Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg notwendig

Aktuelle Pressemitteilung des Landesfrauenrats (19.08.2014): Bildungszeitgesetz ist notwendig!

Zur Stärkung der gesellschaftlichen und demokratischen Teilhabe im Land sowie für das ehrenamtliche Engagement müssen bezahlte Freistellungsmöglichkeiten geschaffen und ausgebaut werden. Wir brauchen gesetzlich vorgesehene Bildungstage um politische und kulturelle Bildung zu ermöglichen, verlangt der Dachverband von 51 Frauenverbänden, die vielfach ausschließlich ehrenamtlich tätig sind.

Kommunalpolitische Ehrenämter im Blick: um Kandidatinnen und Kandidaten etwa für Gemeinderäte oder Bürgermeisterpositionen zu gewinnen, müssen das Angebot auch an zielgruppenorientierter politischer Bildungsarbeit flächendeckend ausgebaut und die Teilnahmeschwellen deutlich gesenkt werden.

Dazu gehöre die Möglichkeit der bezahlten Freistellung von der Erwerbsarbeit für die Teilnahme auch an mehrtägigen Veranstaltungen.

Zu den Einwänden von Arbeitgeberseite verweist Angelika Klingel darauf, dass vielfältig politisch und kulturell gebildete Bürgerinnen und Bürger die Gesellschaft insgesamt befördern: verantwortliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte, vernetztes Denken, kreative Suche nach Problemlösungen kommen auch den Unternehmen zugute, die an innovationsfähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern interessiert sind.

Klingel: „Vielfalt bietet Chancen für Unternehmen, das haben führende Unternehmen im Südwesten längst erkannt und setzen deshalb auf Diversity. Sie sollten auch auf Vielseitigkeit der einzelnen Mitarbeitenden setzen – und ihren Beitrag dazu leisten, dass diese ihre vielfachen Fähigkeiten entwickeln können“.

—–

Weitere Informationen:

Die grün-rote Landesregierung hat  in ihrer Koalitionsvereinbarung 2011 angekündigt:
„Angelehnt an die Gesetzgebung der meisten anderen Bundesländer werden wir für Baden-Württemberg eine bezahlte Bildungsfreistellung von 5 Arbeitstagen pro Jahr einführen.“
Außer Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg haben alle Bundesländer Gesetze zur Bildungsfreistellung – mit recht vielfältigen Regelungen. Ein vom DDB Baden-Württemberg initiiertes Bündnis, dem sich auch der Landesfrauenrat angeschlossen hat, unterstützt aktiv dieses Vorhaben mit einer Kampagne, einer eigenen Website und mit  Informationsmaterial.

Der Landesfrauenrat hatte sich bereits 1991 in einem Arbeitskreis mit einem „ArbeitsnehmerInnen-Freistellungsgesetz“ für Baden-Württemberg befasst – und eine solche Forderung  in der Delegiertenversammlung 1991 mehrheitlich beschlossen. Auch die inhaltlichen Anforderungen im ehrenamtlichen Engagement wachsen, Frauenbildungsangebote und die dafür erforderliche zusätzliche Zeit sind nötig. Ebenfalls müssen (mehr) Angebote und Chancen für Frauen eröffnet werden, die bislang noch keinen Zugang zu spezifischen Erwachsenenbildungsangeboten finden; die Rahmenbedingungen sind seitens des Gesetzgebers und seitens der Anbieter entsprechend zu gestalten.