Beschlüsse der Delegiertenversammlung des LFR vom 15. November 2019 in Stuttgart

Satzungsänderung zur Aufnahme von Fördermitgliedschaften für Frauen im Landesfrauenrat Baden-Württemberg
Die Satzung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg in der Fassung vom 12. November 2010 wird in § 4 / Mitgliedschaft um einen Absatz (6. Fördermitgliedschaft) ergänzt.
Wir wollen mit der „Fördermitgliedschaft für Frauen“ interessierten Fraueninstitutionen, Frauenverbänden, Frauenvereinen, Frauengruppen gemischter Verbände, siehe § 4 Abs. 1 die Möglichkeit geben, sich enger an die Arbeit des LFR anzuschließen.
Mit einer Fördermitgliedschaft kann auch öffentlich signalisiert werden: wir unterstützen die Arbeit des Landesfrauenrates (Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit, Antidiskriminierung und weitere vielfältige Themen); wir vertreten Fraueninteressen und wir wertschätzen das ehrenamtliche Engagement von 2 Millionen Mitgliedsfrauen in Baden-Württemberg. Die Fördermitgliedschaft beinhaltet dabei lediglich ein Gastrecht, kein Stimm-, Wahl- und Rederecht.

Förderung der Solwodi Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel und (Zwangs)Prostitution in Aalen, durch Aufstockung der Landesmittel
Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel und (Zwangs)Prostitution in Aalen, die von Solwodi Baden-Württemberg e.V. getragen wird, ab 2020 finanziell zu unterstützen. Ein breites gesellschaftliches Bündnis‚ Ostalb-Bündnis gegen Menschenhandel und (Zwangs)Prostitution hat sich gebildet und für die nächsten drei Jahre eine halbe Stelle für Präventionsarbeit eingerichtet. Diese Präventionsarbeit wird in der Region als wichtige Ergänzung zur Opferberatung angesehen. Mit dieser halben Stelle wird in den Schulen des Landkreises Präventionsarbeit aufgebaut und über Menschenhandel aufgeklärt.

Überprüfung und Überarbeitung des Prostituiertenschutzgesetzes
Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, das im Juli 2017 vom Bundestag novellierte Prostituiertenschutzgesetz unverzüglich im Sinne des Opferschutzes und der Verhinderung von Menschenhandel zu verändern. Das Gesetz muss so ausgestaltet sein, dass die Tätigkeiten krimineller Organisationen besser unterbunden werden können.

Persönlichkeitsstärkung für Schüler*innen ausbauenDie Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, dass ein Selbstbehauptungs- und Aggressionsvermeidungstraining, welches Konfliktfähigkeit, Ichstärke und Selbstbehauptung schult, über alle Schularten und Klassenstufen hinweg Bestandteil des Regelunterrichts wird. Dabei sollen die geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen eine besondere Berücksichtigung finden. Denn Prävention ist besser als Strafe.

#Schlussstrich – Keine Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen!
Der Landesfrauenrat unterstützt einstimmig die Kampagne #Schlussstrich – Keine sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen ! der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württemberg (LaKoG) und begrüßt, wenn innerhalb von Organisationen und Verbänden Ansprechstellen zur Verfügung stehen und Beschwerdewege transparent geregelt werden.
Besonders die ausgeprägten Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse im Studium, während der Qualifikationsphase und die Konkurrenz um Arbeitsplätze führen häufig zu (subtilen) Formen der sexualisierten Diskriminierung und Gewalt. Mit dieser landesweiten Kampagne werden die Relevanz des Themas für die Hochschulen und der Handlungsbedarf betont. Die Hochschulen bekräftigen ihre Aufgabe, Schutz vor sexueller Diskriminierung zu leisten und aktiv gegen jede Diskriminierung vorzugehen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Frauen DIE LINKE Baden-Württemberg stellt einen Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft im Landesfrauenrat Baden-Württemberg
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ls neues Mitglied hat die Delegiertenversammlung die „LAG Frauen DIE LINKE Baden-Württemberg“ in den Landesfrauenrat aufgenommen.

Der Landesverband Mother Hood e.V. Landesgruppe Baden-Württemberg stellt einen Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft im Landesfrauenrat Baden-Württemberg
Als neues Mitglied hat die Delegiertenversammlung den “Landesverband Mother Hood e.V. Landesgruppe Baden-Württemberg“ in den Landesfrauenrat aufgenommen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass allgemeine Menschenrechte auch im Umfeld einer Geburt gewahrt werden. Mother Hood e.V. vertritt die Rechte der Frauen, Kinder und Familien auf eine selbstbestimmte, sichere und unversehrte Geburt mit der freien Wahl des Geburtsortes.