Stellungnahme des Bündnisses Gewalthilfegesetz BW – Finanzierung absichern, Ausbau des Gewalthilfesystems garantieren!

Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist in Deutschland im Februar 2025 in Kraft getreten und hat damit
den Status eines Bundesgesetzes. Es stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung
geschlechtsspezifischer/häuslicher Gewalt dar. Mit dem Gesetz soll ein grundlegender Systemwandel
und auch ein deutlicher Fortschritt unter der Istanbul-Konvention erfolgen: im Gewalthilfegesetz ist ab
2032 ein Rechtsanspruch auf kostenlose und bedarfsgerechte Beratung und Schutz verankert. Um
den Rechtsanspruch in der Umsetzung sicherzustellen, sieht das Gesetz einen deutlichen Ausbau in
diesem Bereich vor, der vor dem Hintergrund der umfassenden strukturellen Lücken in den
Gewalthilfesystemen dringend notwendig ist. Deutschland wurde bereits mehrfach seitens des
Europarats für das unzureichend ausgestattete Hilfesystem gerügt, obgleich auch die Istanbul-
Konvention seit 2018 für für alle staatlichen Ebenen verpflichtend ist.1

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Das Gewalthilfegesetz gibt den Bundesländern bis zum 31.12.2026 verschiedene Vorgaben für die
Umsetzung. Diese umfassen eine Ausgangsanalyse zur Bestandserhebung (Ist-Stand), darauf
basierend eine Entwicklungsplanung (Soll-Stand) und ein damit verbundenes Finanzierungskonzept
sowie die Erstellung entsprechender Landesausführungsgesetze und Rechtsverordnungen. Bereits
die Vorgabe der Erstellung einer Entwicklungsplanung zeigt auf, dass der Anspruch des Gesetzes
dezidiert im bedarfsgerechten und flächendeckenden Auf- und Ausbau der Gewalthilfesysteme liegt
Dies umfasst die Beratung und den Schutz im Bereich geschlechtsspezifische Gewalt, wie z.B.
häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Zwangsprostitution/Menschenhandel, Zwangsverheiratung
und FGM/C, einschließlich der vulnerablen Zielgruppen mit erhöhten Bedarfen.
Das Gesetz sieht aufgrund des Sicherstellungsauftrags die zentrale Verantwortung auf Landesebene
ab 2027 vor, insbesondere in der Steuerung und der Umsetzung der Vorgaben des GewHG. Der Bund
hat mit Inkrafttreten des Gesetzes einen Teil der Finanzierung durch eine Beteiligung von 2,6 Mrd.
Euro, verteilt auf alle Bundesländer über 10 Jahre (einsetzend ab 1.1.2027 bis Ende 2036)
übernommen.
Hierbei handelt es sich dezidiert nur um eine anteilige Beteiligung. Dafür ist gleichzeitig auch eine
ausreichende Finanzierung der Bundesländer notwendig. Dies bedeutet konkret für die kommenden
Haushaltsverhandlungen Baden-Württembergs, dass die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes hier
einen wichtigen Schwerpunkt bilden muss.
Zugleich bleibt die kommunale Ebene unverzichtbar: Schutz, Beratung und Prävention finden vor Ort
statt – hier entstehen Bedarfe, hier greifen die Maßnahmen. Aufgrund der prekären Haushaltslagen in
den Kommunen kommt es jedoch bereits in diesem Jahr zu Kürzungen der freiwilligen Leistungen in
den Gewalthilfesystemen. Daher besteht die Befürchtung, dass auch in Hinblick auf die Umsetzung
des Gewalthilfegesetzes ab 2027 die Kommunen ihre bestehende Finanzierung weiter zurückfahren
könnten. Ein solcher Rückzug kommunaler Verantwortung würde die Zielsetzung des Gesetzes
deutlich konterkarieren, bestehende Gewalthilfesysteme vor Ort existenziell gefährden und offene
Schutzlücken noch weiter vergrößern. Das bedeutet also einen Rückschritt im Bemühen, das ohnehin
unzureichend ausgestattete Hilfesystem bedarfsgerecht auszubauen, welcher für gewaltbetroffene
Frauen – und auch ihre Kinder – deutliche Konsequenzen hat.
Aufgrund der ausgeprägten Kommunalisierung von Freiwilligkeitsleistungen in Baden-Württemberg ist
der Anteil der kommunalen Finanzierung im Gewalthilfesystem besonders hoch. Vor dem Hintergrund,
dass die Landes- und Bundesmittel für den Auf- und Ausbau veranschlagt sind, würde ein Rückzug
der Kommunen mit Verweis auf den Sicherstellungsauftrag des Landes nicht mehr eine
Vorwärtsentwicklung, sondern höchstens einen Erhalt oder sogar einen Abbau der noch bestehenden
Strukturen vor Ort bedeuten. Baden-Württemberg weist nach wie vor großflächige Lücken im
Beratungs- und Schutzsystem auf, sowohl in den Angeboten der Fachberatungsstellen als auch der
Anzahl der Frauenhausplätze. Diese strukturellen Lücken gilt es zukünftig dringend zu schließen.
Wir fordern deswegen die zukünftige Landesregierung auf, der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
oberste Priorität einzuräumen und die entsprechenden Mittel im kommenden Haushalt zur Verfügung
zu stellen. Ebenso fordern wir die Kommunen auf, die bestehende Finanzierung aufrechtzuerhalten,
denn für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist die Unterstützung auf allen Ebenen notwendig.
Gewaltschutz ist eine gemeinsame Aufgabe – von Bund, Ländern und Kommunen. Das
Gewalthilfegesetz bietet hierfür die historische Chance, erstmals flächendeckende und
bedarfsgerechte Strukturen zu schaffen. Diese Chance muss gemeinsam ergriffen werden, damit allen
gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern Unterstützung zuteilwerden kann.
1 Siehe u.a. 1. GREVIO-Basisbewertungsbericht des Europarats vom 7. Oktober 2025; 1. Alternativbericht des Bündnisses Istanbul-Konvention vom 16.7.2021 und 2. Alternativbericht des Bündnisses Istanbul-Konvention vom 17.11.2025.

Für ein Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Bündnis Gewalthilfegesetz BW

Ansprechpersonen für die Stellungnahme und Kontakt:
Tabea Konrad
Landesverband Frauen* gegen Gewalt LF*GG e.V.
Mail: konrad@lfgg-bw.de
Tel: 0711 / 28 59 001

Dr. Marie-Luise Löffler
In Vertretung der LAG der kommunalen Frauen- u. Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württembergs
Tel: 0173 / 30 28 128


Das Bündnis Gewalthilfegesetz BW ist ein Zusammenschluss verschiedener Landesnetzwerke und
-verbände sowie von Einzelorganisationen und Selbstvertretungen im Bereich geschlechtsspezifische
Gewalt in Baden-Württemberg:

Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
Frauensalon – Netzwerk für wohnungslosigkeitserfahrene Frauen
Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser Baden-Württemberg
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Baden-Württembergs
Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
an Frauen, Mädchen und Jungen* in Baden-Württemberg
Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe
Landesarbeitsgemeinschaft Täterinnenarbeit Häusliche Gewalt Baden-Württemberg e.V. Landesfrauenrat Baden-Württemberg, Stuttgart Landesnetzwerk Frauenberatungsstelle häusliche Gewalt Ba-Wü Landesverband Frauen gegen Gewalt LF*GG e.V.
LKSF Baden-Württemberg e.V. – Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei
sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
Netzwerk Interventionsstellen bei Partnerschaftsgewalt Baden-Württemberg NIP
Projekt TIN-Schutz des Queeren Netzwerks Baden-Württemberg
Verbandsübergreifender Arbeitskreis Frauenhausfinanzierung (VAK) im Paritätischen
Landesverband BW
VIJ e.V.