„Wir sind uns sicher in vielem einig: Wir wollen in einem demokratischen, freien Land leben. Wir wollen uns sicher fühlen und in eine gute Zukunft schauen. Wir wollen Menschen mit Würde und Respekt behandeln und einander vertrauen können. Wir wollen nicht in Angst voreinander und mit der Gewalt gegen Frauen und Mädchen leben. Wir sind uns sicher, dass diese Werte, die auf dem Grundgesetz und den Menschenrechten basieren, von uns allen geteilt werden. Ihr Koalitionsvertrag benennt den Ausbau der Täterarbeit ebenfalls explizit.
Uns bereitet jedoch die Umsetzung der neuen Regelungen des PolG, die zum 01.07.2026 in Kraft treten, sehr große Sorgen:
- Es fehlt an der flächendeckenden und verbindlichen Einbindung des Hilfesystems in die Interventionsstrukturen.
- Es fehlt an den finanziellen Ressourcen für die Fachberatungsstellen Täterarbeit und einer länderfinanzierten Ergänzung dieser meist auf kommunaler Ebene finanzierten Fachberatungsstellen.
- Es fehlt insbesondere an weiteren personellen Ressourcen auf dauerhafter Basis in diesen Beratungsstellen, die nur auf einer sicheren finanziellen Basis aufgebaut werden können.
- Es fehlt an verbindlichen, konkreten Auslegungskriterien für unbestimmte Rechtsbegriffe, um die vorhandenen Standards der Täterarbeit sicherzustellen.
Wir setzen uns seit über 11 Jahren für die Umsetzung der Istanbul Konvention („IK“) in Baden-Württemberg ein. Artikel 16 der IK verpflichtet zur Errichtung und Unterstützung von Täterprogrammen, um zukünftige Gewaltausübung zu verhüten. Bei diesen Programmen müssen die Menschenrechte und der Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen im Zentrum stehen. Leider waren die Bemühungen auch in Baden-Württemberg bisher nicht ausreichend, Täterarbeit entsprechend diesen Verpflichtungen auszustatten, obwohl sie substanzieller Bestandteil des Opferschutzes ist.
Es wurde versäumt, flächendeckend, bedarfsorientiert und qualitativ hochwertig den Ausbau der Täterarbeitsberatungsstellen voranzutreiben. Die Neuerungen im PolG in § 36a setzen die Zuweisung an „geeignete Beratungsstellen“ voraus, dies begrüßen wir ausdrücklich. Jedoch fehlt hierzu eine verbindliche Vorgabe, dass diese Beratungsstellen nach dem Standard zur Arbeit mit männlichen Tätern aus dem Bereich häuslicher Gewalt arbeiten, die die BAG Täterarbeit häusliche Gewalt e.V. mit Frauenverbänden ausgearbeitet und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben hat. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die Herausforderungen bei z.B. Mehrsprachigkeit, leichter Sprache und Behinderung mitgedacht werden müssen. Die finanzielle und personelle Ausstattung dieser ca. vierzehn in Baden-Württemberg bestehenden Fachberatungsstellen (gemäß Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt Baden-Württemberg e. V.) sollte für eine flächendeckende Versorgung verbessert, ausgebaut und abgesichert werden.
Zusätzlich ist die Kooperation zwischen den Täterarbeitsberatungsstellen, Polizei, Gerichten und anderen Hilfseinrichtungen für eine funktionierende Umsetzung zwingend erforderlich. Selbstverständlich sollten diese Beratungsstellen umgehend an der Planung und Entwicklung der Täterarbeit beteiligt werden.
Wir fordern Sie dringlichst auf, die Neuerungen des PolG im Hinblick auf die flächendeckende Täterarbeit zu finanzieren und diese den Standards entsprechend auszugestalten und umzusetzen, ohne die Mittel des Frauenunterstützungssystems zu kürzen. Wir brauchen die mit dem Gesetz vorgesehenen Präventionsmaßnah-men und eine qualitativ hochwertige Täterarbeit – jetzt!“