Gewalthilfe ausbauen! Bedarfsgerechte, niedrigschwellige und wohnortnahe Hilfe für alle Frauen und TIN* Personen
Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist in Deutschland im Februar 2025 in Kraft getreten. Es stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung geschlechtsspezifischer / häuslicher Gewalt dar und sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder ab 2032 vor. Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, ab 2027 ein bedarfsgerechtes Hilfesystem auf- und auszubauen.
Das Bündnis zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg fordert für die Umsetzung:
Die gesamte Stellungnahme lesen Sie hier:
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg unterstützt die Stellungnahme der LAG TäHG BW e.V. zur Täter*innenarbeit Partnerschaftsgewalt und zur Umsetzung des § 30a Abs. 6 PolG BW