Welttag gegen Menschenhandel. Menschenhandel wirksam bekämpfen – Reform stärkt Schutz von Betroffenen
Menschenhandel zählt zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit. „Menschenhandel ist moderne Sklaverei. Auch Deutschland ist Tatort – im Baugewerbe, in der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution“, betont Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Mit einer im Mai beschlossenen Reform will die Bundesregierung den Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung verstärken. Die bisher in § 232 Strafgesetzbuch geregelten Straftatbestände sollen weiterentwickelt und zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Bedeutung des Themas verdeutlichen aktuelle Zahlen: Nach Angaben der EU-Kommission wurden in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 17.248 Betroffene von Menschenhandel registriert. Mit 49 Prozent stellt die sexuelle Ausbeutung weiterhin die häufigste Form des Menschenhandels dar, gefolgt von Arbeitsausbeutung mit 37 Prozent. Frauen und Mädchen machen 65 Prozent aller registrierten Opfer aus. Kinder und Jugendliche sind mit einem Anteil von 19 Prozent ebenfalls in erheblichem Umfang betroffen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die zunehmende Nutzung digitaler Kommunikationswege durch Täter. Das Bundeskriminalamt warnt: „Die Kontaktanbahnung über das Internet spielt beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach wie vor eine wichtige Rolle. Hierfür nutzen die Täter soziale Netzwerke, Anzeigenportale und Messenger-Dienste.“
„Viele Betroffene von Menschenhandel bleiben für die Öffentlichkeit unsichtbar. Deshalb braucht es mehr Sensibilität, Aufklärung und entschlossenes Handeln. Nur wenn Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung konsequent zusammengedacht werden, können Frauen und Mädchen wirksam vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden“, sagt Christiane Scheuing-Bartelmess aus dem Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg.
Ein international anerkanntes Notsignal bei Gewalt und Menschenhandel ist das sogenannte stille SOS-Hilfe-Handzeichen: Dabei wird der Daumen in die Handfläche gelegt und anschließend von den übrigen Fingern umschlossen. Wer dieses Zeichen wahrnimmt, sollte aufmerksam bleiben, die Situation beobachten, Ruhe bewahren und im Verdachtsfall die Polizei verständigen.

Bild: Wikimedia Commons / Belbury, CC0