2001: Pflegepolitik

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2001

Resolution

Die Delegiertenversammlung der 56 Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates  Baden-Württemberg fordert nach Durchführung des Fachtages „Die Zukunft der Pflege“:
a)   zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen den Ausbau der niedrigschwelligen professionellen Angebote wie Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflege – auch an Wochenenden,
b)   die Verstärkung der fortlaufenden Beratung und Information der pflegenden Angehörigen zum Pflegebedarf durch professionelle Pflegekräfte (Pflegediagnose) auch in Form von Modellprojekten,
c)    die Qualitätssicherung und –kontrolle der ambulanten Pflege,
d)    gezielte Informationskampagnen über Rechte der Pflegenden und Gepflegten,
e)    weitere Maßnahmen zur Qualifizierung von ungelernten und gelernten Pflegekräften zur Aufwertung des gesamten Berufsfeldes.

Perspektiven der Pflege in Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung, den Landesverband der Pflegekassen und die Kommunalen Spitzenverbände auf, zur dringend notwendigen Verbesserung in der Gestaltung der Lebenswelten alter, behinderter und psychisch kranker Menschen und ihrer pflegerischen Versorgung einen Perspektivwechsel vorzunehmen, der den  Persönlichkeitsrechten der betroffenen Menschen (mehrheitlich Frauen) ein stärkeres Gewicht gibt, auf ein zeitgemäß flexibles Unterstützungssystem abzielt, das die Pflege im Sinne eines Sorge- und Pflege-Mix auf mehrere Schultern verteilt und pflegende Angehörige (meist Frauen) entlastet.
Wir fordern ein Bündel von Maßnahmen, insbesondere:
1.    Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in den Pflegeheimen, insbesondere die Anhebung des Personalschlüssels entsprechend der Tatsache, dass HeimbewohnerInnen heute in der Regel in einem schlechteren Gesundheitszustand aufgenommen werden und intensivere Betreuung und Pflege brauchen, als dies noch vor Einführung der Pflegeversicherung der Fall war.
2.    Perspektivisch auf eine Entbürokratisierung der Pflege hinzuwirken sowie auf eine stärkere Ausrichtung der Hilfen auf psychosoziale und biografische Faktoren. Dazu ist es u.a. notwendig, die Modulfinanzierung auf den Prüfstand zu stellen und neue Finanzierungsformen zu erproben, wie zum Beispiel “personenbezogene Budgets”, die in anderen europäischen Ländern (Niederlande) mit gutem Erfolg praktiziert werden.
3.    Dem Selbstbestimmungsrecht alter und behinderter Menschen an der Schnittstelle Krankenhaus/Häusliche Pflege/Pflegeheim ein stärkeres Gewicht zu geben und Entscheidungen für eine Heimübersiedlung fachlich besser abzusichern.
4.    Übergangsmodelle (z.B. Krankenwohnungen) zu schaffen, mit dem Ziel, die betroffenen Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt wieder in die häusliche Umgebung zu integrieren. Zudem ist es notwendig, integrierte Versorgungsformen für die Zielgruppe der älteren und chronisch kranken Menschen zu entwickeln, für die in der Gesundheitsreform 2000 die rechtliche Grundlage geschaffen wurde.
5.    Die ambulante Pflege mit einer weitaus besseren Finanzierung auszustatten sowie die Qualität einer vernetzten gemeindenahen Versorgung zu erhöhen (Care-Management), da tendenziell immer mehr ältere und behinderte Menschen (80 Prozent) sich wünschen, auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit in ihrer häuslichen Umgebung versorgt und gepflegt zu werden und dies heute grundsätzlich auch möglich ist.

Teilzeitbeschäftigung in der Pflege
Der Landesfrauenrat fordert den Landesverband der Pflegekassen und die Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger in Baden-Württemberg auf, Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in der Pflege zu fördern, insbesondere im Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung gemäß § 75 SGB XI das Recht  auf Teilzeitarbeit zu etablieren und § 18 Absatz 2, Ziffer 1 und 2, der die personelle Mindestausstattung eines Pflegedienstes festlegt, entsprechend zu ändern.