Gewaltschutz für Frauen: Klare Pflicht für Land und Kommunen
Dem Trend zur Einschränkung des Gewaltschutzes und der Gleichstellungsarbeit tritt der Landesfrauenrat Baden-Württemberg entschieden entgegen
Am 01. Februar jährt sich das In-Kraft-Treten der Istanbul-Konvention in Deutschland zum achten Mal seit 2018. Das Gesetz verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen zum effektiven und nachhaltigen Schutz von Frauen vor Gewalt und Bedrohung. Als Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, war dies zunächst ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde. Die Umsetzung in ein geltendes Gesetz in Deutschland verzögerte sich auch durch einige vorbereitende Gesetzesanpassungen bereits um sieben Jahre. Die angemessene Umsetzung des Gesetzes lässt aber weiter auf sich warten, ist vielmehr in Gefahr geraten, ist der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) überzeugt.
Als Dachverband von über 50 Mitgliedsorganisationen setzt sich der LFR BW konsequent für die Rechte von Frauen und Mädchen ein und sorgt dafür, dass politische Entscheidungen aus einer Gleichstellungsperspektive gedacht werden.
Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde im Februar 2025 gemacht: Mit dem Beschluss des Gewalthilfegesetzes auf Bundesebene werden Frauen ab 2032 einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben, ein verlässliches Hilfesystem muss zuvor aufgestellt werden und wird vom Bund finanziell unterstützt. „Wir sehen jedoch, dass dieses Gesetz in zahlreichen Fällen dazu führt, dass das bestehende Hilfesystem auf kommunaler Ebene in Frage gestellt und Mittel gekürzt werden“, schränkt Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des LFR BW, ein.
Das Gesetz sei nicht der alleinige Grund, aber die künftigen Bundesmittel gäben oft Anlass, bestehende Hilfestrukturen bereits jetzt in Frage zu stellen oder einzuschränken. „Das ist kontraproduktiv, bestehende Strukturen erst abzubauen, um sie in den nächsten Jahren wieder aufzubauen. Es wäre auch respektlos den vielen freien Trägern gegenüber, die oft seit Jahrzehnten ein Hilfesystem nur mithilfe von Spenden aufbauen oder betreiben konnten“, so Mackenstedt. Unverständlich bliebe diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund, dass die Länder und kommunalen Spitzenverbände nach Aussage des Bundesfrauenministeriums in die Entwicklung des Gewalthilfegesetzes eingebunden waren.
Denselben Trend sieht der LFR BW auch im Hinblick auf die kommunale Gleichstellungsarbeit: Die Mittel werden gekürzt oder sogar die Stellen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die durch das Land mitfinanziert werden, reduziert oder nicht mehr besetzt. „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine tragende Säule unseres politischen Systems, gerade in unsicheren Zeiten sind wir aufgerufen, unsere im Grundgesetz niedergelegten Werte zu stärken und nicht zu schwächen“, fordert daher Verena Hahn, Zweite Vorsitzende des LFR BW.
Die Landesregierung hätte es aber in der laufenden Legislaturperiode versäumt, die Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. Der LFR BW mahne seit vielen Jahren die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes an, das auch die teilweise Finanzierungsunterstützung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten durch das Land regelt. Die im Januar 2022 vorgelegte Evaluation des Gesetzes listet 16 Handlungsempfehlungen auf, um die Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu sichern und Rückschritte zu verhindern. „Nun sehen wir Rückschritte in der Gleichstellungspolitik auf vielen demokratischen Ebenen, obwohl die derzeitigen Verunsicherungen und Herausforderungen insbesondere der digitalen Transformation das Gegenteil erfordern“, wendet Hahn ein. Gleichstellung sei kein Luxus, sondern eine demokratische Querschnittsaufgabe mit Verfassungsrang. Auch die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Ausdruck der strukturellen Ungleichstellung von Frauen und Männern.