Stellungnahme des Landesfrauenrates zum Referentenentwurf der Bundesregierung zum §219a StGB vom 30. Januar 2019

 „Kompliziertes Verfahren statt schneller Informationen und Rechtssicherheit“
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert weiter die ersatzlose Streichung von §219a
Der Kompromissvorschlag erfüllt die Forderung des Landesfrauenrates nach ersatzloser Streichung von §219a nicht.  Ärzt*innen dürfen nur erwähnen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – wie und mit welchen Methoden, dass erfahren Frauen nur umständlich, indem sie mit einem Link auf die Seiten der Bundesärztekammer und des Bundesamtes für gesundheitliche Aufklärung verwiesen werden. Dort dürfen aber nur Basisinformationen zu Ärzt*in, Name, Ort und Abbruchmethode vorgehalten werden. Ärzt*innen, die die gleichen Informationen auf ihrer Homepage anbieten, machen sich weiterhin strafbar. Rechtssicherheit wird so nicht geschaffen.

„Wir erhalten durch den Kompromissvorschlag ein weiteres kompliziertes Verfahren statt schneller Informationen und Rechtssicherheit. Dem jetzt vorliegende Gesetzentwurf liegt weiterhin ein befremdliches Frauenbild zu Grunde, dass Frauen eine eigenständige und selbstbestimmte Entscheidung nicht zutraut und der staatlichen Regulierung unterstellt,“ so Schneidewind-Hartnagel, Vorsitzende des Landesfrauenrates in Stuttgart.

Der Landesfrauenrat lehnt den Gesetzentwurf ab und verweist auf den Beschluss der Delegiertenversammlung im Mai 2018, der eine ersatzlose Streichung von §219a fordert.

Hier die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbund zum Kompromiss zu 219a : „Nur durch die Streichung des § 219a StGB kann die ärztliche Sachinformation über einen Schwangerschaftsabbruch, welche ohnehin dem ärztlichen Kommunikationsrecht unterliegt, von unangemessener Werbung und Instrumentalisierung hinreichend klar getrennt werden.
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st19-03/?fbclid=IwAR0fxpvX1vYVecdIvkwSiCF8fVVCIP5OaMSmw1WmrFdqHWf9UQv1SiTOLhw