Internationaler Weltmädchentag am 11. Oktober – Mädchen stärken, Gewalt und Sexismus konsequent entgegentreten Mädchen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. „Mädchen müssen frei darüber entscheiden können, wie sie leben, lernen und arbeiten wollen. Zwangsheirat, Gewalt und sexuelle Belästigung dürfen genauso wenig ihren Alltag bestimmen wie Rollenklischees, die ihnen von klein auf Grenzen setzen“, erklärt Prof.in Dr. Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg (LFR BW), anlässlich des Weltmädchentags am 11. Oktober. Der LFR BW fordert gleiche Chancen auf Bildung und Ausbildung und einen konsequenten Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Kein Mädchen darf aufgrund ihres Geschlechts daran gehindert werden, seinen eigenen Weg zu gehen, weder durch Zwangsverheiratung noch durch Gewalt, Diskriminierung oder gesellschaftliche Erwartungen. Dabei beginnt Gleichberechtigung bereits im Kindesalter. Rollenstereotype müssen früh aufgebrochen werden. Mädchen brauchen vielfältige weibliche Vorbilder, die ihnen zeigen, dass es nicht […]
WeiterlesenSchlagwort: Diskriminierung
Stellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum zum Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes Baden-Württemberg
15.03-2024 Der lFR BW nimmt zum Gesetzentwurf wie folgt Stellung: Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung nachdrücklich, den Diskriminierungsschutz auf das staatliche Handeln in Baden-Württemberg auszudehnen. Dieser Schritt ist dringend geboten. Wir würden jedoch folgende Änderungen des Entwurfs dringend anraten: 1. § 4 Abs. 1 Nr. 14, Elternschaft: Breitere Definition notwendig. Diese Kategorie sollte entweder um eine allgemeinere Kategorie ergänzt oder ersetzt werden. „Familiäre Fürsorgeverantwortung“ wäre eine Kategorie, der neben Elternschaft auch die Pflegesituationen erfasst. Denn gerade auch die besonderen Belastungen einer Pflegesituation in der Familie sollte der vorliegende Entwurf mit abdecken. 2. § 4 Abs. 1: Es sollte vor der Liste der Kategorien ein „insbesondere“ eingefügt werden. Der Katalog der Diskriminierungskategorien sollte offen gestaltet sein, um gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Da es in dem Gesetz um ein Vorgehen gegen Diskriminierungen im Allgemeinen geht […]
WeiterlesenBeschlüsse der Delegiertenversammlung des LFR vom 15. November 2019 in Stuttgart
Satzungsänderung zur Aufnahme von Fördermitgliedschaften für Frauen im Landesfrauenrat Baden-Württemberg Die Satzung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg in der Fassung vom 12. November 2010 wird in § 4 / Mitgliedschaft um einen Absatz (6. Fördermitgliedschaft) ergänzt. Wir wollen mit der „Fördermitgliedschaft für Frauen“ interessierten Fraueninstitutionen, Frauenverbänden, Frauenvereinen, Frauengruppen gemischter Verbände, siehe § 4 Abs. 1 die Möglichkeit geben, sich enger an die Arbeit des LFR anzuschließen. Mit einer Fördermitgliedschaft kann auch öffentlich signalisiert werden: wir unterstützen die Arbeit des Landesfrauenrates (Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit, Antidiskriminierung und weitere vielfältige Themen); wir vertreten Fraueninteressen und wir wertschätzen das ehrenamtliche Engagement von 2 Millionen Mitgliedsfrauen in Baden-Württemberg. Die Fördermitgliedschaft beinhaltet dabei lediglich ein Gastrecht, kein Stimm-, Wahl- und Rederecht. Förderung der Solwodi Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel und (Zwangs)Prostitution in Aalen, durch Aufstockung der Landesmittel Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg fordert die Landesregierung […]
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