Stellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Gesetzes-entwurf der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und SPD zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen – Anhörung zum Gesetz

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg mit seinen 50 Mitgliedsverbänden und zwei Millionen engagierten Frauen hat in den letzten Jahrzehnten alles getan, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Landesparlament einzufordern.

Seit seiner Gründung im Jahre 1969 kämpft der Landesfrauenrat Baden-Württemberg darum, mehr Frauen den Einzug ins Landesparlament zu ermöglichen: Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männer im Landesparlament ist das zentrale Anliegen des Landesfrauenrat Baden-Württemberg.

Freiwillige Appelle haben bisher aber leider nur bedingt dazu beigetragen, den Frauenanteil im Landesparlament zu erhöhen und die hinteren Plätze im Ländervergleich verlassen zu können. Auch nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr liegt der Frauenanteil im Landesparlament nur bei 29,2% und rangiert damit immer noch auf den letzten Plätzen. (https://www.statistikbw.de/Wahlen/parlamentGeschlecht.jsp?path=/Wahlen/Landtag/)

Die Landeszentrale für Politische Bildung in Baden-Württemberg beschreibt den geringen Frauenanteil im Landesparlament als strukturelles Problem und durch die Besonderheit des Landtagwahlsystems bedingt. Für viele Beobachter*innen fehlt eine Landesliste. (https://www.lpb-bw.de/frauenanteil-laenderparlamenten#c46303)

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg sieht in der Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechtes die Chance für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen im baden-württembergischen Landesparlament.

Der vorliegende Gesetzesentwurf eröffnet nun den Weg, mehr Frauen den Einzug ins Landesparlament zu ermöglichen. Demnach begrüßt der Landesfrauenrat Baden- Württemberg den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechtes mit einer geschlossenen Landesliste ausdrücklich. Auch das Absenken des Mindestwahlalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg ist in unserem Sinne. Grundsätzlich befürwortet der Landesfrauenrat Baden-Württemberg die Bemühungen das Landesparlament Baden-Württemberg weiblicher, jünger und vielfältiger werden zu lassen.

Empfehlung: Um die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Frauenanteil im Parlament transparent zu gestalten, empfiehlt der Landesfrauenrat Baden-Württemberg den im Entwurf aufgeführten Punkt 14 b) nochmals zu überarbeiten und die Stimmzettel so zu gestalten, dass erkennbar wird, wie viele Personen insgesamt auf der Landesliste kandidieren und wie viele davon weibliche Kandidatinnen sind.