Ethische Fragestellungen durchziehen grundsätzlich alle inhaltlichen Arbeitsbereiche. Aus der Verpflichtung auf die Menschenrechte, die Achtung der Würde jeder/jedes Einzelnen, auf Demokratie und Bürger/innenrechte beziehen wir Stellung – gegen jede Form von personaler und struktureller Gewalt, vor Ort, im Land, international; – für soziale Gerechtigkeit, gerechte Umverteilung, faire Arbeitbedingungen und faire Handelsbeziehungen, politische Partizipation und Frauenrechte weltweit. Eine der Grundsatzfragen lautet: Wie wollen wir mit den vorhandenen „schwindenden“ Ressourcen jetzt und künftig umgehen?
WeiterlesenSchlagwort: Geschlechtergerechtigkeit
Gleichstellungspolitik
Der LFR fordert u.a. für die institutionelle Verankerung von Frauenförderpolitik in Land und Kommunen – siehe u.a. Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2006 und 2011 Landtagswahl 2011-akt sowie verschiedene Stellungnahmen.
WeiterlesenIntegration/Migration
Integrationspolitik muss der Tatsache Rechnung tragen, dass Baden-Württemberg ein ethnisch, kulturell und religiös vielfältiges Land geworden ist und kulturelle und ethische Vielfalt einen kulturellen Mehrwert darstellt.
WeiterlesenZukunftsorientierte Bildungspolitik
Für das Kinderrecht auf Bildung von Anfang an: Der LFR fordert ein ganzheitliches nachhaltiges Konzept zur Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, u.a. längeres gemeinsames Lernen mit individueller Förderung in kleineren Klassen. (siehe u.a. Beschlüsse des Delegiertentages 2009, 2006)
WeiterlesenFeminismus
Demokratie und Feminismus in Baden-Württemberg lautet das Leitthema des LFR-Vorstands für das Jahr 2017. Die Verbindung verweist darauf, dass grundlegende gesellschaftliche Strukturen thematisiert werden … „Wozu Feminismus heute? Seine Wurzel und unsere Flügel“*, „Das Zusammenspiel von Feministinnen, Politikerinnen und Wissenschaftlerinnen wäre in der Tat angebracht, denn viel zu lange haben wir uns gerade in der Bundesrepublik mit Abgrenzungen und gegenseitigen Verdächtigungen aufgehalten, anstatt Solidarität und politische Einflussnahme zu praktizieren.
Weiterlesen2013: Resolution „Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel!“
Zum Prostitutionsgesetz: Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung wirksam bekämpfen! Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats Baden-Württemberg stellt fest: Einen Menschen zum Konsumartikel zu degradieren, ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Ein Freier tut genau dies. Prostitution ist nicht vereinbar mit der Würde des Menschen; denn Frauen und weibliche Sexualität werden zur Ware, einem käuflichen Objekt degradiert. Prostitution ist gerade deshalb kein Beruf wie jeder andere – aber für manche Frauen die einzige bezahlte Arbeit, die ihnen aus Not, Perspektivlosigkeit, Naivität oder mangelnder Information möglich erscheint. In Prostitution und Zuhälterei (illegal oder legalisiert) findet das Machtverhältnis von Männern über Frauen und ihre Sexualität einen deutlichen Ausdruck. In legalisierter und gesellschaftlich anerkannter Prostitution manifestiert sich die Anerkennung dieses Machtverhältnisses. Wir fordern, dass der Staat und die Gesellschaft in Deutschland mit einem […]
Weiterlesen2013: Gleichstellungspolitik
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 26. April 2013 Verfassungsänderung zur Ermöglichung verbindlicher gesetzlicher Quotenregelungen in Wahlgesetzen im Bund und in den Ländern Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, zeitnah – spätestens nach der Bundestagswahl im September 2013 – über den Bundesrat die Initiative für eine Verfassungsänderung zu ergreifen, dahingehend, dass Wahlgesetzen mit verbindlichen Quotenregelungen für die Kandidaturlisten in Bund und in den Ländern keine verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Parteienfreiheit entgegen stehen. Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, das im Frühjahr 2012 eingeleitete Verfahren zur Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes zu beschleunigen.
WeiterlesenKlares Ja! zur Quote für Frauen in Aufsichtsräten
Landesfrauenrat ruft Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg auf, den Gesetzentwurf des Bundesrates zu verabschieden
WeiterlesenDer Internationale Frauentag am 8. März bleibt Kampf- und Feiertag der Frauen
Landesfrauenrat: „Volle Kraft voraus – Verfassungsänderung jetzt!“ für Quoten in Wahlgesetzen Mit dem Ziel der Parité in Parlamenten geht der Landesfrauenrat nach Start der Kampagne „Halbe Kraft reicht nicht“ anlässlich des Frauentages 2012 vor einem Jahr nun einen Schritt weiter. Nachdem die Gutachten im Auftrag der Landesregierung die Verfassungskonformität einer entsprechenden Regelung negativ bewerteten, wird in der konsequenten Folge nun eine Änderung der Verfassung gefordert.
WeiterlesenRUNDBRIEF 1-2013: Internationaler Frauentag 2013
Schwerpunkte: KAMPAGNE „Halbe Kraft reicht nicht!“ – LFR zur Studie „Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik“. INTERNATIONALER FRAUENTAG: Gewalt gegen Frauen; 2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland – Befunde für Baden-Württemberg. EQUAL PAY DAY 2013 – ENTGELTGLEICHHEIT: Berufe im Gesundheitswesen. Herunterladen: RB-1-2013
WeiterlesenAlltagskompetenzen und Verbraucherinnenschutz
Der Landesfrauenrat bezieht bei vielen Stellungnahmen die Verbraucherinnen-Position, bei Nachhaltigkeitsfragen, Technologie- und Verkehrsentwicklung, Lebensmittelkennzeichnung, Inhaltsstoffe von Kosmetika u.v.a.m. Vermittlung von Alltagskompetenzen und Verbaucherinnenschutz-Informationen müssen in allen allgemein bildenden Schulen verankert werden.
Weiterlesen2012: Bei Novellierung des SWR-Staatsvertrags verbindliche Mindestquote von 50 % Frauen im Rundfunkrat
Stellungnahme von Januar 2013 weiter bearbeiten Im März 2012 schrieb der Landesfrauenrat an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen: „in Hinblick auf die bevorstehende Novellierung des SWR-Staatsvertrags hält der Landesfrauenrat Baden-Württemberg es für zwingend notwendig, dass Bestimmungen zur Repräsentanz von Frauen verbindlich ausgestaltet werden. Insbesondere betrifft dies § 14 Zusammensetzung des Rundfunkrates; Abs.6: Bei der Entsendung der Mitglieder sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Der Landesfrauenrat erwartet von der Landesregierung bzw. den Regierungsfraktionen, dass eine verbindliche Mindestquote von 50 Prozent Frauenanteil gesetzlich festgeschrieben wird. Davon sind die Rundfunkgremien in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weit entfernt, mit einem Frauenanteil von 23,5% unter den 51 Rundfunkratsmitgliedern bzw. 20,0% unter den Verwaltungsratsmitgliedern in Baden-Württemberg. Die Landesregierung Baden-Württemberg kann und muss durch die Einführung verbindlicher Frauenmindestquoten eine gestaltende Rolle einnehmen. Sie würde damit zugleich ein Zeichen setzen, dass sie bereit ist, den […]
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