KURZ GEMELDET

Europäischer Tag gegen Menschenhandel

Mädchen und junge Frauen werden auch in Deutschland immer noch Opfer von Früh- und Zwangsverheiratungen. Sie werden aufgrund patriarchaler Strukturen häufig als Eigentum von Familien und Männern, des Vaters oder des Ehemanns, angesehen. Sie werden allein auf die Rolle als Ehefrau und Mutter reduziert. Deutschland ist verpflichtet, die Verschärfung der EU-Menschenhandelsrichtlinie von 2024 bis zum 15.07.2026 umzusetzen. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) mahnt die dringliche Umsetzung der Änderungen am Europäischen Tag gegen Menschenhandel an, der jährlich am 18.10. begangen wird.

„Die erforderlichen Ergänzungen betreffen insbesondere weitere Formen der Ausbeutung: Zwangsheirat, Leihmutterschaft und illegale Adoption. Die nationalen Gesetze sind anzupassen, aber auch eine nationale Koordination und Aktionspläne zu entwickeln,“ fordert Verena Hahn, Zweite Vorsitzende des LFR BW. „Die Notlage und Hilflosigkeit dieser Mädchen und jungen Frauen, die für Zwangsverheiratungen häufig von Deutschland ins Ausland verbracht werden, ist riesig. Häufig sprechen sie die Sprache des Landes nicht, in das sie verbracht werden, darüber hinaus werden sie aus ihren sozialen und unterstützenden Netzwerken gerissen.“  Menschenhandel ginge oftmals mit Zwang, Gewalt und Täuschung einher. Deutschland müsse schnellstmöglich die Richtlinie umsetzen und in der Öffentlichkeit, insbesondere in Schulen, für Aufklärung sorgen, mahnt Hahn. Denn die Dunkelziffer sei gemäß aller Auswertungen in Deutschland und der EU weiterhin hoch. Es müsse über die Zwangsheirat als eine der schweren Menschenrechtsverletzungen informiert und die vorhandenen Hilfesysteme bekannter gemacht werden.