Am 08.11.2024 trafen sich die Delegierten des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zu ihrer Delegiertenversammlung im Literaturhaus in Stuttgart. Wir sind immer wieder dankbar für die hohe Wertschätzung der Frauen untereinander, die uns allen eine verbindliche Debattenkultur ermöglicht. Vielen Dank für das zahlreiche Erscheinen und die Eingabe der Anträge!
Nach der Begrüßung durch die Zweite Vorsitzende des Landesfrauenrates Baden-Württemberg Verena Hahn wurde berichtet, dass zwei Verbände zum 31.12.2024 aus dem LFR BW ausgetreten sind : Mother Hood e.V. und Schwäbischer Frauenverein e.V. Vielen Dank, dass sie unserem Netzwerk angehört haben.
Wir freuen uns sehr über zwei neue Mitgliedsverbände, die ab dem 01.01.2025 in den Landesfrauenrat Baden-Württemberg aufgenommen wurden. HERZLICH WILLKOMMEN!
Evangelische Müttergenesung Württemberg gGmbH
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wähler Frauen Baden-Württemberg
Folgende Frauen scheiden zum 31.12.2024 als Vertreterinnen des LFR BW aus dem Landesfamilienrat Baden-Württemberg aus: Christina Zenner-Siegmann (Mütterforum Baden-Württemberg e.V.) , Lieselotte Zeller (LandfrauenVerband Württemberg-Baden e.V.) und Christine Jerabek (Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.). Verena Hahn bedankt sich im Namen des LFR BW für das jahrelange ehrenamtliche Engagement dieser Frauen.
Ebenso bedankt sie sich bei Nazan Kapan und Christine Jerabek, die ihre Ämter als Beisitzerinnen im Vorstand des LFR BW aus persönlichen Gründen niedergelegt haben.
Lieselotte Zeller vom LandfrauenVerband Württemberg-Baden e.V. berichtet von Ihrer Tätigkeit im Landesfamilienrat und verabschiedet sich bei den Anwesenden.
Die turnusgemäß zu erfolgenden Wahlen von Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung und den Vorstand des Landesfamilienrates Baden-Württemberg für die Amtsperiode 01.01.2025 bis 31.12.2027 ergab folgendes:
Dr. Rahsan Dogan (Frauen Union Landesverband BW e.V.)
Beate Imhof-Gildein (Berufsverband Hauswirtschaft Landesverband BW)
Katja Müller (Mütterforum BW e.V.)
Christine Böhmerle (Arbeitsgemeinschaft der Landfrauenverbände in BW) (wurde auch in den Vorstand gewählt)
Gabriele Dreas-Lutz, Gabriele (Verband der Lehr- und Beratungskräfte für Haushalt und Verbrauch im ländlichen Raum Baden-Württemberg e.V.)
Für die laufende Amtsperiode bis 31.12.2026 wurde Christiane Scheuing-Bartelmess von den SPD-Frauen Baden-Württemberg einstimmig zur Beisitzerin in den Vorstand des LFR BW gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns sehr über die zukünftige Zusammenarbeit.
Hier lesen Sie die Beschlüsse der Delegiertenversammlung am 08.11.2024
Anträge zur Ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie
des Landesfrauenrates Baden-Württemberg
Beschlussmappe 08.11.2024 als pdf zum Herunterladen
Wissenschaft, Genderforschung und Maßnahmen zur Erhöhung der
Teilhabe von Frauen auf Professuren und an MINT-Berufen
(Antrag gestellt vom Verband Baden-Württembergischer Wissenschaftlerinnen )
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg und die entsprechenden Landesministerien auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil von Frauen auf allen Karrierestufen zu erhöhen und insgesamt den Professorinnenanteil zu verbessern.
Dies gilt insbesondere für die MINT-Fächern, dort gilt es grundsätzlich neue, gendergerechte Konzepte zu entwickeln, um die Attraktivität dieser Fächer für mehr Jugendliche und junge Erwachsene erhöhen.
Es müssen mehr Geschlechter-/ Gender-Professuren eingerichtet werden, um gendersensible Forschungsergebnisse und Lehrkonzepte zu generieren, die die Forschungsperspektiven erweitern und damit die Gesellschaft nachhaltig verändern können. Dies erfordert eine ressortübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Ministerien sowie Anreize für die Hochschulen des Landes, entsprechende Leitlinien umzusetzen.
Wir appellieren an die Landesregierung, die Teilhabe von Frauen, insbesondere in den MINT- Fächern zu erhöhen und Genderforschung zu unterstützen und in alle Forschungsprojekte zu integrieren.
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Gemeinschaftliches Wohnen für Frauen
(Antrag gestellt von den evangelischen Frauen in Württemberg und Baden)
Das Land Baden-Württemberg soll zur Entwicklung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten von und für Frauen Fördermittel und personelle Unterstützung bereitstellen. Insbesondere braucht es bezahlbaren Wohnraum und Wohnformen für Frauen mit und ohne Kinder in der (drohenden) Wohnungslosigkeit und für Frauen mit und ohne Kinder, die nach einem Frauenhausaufenthalt Wohnraum benötigen.
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Keine Kürzungen von erfolgreichen und etablierten Förderprojekten in der Gleichstellungspolitik (initiativ)
(Antrag gestellt vom Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg)
Der LFR BW fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg und die entsprechenden Landesministerien auf, die Streichung von Projekten, die insbesondere die Geschlechter-gerechtigkeit fördern sollen, rückgängig zu machen und für diese Projekte doch noch Mittel zur Förderung im Doppelhaushalt 2025/2026 einzustellen.
Wir appellieren an die Landesregierung, Förderungen geschlechtergerecht mit erfolgreichen und etablierten Maßnahmen zu ermöglichen, die die Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mädchen und Frauen in Baden-Württemberg betreffen und eine geschlechtergerechte Chancengleichheit ermöglichen.
Beispielsweise sollten im Doppelhaushalt folgende Projekte Berücksichtigung finden:
- Mittel für die Durchführung der Girls Digital Camps ab 2025;
- Mittel zur Förderung des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg ab 2026.
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Frauen und Arbeitswelt gleichberechtigt gestalten
(Antrag gestellt vom Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg)
Der LFR BW fordert die Landesregierung auf, Ihre derzeitigen Bemühungen im Hinblick auf die Infra- und Personalstruktur von Betreuungs-, Erziehungs- und Schulangeboten für Kinder vom Krippen- bis inklusive Grundschulalter deutlich zu erweitern. Sie muss Anreize für Personal in den jeweiligen Einrichtungen starten bzw. deutlich erhöhen, um eine infrastrukturell gesicherte Kinderbetreuung zu gewährleiten.
Darüber hinaus fordern wir folgende Maßnahmen als Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Berufsleben:
- Maßnahmen in der Kinder- und Pflegebetreuung
- Fördermaßnahmen zur Erwerbstätigkeit von Frauen
- Maßnahmen der Regierung für Unternehmen
- Einsatz für fundamentale Änderungen über den Bundesrat und bei der Bundesregierung
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Mobilitätswende geschlechtergerecht gestalten
(Antrag gestellt vom Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg)
Der LFR BW fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg und die entsprechenden Landesministerien auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Mobilitätswende geschlechtergerecht unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mädchen und Frauen in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Sicherheit im öffentlichen Raum bzw. im ÖPNV ist entscheidend für die Mobilität von Frauen und Mädchen
Ältere Menschen, Arbeitslose und Frauen sind im Baden-Württemberg im Durchschnitt weniger mobil. Auch sind Frauen weniger mobil als Männer. Diese Gruppen haben weniger Verkehrsmittel zur Verfügung und sind daher auf gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.[1] Frauen in Schichtarbeit sind in besonderem Maße auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, besonders im ländlichen Raum können sie die angebotenen Busse, die sich an Schul- und Regelarbeitszeiten ausrichten, kaum nutzen. Am Wochenende verkehren kaum oder keine Verkehrsmittel.
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Digitalisierung und KI geschlechtergerecht gestalten und Schutzmaßnahmen
aus der analogen Welt implementieren
(Antrag gestellt vom Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg)
Der LFR BW fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg und die entsprechenden Landesministerien auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Transformation durch Digitalisierung und KI (Künstliche Intelligenz) geschlechter-gerecht unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mädchen und Frauen in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Analoge Schutzräume sind in die Digitalwelt zu integrieren.
- Maßnahmen zur digitalen Transformation:
- Maßnahmen zur Medienkompetenz
- Maßnahmen zum mobilen Arbeiten:
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[1] Mobilitätsforscherin Ines Kawgan-Kagan über Produkte von Männern für Männer, falsche Fragen an die richtigen Leute und die Rolle des Faktors Gender für ein Gelingen der Mobilitätswende, September 2022, https://futuremoves.com/future-moves-podcast-ines-kawgan-kagan/ FUTURE MOVES Podcast.
Verankerung der elektronischen Fußfessel im Baden-Württembergischen Polizeirecht
(Anträge gestellt vom Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg)
Der LFR BW fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, wie die Bundesländer Bremen und Hessen zu prüfen, inwieweit eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) bei häuslicher Gewalt nach dem spanischen Modell im Baden-Württembergischen Polizeirecht verankert werden kann.
Zugleich möge die Delegiertenversammlung beschließen, dass die Baden-Württembergische Landesregierung aufgefordert wird, den Entschließungsantrag des Bundeslands Hessen zur Einführung der Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt (Sitzung des Bundesrates am 27.9.2024) von Baden-Württemberg im Bundesrat zu unterstützen.
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Antrag zum Themenfeld Änderung des Embryonenschutzgesetzes
Legalisierung der Eizellspende in Baden-Württemberg
(Antrag gestellt von pro familia Landesverband Baden-Württemberg und vom
Deutschen Ärztinnenbund Baden-Württemberg)
Das 1990 vom Gesetzgeber verabschiedete Verbot der Eizellspende (gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist durch eine neue gesetzliche Grundlage zu ersetzen, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und eine Erlaubnis der Eizellspende beinhaltet. Das neue Gesetz muss insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleisten und die Empfehlungen der Akademie der Wissenschaften, Leopoldina und der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin beinhalten.
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Anträge zur Kindertagespflege
Aufnahme der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege über 3 Jahre in das Finanzausgleichsgesetz
Bislang wird die Kindertagespflege als Angebot der Kleinkindbetreuung auch über das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich („Finanzausgleichsgesetz – FAG“) in § 29c gefördert. Diese Förderung beschränkt sich jedoch auf Kinder von ein bis drei Jahren. Die ergänzende Betreuung oder die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen, die über drei Jahre alt sind, wird landesseitig mit nur 1€ pro Kind und Stunde bezuschusst. Dies führt dazu, dass die Bewilligung der Kommunen in der Praxis oftmals finanziellen Beweggründen folgt. Das kann sich insbesondere beim Ausbau der Schulkindbetreuung als Hindernis herausstellen. Deshalb muss das Land sich stärker an der Finanzierung der Kindertagespflege auch für Kinder von drei bis sechs und im Grundschulalter beteiligen. Andernfalls steht zu befürchten, dass der Rechtsanspruch nicht umgesetzt werden kann, da durch mangelnde Finanzierung wertvolle Plätze in der Kindertagespflege verloren gehen.
Ausschöpfung des vollen Potentials der Kindertagespflege und diese gleichberechtigt an der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern zu beteiligen
(Anträge gestellt vom Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.)
Die Kindertagespflege kann aufgrund ihres besonderen Profils als „Best Practise“ Beispiel im Bereich der Schulkindbetreuung bezeichnet werden. Die große Flexibilität der Kindertagespflegepersonen machen das Angebot attraktiv, weil sie damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Der Fachkräftemangel ist enorm. Wenn man auf die Betreuungskapazitäten der Kindertagespflege verzichtet, wird sich die Situation noch weiter verschärfen.
Initiativantrag zur Sicherung der finanzierbaren Ausbildung der Familienpflege in Baden-Württemberg
(Antrag gestellt von den evangelischen Frauen in Württemberg und Baden)
Der LFR BW fordert die Landesregierung auf, die Streichung der Übernachtungspauschalen für dem Sozialministerium unterstellte Schulen rückgängig zu machen. Außerdem fordert der Landesfrauenrat BW den Erhalt und die entsprechende Förderung präventiver Ausbildungsberufe wie die „Haus- und Familienpflege“.
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