2012: Bei Novellierung des SWR-Staatsvertrags verbindliche Mindestquote von 50 % Frauen im Rundfunkrat

Stellungnahme von Januar 2013 weiter bearbeiten Im März 2012 schrieb der Landesfrauenrat an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen:

„in Hinblick auf die bevorstehende Novellierung des SWR-Staatsvertrags hält der Landesfrauenrat Baden-Württemberg es für zwingend notwendig, dass Bestimmungen zur Repräsentanz von Frauen verbindlich ausgestaltet werden. Insbesondere betrifft dies § 14 Zusammensetzung des Rundfunkrates; Abs.6: Bei der Entsendung der Mitglieder sind Frauen angemessen zu berücksichtigen.

Der Landesfrauenrat erwartet von der Landesregierung bzw. den Regierungsfraktionen, dass eine verbindliche Mindestquote von 50 Prozent Frauenanteil gesetzlich festgeschrieben wird.

Davon sind die Rundfunkgremien in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weit entfernt, mit einem Frauenanteil von 23,5% unter den 51 Rundfunkratsmitgliedern bzw. 20,0% unter den Verwaltungsratsmitgliedern in Baden-Württemberg.

Die Landesregierung Baden-Württemberg kann und muss durch die Einführung verbindlicher Frauenmindestquoten eine gestaltende Rolle einnehmen. Sie würde damit zugleich ein Zeichen setzen, dass sie bereit ist, den gleichstellungspolitischen Rückstand in Baden-Württemberg tatsächlich weiter abzubauen und mit der Umsetzung des Gleichstellungsgebotes des Grundgesetzes in unserem Land ernst machen.

Wir bitten Sie, (….) , sich in diesem Sinne bei der Novellierung des SWR-Staatsvertrags einzusetzen.“