I. Gleichberechtigung: gesetzliche Rahmenbedingungen und Strukturen Verbesserung des baden-württembergischen Landesgleichberechtigungsgesetzes Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, folgende Verbesserungen am Landesgleichberechtigungsgesetz vorzunehmen: Der Geltungsbereich des Landesgleichberechtigungsgesetzes muß erweitert werden • insbesondere gilt dies für Kommunen • die Verankerung der kommunalen Frauenbeauftragten • Koppelung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfördernde Maßnahmen analog der Frauenförderverordnung des Landes Brandenburg vom 17. Mai 1996 Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes, in dem detailliert Stellung genommen wird zu folgenden Punkten: • Freistellung für gewählte Frauenvertreterinnen und bestellte Ansprechpartnerinnen • Recht der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen auf Vernetzung • verbesserter Informationsfluß • klare Kompetenzen und Einflußmöglichkeiten für Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen • Schaffung der Stelle einer Frauenvertreterin in den Schulämtern • wohnortnahe, qualitative Schulungen der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen • grundsätzliche Beteiligung der Frauenvertreterinnen bei Personalentscheidungen • Sanktionen bei Nichterstellung eines Frauenförderplans. (25.10.1997)
WeiterlesenKategorie: Beschlüsse Delegiertenversammlung
Ältere Beschlüsse: Migration und Integration
Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Migrantinnen: „KOMMIT-Büro“ Der Landesfrauenrat hat gemeinsam mit engagierten Migrantinnen mit Unterstützung der Stabstelle Ausländerbeauftragter der Landesregierung, der Landeszentrale für politische Bildung und des Frauenarbeitskreises der Volkshochschulen Baden-Württemberg die Kampagne „KOMMIT 99 – Kommunalpolitik – Migrantinnen mischen mit“ gestartet. Ziel dieser landesweiten Kampagne ist es, die kommunalpolitische Partizipation von Migrantinnen zu stärken. Um dieses politische Engagement selbstbestimmt und gleichwertig einbringen zu können, bedarf es einer zentralen Koordinierungsstelle. Wir fordern daher die Landesregierung auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Einrichtung eines KOMMIT-Büros zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Büro soll eine Infrastruktur zur Information und Kommunikation auch über die Kommunalwahlen hinaus geschaffen werden. Nur mit einem solchen Büro mit festen Kontaktzeiten kann die für die Integration der hier lebenden Migrantinnen dringend benötigte Informationsstelle geschaffen werden. (12.6.1999) Resolution: Sofortige Wiedereinreise von Neshe Özmen […]
WeiterlesenÄltere Beschlüsse: Medien
Verzicht auf Gewaltdarstellungen in Sendungen des Südwestrundfunks Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Mitglieder des Rundfunkrates des Südwestrundfunks erneut auf, für einen Verzicht auf verherrlichende, verharmlosende und nicht-reflektierbare Gewaltdarstellungen in den von ihm verantworteten Sendungen im SWR und in der ARD zu sorgen. Der Rundfunkrat soll für die ausgestrahlten Sendungen prüfen, ob körperliche oder sexuelle Gewalt eingesetzt wird. (17.10.1998) Zulassung einer 5. Welle für den SWR – terrestrische Ausstrahlung von „das Ding“ Die Landesregierung wird aufgefordert, dem einstimmigen Beschluß des Rundfunkrates auf Zulassung einer öffentlich-rechtlichen Jugendwelle vom 5.3.99 über alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen hinweg Rechnung zu tragen. Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, ihre erneute Ablehnung einer 5. Welle für den Sender SWR aufzugeben, um den jungen Menschen zwischen 11 und 19 Jahren im Sendegebiet den Zugang zu einer werbefreien, informativen und mitgestalteten Jugendwelle im öffentlich-rechtlichen […]
WeiterlesenÄltere Beschlüsse: Gegen Gewalt an Frauen
Finanzierung der Frauenhäuser im laufenden Haushaltsjahr (1997) Der Delegiertentag des Landesfrauenrates fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, zur Finanzierung der Frauenhäuser im laufenden Haushaltsjahr 1997 unverzüglich eine Anhörung durchzuführen. (27.06.1997) Finanzierungskonzept für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg Der Delegiertentag des Landesfrauenrates fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, eine landeseinheitliche Finanzierungsstruktur zur Förderung von Frauenhäusern in Baden-Württemberg zu entwickeln. Analog der Eckpunkte der Freien Trägerverbände müssen die Kosten für die Frauenhäuser zwischen Land, Städten und Landkreisen gerechter als bisher verteilt werden, um die notwendigen Frauenhausplätze in ihrer Existenz und in ihrer Aufgabenstellung zu sichern.
WeiterlesenÄltere Beschlüsse: Gesundheit, Pflege
Resolution: Gesundheitsreform: Bittere Pillen für Frauen Frauen sind durch die Maßnahmen der dritten Stufe der Gesundheitsreform in besonderem Maße betroffen. Wegen ihres durchschnittlich geringeren Einkommens gehören sie im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung überproportional der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV) an. Durch die Herausnahme von Präventionsleistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog, die Einschränkungen bei den stationären Kuren sowie durch die erneut verschärften Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Kuren und Heil- und Hilfsmitteln werden sie als Patientinnen zusätzlich belastet . Das Prinzip der solidarischen, paritätisch finanzierten GKV wird dadurch in Frage gestellt.
WeiterlesenÄltere Beschlüsse: Bildung
Einführung von „Halbtagsgrundschulen“ in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, in Baden-Württemberg wie im benachbarten Rheinland-Pfalz, an allen Grundschulen des Landes eine volle, qualifizierte Vormittagsbetreuung: „volle Halbtagsschule“ – mit festen Betreuungszeiten von 8 bis 13 Uhr, gebührenfrei einzuführen. (17.10.1998) Verlässliche Halbtagsgrundschule ohne finanzielle Belastung der Eltern Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Konzeption zu entwickeln, die eine Halbtagsgrundschule ohne finanzielle Belastung der Eltern verwirklicht. (9.10.1999)
WeiterlesenÄltere Beschlüsse: Eherecht
Eherecht Der Landesfrauenrat bittet das Justizministerium darum a) bei der Eheschließung generell die Informationspflicht über den gesetzlichen Güterstand und seine Auswirkungen einzuführen. b) Gesetzesregelungen zu erarbeiten und als Initiativantrag auf Bundesebene vorzulegen, die bewirken, daß die Zugewinngemeinschaft nicht erst bei Ende der Ehe durch Scheidung oder Tod, sondern auch bei bestehender Ehe zum Tragen kommt; eine Gesetzesänderung in dem Sinne zu gestalten, daß Ehegatten gleichberechtigt über das Familieneinkommen während bestehender Ehe verfügen können und die Konsequenz aus § 1360 BGB gezogen wird. (17.10.1998)
WeiterlesenÄltere Beschlüsse: Ausbildung, Beruf, Arbeitswelt
Regionaler Sachverständigenrat Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Regierungspräsidien zu beauftragen, in den 12 Regionen je einen Regionalen Sachverständigenrat zur Beschäftigungssituation von Frauen einzurichten mit dem Auftrag – die Situation von Frauen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu analysieren, – die spezifischen Hindernisse und Erschwernisse aufzuzeigen und nach Verbesserungen zu suchen – sowie Konzepte zu erarbeiten, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen zu erschließen, – die Ausbildungs- und Qualifizierungschancen für weibliche Arbeitskräfte zu optimieren und – wirksame Strukturen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen und damit dafür zu sorgen, daß die Beschäftigung von Frauen in Zukunft gesichert ist. (25.10.1997) Sicherstellung von Komplementärmitteln zur Durchführung von Maßnahmen des europäischen Sozialfonds Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, sich um einen höheren Anteil von Finanzmitteln aus dem EU-Sozialfond zu bemühen und darüber hinaus im Landeshaushalt und […]
WeiterlesenÄltere Beschlüssse: Forderungen und Empfehlungen zur Kommunalen Frauenpolitik
Kommunalpolitisch relevante Beschlüsse/Stellungnahmen des LFR (Auswahl) Das weibliche Profil der baden-württembergischen Landkreis- und Gemeindeordnung (1995) 1. Sprache „Der LFR fordert für die 2. Phase der Novellierung der Kommunalgesetzgebung, die Gemeinde- und Landkreisordnung in eine geschlechtergerechte Sprache zu fassen.“ (Es folgen konkrete Begriffe) 2. Kommunale Frauenbeauftragte Verankerung und Kompetenzen (Liste – siehe unten) 3. Die „Kinderkomponente“ Der LFR fordert für MandatsträgerInnen Ersatz der Auslagen für Kinderbetreuungskosten, die aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit im Gemeinderat erforderlich werden. „§ 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung und § 15 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg sind entsprechend zu ändern.“ Gesetzliche Verankerung hauptamtlicher kommunaler Frauenbeauftragter Zahlreiche Beschlüsse, z.B. 1997: Verbesserung des baden-württembergischen Landesgleichberechtigungsgesetzes Der Geltungsbereich des Landesgleichberechtigungsgesetzes muss erweitert werden • insbesondere gilt dies für Kommunen • die Verankerung der kommunalen Frauenbeauftragten • Koppelung von Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfördernde Maßnahmen analog […]
WeiterlesenDeutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Südwest e.V.
www.dbfk.de/de/
Weiterlesen2013: Resolution „Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel!“
Zum Prostitutionsgesetz: Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung wirksam bekämpfen! Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats Baden-Württemberg stellt fest: Einen Menschen zum Konsumartikel zu degradieren, ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Ein Freier tut genau dies. Prostitution ist nicht vereinbar mit der Würde des Menschen; denn Frauen und weibliche Sexualität werden zur Ware, einem käuflichen Objekt degradiert. Prostitution ist gerade deshalb kein Beruf wie jeder andere – aber für manche Frauen die einzige bezahlte Arbeit, die ihnen aus Not, Perspektivlosigkeit, Naivität oder mangelnder Information möglich erscheint. In Prostitution und Zuhälterei (illegal oder legalisiert) findet das Machtverhältnis von Männern über Frauen und ihre Sexualität einen deutlichen Ausdruck. In legalisierter und gesellschaftlich anerkannter Prostitution manifestiert sich die Anerkennung dieses Machtverhältnisses. Wir fordern, dass der Staat und die Gesellschaft in Deutschland mit einem […]
Weiterlesen2013: Menschenrechte
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 26. April 2013 Umsetzung der Konvention 189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg sowie die zuständigen Tarifpartner, die Bundesagentur für Arbeit, Verbände und Einrichtungen auf, wirksame Instrumente für die Einhaltung und Umsetzung der ILO-Konvention189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ in Baden-Württemberg zu entwickeln sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen die Datengrundlage entscheidend zu verbessern.
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