Die LaKoG verurteilt die Taten eines ehemaligen Mitarbeiters der Universität Freiburg, der über Jahrehinweg Studentinnen in ihrem privaten Umfeld und darüber hinaus auch Studentinnen undMitarbeiterinnen im Hochschulkontext heimlich gefilmt hat, aufs Schärfste. Diese Taten stellen für dieBetroffenen massive Übergriffe dar und sind Ausdruck sexualisierter Gewalt. Taten dieser Art dürfenvon Hochschulen und gesamtgesellschaftlich nicht geduldet werden. Die LaKoG steht solidarisch an der Seite der betroffenen Studentinnen und Mitarbeiterinnen. Die Situation stellt für die Betroffenen eine hohe und andauernde Belastung dar und zieht einen Vertrauensverlust gegenüber Hochschulen nach sich. Inakzeptabel ist aus Sicht der LaKoG zudem, dass es immer noch Personen gibt, die nicht wissen, ob sie auch betroffen sind. Wir fordern eine rasche und transparente Aufklärung des Falls.Der Fall zeigt einmal mehr, dass sexualisierte Belästigung, Diskriminierung, Übergriffe und Gewalt nichtnur als individuelles Fehlverhalten verstanden werden dürfen. […]
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