Zum Internationalen Frauentag und zur Landtagswahl am 8. März 2026 – Gewalt gegen Frauen: Wer jetzt kürzt, gefährdet das Hilfesystem!
Gemeinsame Pressemitteilung Landesfrauenrat Baden-Württemberg und Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg
Das neue Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Die Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen wird damit zur Pflicht, und die Finanzierung geht künftig in die Verantwortung des Landes über. Bislang handelte es sich dabei um freiwillige Leistungen der Kommunen. Angesichts angespannter Haushaltslagen ziehen sich Kommunen bereits aus ihrer finanziellen Verantwortung im Gewaltschutz für Frauen zurück. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württembergwarnen daher eindringlich: Wer jetzt kürzt, gefährdet das gesamte Hilfesystem. Hinsichtlich des gesetzlich vorgeschriebenen Ausbaus wäre es fatal, bestehende Strukturen abzubauen – mit schwerwiegenden Folgen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sowie für die Trägervereine. Jede Betroffene brauche schnellen, unbürokratischen, wohnortnahen Zugang zu verlässlichen Hilfsangeboten, so die Verbände.
„Wir sehen mit großer Sorge, dass die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes dazu führen, dass das bestehende Hilfesystem auf kommunaler Ebene infrage gestellt und Mittel gekürzt werden“, erklärt Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des LFR BW. Das Gesetz sei zwar nicht der alleinige Grund, doch die künftigen Bundesmittel zum Ausbau des Hilfesystems gäben mancherorts Anlass, bestehende kommunale Förderungen schon jetzt in Frage zu stellen oder einzuschränken. „Es ist kontraproduktiv, bestehende Angebote zunächst abzubauen, um sie in den kommenden Jahren wieder aufzubauen. Zudem wäre es respektlos gegenüber den vielen freien Trägern, die oft über Jahrzehnte hinweg nur mithilfe von Spenden ein verlässliches Hilfesystem geschaffen und aufrechterhalten haben“, so Mackenstedt.
Unverständlich sei diese Entwicklung ebenfalls aus dem Grund, dass nach Aussage des Bundesfrauenministeriums sowohl die Länder als auch die kommunalen Spitzenverbände in die Entwicklung des Gewalthilfegesetzes eingebunden waren.
„Das Gewalthilfegesetz ist für Baden-Württemberg eine große Chance, die Versorgungssituation für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder endlich bedarfsgerecht auszubauen. Denn ein massiver und entschlossener Ausbau an Frauenhausplätzen und Beratungskapazitäten ist dringend notwendig. Jede Frau muss Schutz und Beratung finden, wenn sie dies braucht. Keine darf mehr wegen Überlastung des Hilfesystems abgewiesen werden,“ betont Katrin Lehmann, Referentin für Frauen und Mädchen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Mit Übernahme der Kosten für den Gewaltschutz durch das Land sei auch den Finanzierungsstreitigkeiten zwischen den Kommunen für einen Aufenthalt im Frauenhaus endlich ein Ende gesetzt. Künftig müssten allen Frauen kostenfrei Beratung und Schutz zur Verfügung stehen. Das sei aktuell keine Selbstverständlichkeit. „Für manche Frauen gibt es bisher keinen Kostenträger, der den Aufenthalt im Frauenhaus übernimmt oder die Kommunen streiten über die Zuständigkeit der Kostenübernahme. Das dauert oft viele Monate, kommt immer wieder vor das Sozialgericht und geht nicht selten zu finanziellen Lasten der Frauenhäuser. Die Träger der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen brauchen schon jetzt eineverlässliche Finanzierung, um den Ausbau entschlossen vorantreiben zu können,“ führt Katrin Lehmann aus.
Eine Umsetzung des Gewalthilfegesetzes darf nicht aufgeschoben werden, sondern muss von der künftigen Landesregierung entschlossen und unmittelbar in Angriff genommen werden. Das sind wir den betroffenen Frauen und ihren Kindern schuldig, betonen die Verbände.
Hintergrundinformationen:
Gewalthilfegesetz umsetzen
Das Gewalthilfegesetz ist die gesetzliche Grundlage für ein verlässliches und breitgefächertes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Ziel des Gesetzes ist ein Hilfesystem, das schützt, interveniert, die Folgen von Gewalt mildert und präventiv tätig wird. Das Bundesfrauenministerium hat das Gewalthilfegesetz in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet. Es wurde nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens am 27. Februar 2025 verkündet und ist am 28. Februar 2025 in weiten Teilen in Kraft getreten. Die Sicherstellungsverantwortung der Länder für ein bedarfsgerechtes Netz an Angeboten tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Zur Finanzierung von Schutzeinrichtungen und der Fachberatungsstellen stellt der Bund 2,6 Milliarden Euro verteilt auf 10 Jahre zur Verfügung. Weitere Infos unter Schutz und Beratung durch das Gewalthilfegesetz – BMBFSFJ
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich als Dachverband von über 50 landesweit aktiven Frauenorganisationen konsequent für die Rechte von Frauen und Mädchen ein und sorgt als größte Frauenlobby Baden-Württembergs dafür, dass politische Entscheidungen aus einer Gleichstellungsperspektive gedacht werden. Weitere Infos unter: www.lfrbw.de
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch unabhängig. Er steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg über 940 selbstständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2.000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte und 80.000 Hauptamtliche. Weitere Infos unter www.paritaet-bw.de