Safe Abortion Day – Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Baden-Württemberg unzureichend – Landesregierung in der Pflicht
Der Internationale Aktionstag für das Recht auf sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen findet am 28.09.2025 statt. Die UN Women betont, dass der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ein Menschenrecht ist und entscheidend für die Gleichstellung der Geschlechter, sowie für die Gesundheit von Frauen weltweit. „Jetzt erst recht müssen wir gemeinsam für die Selbstbestimmung der Frauen, für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch eintreten,“ fordert Carmen Kremer, Mitglied im Vorstand des Landesfrauenrats Baden-Württemberg (LFR BW).
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bundesfrauenministeriums zeigt deutlich: Rund 75 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch zu regeln. Damit ist klar: Eine große Mehrheit der Bevölkerung unterstützt die Forderung nach der Streichung des §218 StGB. „Wir Frauen haben die Gesellschaft hinter uns. Lasst uns daher gemeinsam für die Abschaffung des §218 eintreten. Wir dürfen es nicht länger zulassen, dass uns von politischer Seite suggeriert wird, dieses Thema spalte das Land. Im Gegenteil. Die Mehrheit in Deutschland steht für die Selbstbestimmung von Frauen und für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs,“ erläutert Kremer.
Die aktuelle Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche ist bundesweit angespannt, in Baden-Württemberg zeigt sich die Situation besonders kritisch. In elf von 44 Stadt- und Landkreisen gibt es weder Ärzt:innen noch Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Diese Versorgungslücken bedeuten für betroffene Frauen, lange Wege, großen zeitlicher Aufwand und hohe Kosten – in einer ohnehin belastenden Notlage. Der LFR BW fordert daher: „Diese Situation ist unhaltbar und muss dringend verbessert werden. Die Abschaffung des §218 StGB könnte hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten. Wenn Ärzt:innen nicht mehr durch Strafrecht und entsprechend hohe bürokratische Hürden abgeschreckt oder bedroht werden, würden sich deutlich mehr bereit erklären, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten.“
Die Verantwortung für die medizinische Versorgung liegt beim Land. Deshalb fordert der LFR BW die Landesregierung in Baden-Württemberg auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgungslage zu verbessern. Besonders im ländlichen Raum braucht es ein flächendeckendes Angebot. „Frauenrechte und das Recht auf Selbstbestimmung sind Menschenrechte. Sie sind in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert: Die Würde des Menschen ist unantastbar“, so Kremer vom LFR BW.