

Unisex – Tarife
Schon seit mehreren Jahren setzt sich der Landesfrauenrat für die Umsetzung von Unisex-Tarifen in den Angeboten der Versicherungswirtschaft ein. Im Jahre 2004 verabschiedete die EU die „Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern“.
Dem Landesfrauenrat ist es ein dringendes Anliegen, dass diese Richtlinie schnell in nationales Recht umgewandelt wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei allen zusätzlichen Vorsorgebeiträgen, soweit dies nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben ist (Riester-Rente), Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch gleiche Leistungszusagen gegeben werden. Durch Zulagen bzw. Steuererleichterungen gefördert werden sollen nur betriebliche und/oder private Vorsorgeprodukte mit geschlechtsneutralen Beiträgen bzw. Leistungen. Alternativ sind die für Frauen ca. 15% höheren Beiträge entsprechend zu fördern.

Verbesserung von Aufklärung, Information und Beratung
Dieser Ansatz ist unbedingt zu fördern und wird vom Landesfrauenrat als zentraler Punkt gesehen, um den Anreiz zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu erhöhen. Gerade Frauen mit geringem Einkommen müssen wesentlich besser über die Förderungen bei der Riester-Rente beraten und aufgeklärt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, um die Altersarmut bei Frauen zu verhindern. Ein weiterer Ansatz zur verbesserten Information über Altervorsorge wäre, in Schulen beispielsweise ein Fach „Eigenständige Alterssicherung“ einzuführen, so dass es wie andere Lehrfächer zur Allgemeinbildung wird. Es muss jedoch kein eigenständiges Schulfach sein, sondern kann auch Teil der schon vorhandenen Schulfächer im Bereich Wirtschaft/Gemeinschaftskunde sein. Auch sollten in allen Betrieben Seminare insbesondere zum Thema betriebliche Altersvorsorge abgehalten werden; Diese sollten einmal jährlich verpflichtend durchgeführt werden.
Der Gesetzgeber sollte aufgefordert werden, geeignete Anreize zur betrieblichen Altersvorsorge insbesondere für jene Branchen bzw. für jene Betriebsgrößen zu schaffen, in denen unterdurchschnittliche Arbeitsentgelte gezahlt werden bzw. betriebliche Alterssicherungssysteme kaum oder nicht entwickelt sind. Die zusätzliche Altersvorsorge muss obligatorisch werden wegen des deutlich geringeren durchschnittlichen Erwerbseinkommens von Frauen und im Hinblick auf das in Ehen verbreitete Vorsorgeverhalten, welches der privaten Vorsorge des Mannes Priorität einräumt.

Weitere Vereinfachung des Systems / Verbesserte Portabilität
Aus unserer Erfahrung heraus sind die unterschiedlichen Möglichkeiten (welches Produkt?/Welcher Durchführungsweg?) leider nicht hinreichend bekannt und werden von ArbeitnehmerInnen wie ArbeitgeberInnen wegen Ihrer Komplexität oftmals abgelehnt, aber auf jeden Fall nicht mit Vorrang durchgesetzt. Hierzu sollte es Überlegungen geben, alle Formen gleichermaßen zu fördern und auch gleichermaßen steuerlich zu behandeln. Selbst einige Fachleute (Steuerberater/ Versicherungskaufleute) sind mit dieser Thematik überfordert. Diese Veränderung würde dann mit großer Sicherheit auch zum besseren Verständnis und einer erhöhten Absicherungsquote führen.

Ausweitung der förderberechtigten Personen
Die Veränderungen am Arbeitsmarkt stellen Frauen oft vor die Entscheidung sich selbstständig zu machen. Gerade Frauen, die sich als Einzelfirma selbstständig machen, haben keine Möglichkeit an den Vorteilen der klassischen betrieblichen Altersvorsorge teil zu nehmen. Diese Frauen stellen aber andererseits eine wichtige Rolle im Gesamtgefüge dar, denn sie schaffen Arbeitsplätze und sind auch durchaus gute Steuerzahler. Insbesondere an diesem Punkt sollte es möglich sein alle mit einzubeziehen.

Insolvenzschutz
Das sollte in jeder Form der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Grundvoraussetzung sein.

Sozialversicherungsfreiheit für Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus
Die geplante ersatzlose Streichung der Beitragsfreiheit stellt aus unserer Sicht einen negativen Meilenstein dar. Es macht die Direktversicherung als Gehaltsumwandlung unattraktiver und es muss befürchtet werden, dass auch hier die Verbreitungsquote fällt. Dies wirkt sich ganz besonders negativ aus und widerspricht vom Grundsatz her dem Vorhaben, die eigenständige zusätzliche Altersvorsorge weiter zu fördern bzw. auszubauen.