Die LaKoG verurteilt die Taten eines ehemaligen Mitarbeiters der Universität Freiburg, der über Jahre
hinweg Studentinnen in ihrem privaten Umfeld und darüber hinaus auch Studentinnen und
Mitarbeiterinnen im Hochschulkontext heimlich gefilmt hat, aufs Schärfste. Diese Taten stellen für die
Betroffenen massive Übergriffe dar und sind Ausdruck sexualisierter Gewalt. Taten dieser Art dürfen
von Hochschulen und gesamtgesellschaftlich nicht geduldet werden. Die LaKoG steht solidarisch an der Seite der betroffenen Studentinnen und Mitarbeiterinnen. Die Situation stellt für die Betroffenen eine hohe und andauernde Belastung dar und zieht einen Vertrauensverlust gegenüber Hochschulen nach sich.
Inakzeptabel ist aus Sicht der LaKoG zudem, dass es immer noch Personen gibt, die nicht wissen, ob sie auch betroffen sind. Wir fordern eine rasche und transparente Aufklärung des Falls.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass sexualisierte Belästigung, Diskriminierung, Übergriffe und Gewalt nicht
nur als individuelles Fehlverhalten verstanden werden dürfen. Sie sind Ausdruck eines gesellschaftlich-strukturellen Problems, das auch an Hochschulen anzutreffen ist. Aus Sicht der LaKoG wirft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung erhebliche Fragen nach der
Angemessenheit des Strafmaßes auf. Nach unserer Ansicht wird es der Schwere der Übergriffe und
den Folgen für die Betroffenen nicht ausreichend gerecht und setzt zudem kein hinreichend deutliches
gesellschaftliches Zeichen gegen sexualisierte Gewalt. Vor diesem Hintergrund begrüßt die LaKoG, dass
die Staatsanwaltschaft umgehend Berufung eingelegt hat.
Hier die vollständige Stellungnahme auf der Homepage der LaKoG BW
Kontakt: E-Mail: kontakt@lakog.uni-stuttgart.de