Kategorie: Beschlüsse Delegiertenversammlung

Ältere Beschlüsse: Bildung

Einführung von „Halbtagsgrundschulen“ in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, in Baden-Württemberg wie im benachbarten Rheinland-Pfalz, an allen Grundschulen des Landes eine volle, qualifizierte Vormittagsbetreuung: „volle Halbtagsschule“ – mit festen Betreuungszeiten von 8 bis 13 Uhr, gebührenfrei einzuführen. (17.10.1998) Verlässliche Halbtagsgrundschule ohne finanzielle Belastung der Eltern Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Konzeption zu entwickeln, die eine Halbtagsgrundschule ohne finanzielle Belastung der Eltern verwirklicht. (9.10.1999)

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Ältere Beschlüsse: Eherecht

Eherecht Der Landesfrauenrat bittet das Justizministerium darum a) bei der Eheschließung generell die Informationspflicht über den gesetzlichen Güterstand und seine Auswirkungen einzuführen. b) Gesetzesregelungen zu erarbeiten und als Initiativantrag auf Bundesebene vorzulegen, die bewirken, daß die Zugewinngemeinschaft nicht erst bei Ende der Ehe durch Scheidung oder Tod, sondern auch bei bestehender Ehe zum Tragen kommt; eine Gesetzesänderung in dem Sinne zu gestalten, daß Ehegatten gleichberechtigt über das Familieneinkommen während bestehender Ehe verfügen können und die Konsequenz aus § 1360 BGB gezogen wird. (17.10.1998)

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Ältere Beschlüsse: Ausbildung, Beruf, Arbeitswelt

Regionaler Sachverständigenrat Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Regierungspräsidien zu beauftragen, in den 12 Regionen je einen Regionalen Sachverständigenrat zur Beschäftigungssituation von Frauen einzurichten mit dem Auftrag – die Situation von Frauen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu analysieren, – die spezifischen Hindernisse und Erschwernisse aufzuzeigen und nach Verbesserungen zu suchen – sowie Konzepte zu erarbeiten, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen zu erschließen, – die Ausbildungs- und Qualifizierungschancen für weibliche Arbeitskräfte zu optimieren und – wirksame Strukturen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen und damit dafür zu sorgen, daß die Beschäftigung von Frauen in Zukunft gesichert ist. (25.10.1997) Sicherstellung von Komplementärmitteln zur Durchführung von Maßnahmen des europäischen Sozialfonds Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, sich um einen höheren Anteil von Finanzmitteln aus dem EU-Sozialfond zu bemühen und darüber hinaus im Landeshaushalt und […]

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Ältere Beschlüssse: Forderungen und Empfehlungen zur Kommunalen Frauenpolitik

Kommunalpolitisch relevante Beschlüsse/Stellungnahmen des LFR (Auswahl) Das weibliche Profil der baden-württembergischen Landkreis- und Gemeindeordnung (1995) 1. Sprache „Der LFR fordert für die 2. Phase der Novellierung der Kommunalgesetzgebung, die Gemeinde- und Landkreisordnung in eine geschlechtergerechte Sprache zu fassen.“ (Es folgen konkrete Begriffe) 2. Kommunale Frauenbeauftragte Verankerung und Kompetenzen (Liste – siehe unten) 3. Die „Kinderkomponente“ Der LFR fordert für MandatsträgerInnen Ersatz der Auslagen für Kinderbetreuungskosten, die aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit im Gemeinderat erforderlich werden. „§ 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung und § 15 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg sind entsprechend zu ändern.“ Gesetzliche Verankerung hauptamtlicher kommunaler Frauenbeauftragter Zahlreiche Beschlüsse, z.B. 1997: Verbesserung des baden-württembergischen Landesgleichberechtigungsgesetzes Der Geltungsbereich des Landesgleichberechtigungsgesetzes muss erweitert werden • insbesondere gilt dies für Kommunen • die Verankerung der kommunalen Frauenbeauftragten • Koppelung von Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfördernde Maßnahmen analog […]

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2013: Resolution „Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel!“

Zum Prostitutionsgesetz: Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung wirksam bekämpfen! Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats Baden-Württemberg stellt fest: Einen Menschen zum Konsumartikel zu degradieren, ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Ein Freier tut genau dies. Prostitution ist nicht vereinbar mit der Würde des Menschen; denn Frauen und weibliche Sexualität werden zur Ware, einem käuflichen Objekt degradiert. Prostitution ist gerade deshalb kein Beruf wie jeder andere – aber für manche Frauen die einzige bezahlte Arbeit, die ihnen aus Not, Perspektivlosigkeit, Naivität oder mangelnder Information möglich erscheint. In Prostitution und Zuhälterei (illegal oder legalisiert) findet das Machtverhältnis von Männern über Frauen und ihre Sexualität einen deutlichen Ausdruck. In legalisierter und gesellschaftlich anerkannter Prostitution manifestiert sich die Anerkennung dieses Machtverhältnisses. Wir fordern, dass der Staat und die Gesellschaft in Deutschland mit einem […]

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2013: Menschenrechte

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 26. April 2013 Umsetzung der Konvention 189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg sowie die zuständigen Tarifpartner, die Bundesagentur für Arbeit, Verbände und Einrichtungen auf, wirksame Instrumente für die Einhaltung und Umsetzung der ILO-Konvention189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ in Baden-Württemberg zu entwickeln sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen die Datengrundlage entscheidend zu verbessern.

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2013: Gleichstellungspolitik

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 26. April 2013   Verfassungsänderung zur Ermöglichung verbindlicher gesetzlicher Quotenregelungen in Wahlgesetzen im Bund und in den Ländern Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, zeitnah – spätestens nach der Bundestagswahl im September 2013 – über den Bundesrat die Initiative für eine Verfassungsänderung zu ergreifen, dahingehend, dass Wahlgesetzen mit verbindlichen Quotenregelungen für die Kandidaturlisten in Bund und in den Ländern keine verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Parteienfreiheit entgegen stehen. Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, das im Frühjahr 2012 eingeleitete Verfahren zur Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes zu beschleunigen.

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2012: Eigenständige soziale Sicherung, Rente, Wege aus der Frauenarmut

  Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 4. Mai 2012   Anerkennung von Kindererziehungszeiten Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung auf, bis Ende 2012 eine Bundesratsinitiative für den Ausbau der Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesamten Rentenversicherung für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr, zu starten. Die derzeit herrschende Ungleichbehandlung nach Altersjahrgängen verstößt gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot. Es ist auf Bundesebene eine rentenrechtliche Gleichbehandlung aller vor und nach dem Stichtag (1.1.1992) erfolgten Geburten mindestens auf dem Niveau der für Geburten ab dem 1.1.1992 geltenden Regelungen zu gewährleisten. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung auf, im Bundesrat eine Initiative zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld zu starten. Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012   Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro Erwerbseinkommen Der Landesfrauenrat fordert die […]

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2012: Frauengesundheit, Pflege, Gegen Gewalt

  Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012   Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung Der Landesfrauenrat fordert den Landtag, die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, das Ministerium für Justiz und das Ministerium für Integration auf, über den Bundesrat, die Gesundheitsministerkonferenz, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Justizministerkonferenz der Länder darauf hinzuwirken, dass im Zuge der jetzt anstehenden Beratungen zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung die Ächtung weiblicher Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung mit dem Status eines eigenen Straftatbestandes (entweder durch Änderung des § 226 StGB oder durch Schaffung eines § 226a StGB) festgeschrieben werden. Es ist darauf hinzuwirken, die Strafverschärfung noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zu realisieren. Rezeptfreie „Pille danach“ zur Verhütung ungewollter Schwangerschaft Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Pille danach wie in […]

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2012: Nachhaltigkeit

  Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. November 2012 Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landesregierung auf, bei der Überarbeitung der Ziele und der Entwicklung von landesweit gültigen Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg die Querschnittsaspekte – Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit – Herstellung von sozialer Gerechtigkeit – Partizipation und demokratische Entwicklung jeweils in den ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen explizit auszuarbeiten. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie muss sich Zukunftstauglichkeit auch an der Umsetzung des Gender Mainstreaming Prinzips messen lassen. Bereits formulierte Ansätze (z.B. in der „Nachhaltigkeitsprüfung“) sind konsequent umzusetzen und weiter zu entwickeln.

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