Wege aus der Frauenarmut: LFR-Delegiertenversammlung verabschiedet umfangreiches Antragspaket

Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ des Landesfrauenrats  hat die Delegiertenversammlung am 22.11.2013 in sechs umfangreichen Beschlüssen Wege aus der Frauenarmut aufgezeigt. Diese wurden den zuständigen Stellen im Land übermittelt. Darüber hinaus werden diese  Beschlüsse auch mittelfristig als Grundlage für Stellungnahmen des Landesfrauenrats dienen. Die Schwerpunkte der Beschlüsse sind: Bedarf an quantitativen Daten und qualitativen Erhebungen „Armutsfallen“ erkennen – Armut vorbeugen und vermeiden Bildung und Ausbildung Eigenständige Existenzsicherung Geld und geldwerte Leistungen Wohnen & Leben in Stadt und Land, BeteiligungZu den Beschlüssen

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RUNDBRIEF 3-2013

Die aktuelle Ausgabe des RB-3-2013 hat u.a.  folgende Schwerpunkte: WAHLENRECHT-WAHLEN. Landtagswahlrecht endlich reformieren: Bundestagswahl – Nachlese: Kommunalwahl 2014 – Neue Frauennetzwerke vor Ort. Wege zur Entgeltgleichheit: Beschluss der Gleichstellungsministerinnenkonferenz KAMPAGNE: Für eine Gesellschaft ohne Prostitution. Reaktionen auf Beschluss des LFR-Delegiertentags. Absichtserklärungen in Koalitionsverhandlungen und Bundestagswahlprogrammen. Frauen in der Rechten Szene in Baden-Württemberg – Landtagsanfrage, Stellungnahme des Innenministeriums. Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“.

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Landesfrauenrat zur Bundestagswahl: Frauen geht wählen! Frauen wählt Frauen!

Trotz zu wenig Kandidatinnen und zu wenig Aussagen zu Frauenpolitik in Wahlprogrammen … Frauen geht wählen! – ruft der Landesfrauenrat (LFR) die Wählerinnen in Baden-Württemberg zur Bundestagswahl auf. Der Dachverband von 52 Frauenorganisationen im Land fordert die Wählerinnen und Wähler auf, wo eben möglich, Kandidatinnen die Stimme zu geben. „Auch wenn alle größeren Parteien sich weder durch einen hinreichend hohen Frauenanteil bei den Kandidierenden noch durch frauenspezifische Wahlprogramme hervortun, ein Verzicht auf die Wahrnehmung des Stimmrechts wäre ein falsches und fatales Signal“, warnt die Vorsitzende des LFR, Angelika Klingel. Frauen sollten in jedem Wahlkreis Frauen wählen können – und Frauen brauchen Parteien, die Frauen und Gleichstellungspolitik voranbringen wollen und können!

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Menschenrechte für Frauen – überall

Die LFR-Delegiertenversammlung im April 2013 hat Forderungen zu Menschenrechten beschlossen: Resolution „Eine Gesellschaft ohne Prostitution ist das Ziel!“ Umsetzung der Konvention 189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation; Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels; Eindämmung frauenfeindlicher Werbung. Siehe unter Themen/Beschlüsse 2013  

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Frauengesundheit: Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheitsleitbilds Baden-Württemberg

Stellungnahme des Landesfrauenrats Baden-Württemberg zu Eckpunkte Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg (Entwurf des Sozialministeriums BW in der Fassung von August 2013). Darin knüpfen wir in wesentlichen Bereichen an Stellungnahmen des Landesfrauenrats aus Vorjahren an, insbesondere zur Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg (2009). „Es verwundert uns doch, dass Hinweise auf eine geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung und Erkenntnisse der Gender-Medizin nach wie vor keinen Eingang in Strategiepapiere und Leitbildformulierungen finden“, schreibt der Landesfrauenrat in seinem Begleitbrief an das Sozialministerium. Zu Grundlagen Auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg (2011) findet die Erkenntnis „Frauen sind anders, Männer auch“ ihren Niederschlag: „Wir wollen dafür sorgen, dass Angehörige aller Gesundheitsberufe in ihren Aus- und Fortbildungen für geschlechtsspezifische Unterschiede bei Krankheiten sensibilisiert werden. Zur Unterstützung dieser Ziele setzen wir uns u.a. für eine stärkere Verankerung der geschlechterdifferenzierten Medizin an den Fakultäten ein. In Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und den Fraueninitiativen […]

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Ältere Beschlüsse: Gleichberechtigung, Frauen in Gremien, Strukturen

 I. Gleichberechtigung: gesetzliche Rahmenbedingungen und Strukturen Verbesserung des baden-württembergischen Landesgleichberechtigungsgesetzes Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, folgende Verbesserungen am Landesgleichberechtigungsgesetz vorzunehmen: Der Geltungsbereich des Landesgleichberechtigungsgesetzes muß erweitert werden • insbesondere gilt dies für Kommunen • die Verankerung der kommunalen Frauenbeauftragten • Koppelung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfördernde Maßnahmen analog der Frauenförderverordnung des Landes Brandenburg vom 17. Mai 1996 Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes, in dem detailliert Stellung genommen wird zu folgenden Punkten: • Freistellung für gewählte Frauenvertreterinnen und bestellte Ansprechpartnerinnen • Recht der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen auf Vernetzung • verbesserter Informationsfluß • klare Kompetenzen und Einflußmöglichkeiten für Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen • Schaffung der Stelle einer Frauenvertreterin in den Schulämtern • wohnortnahe, qualitative Schulungen der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen • grundsätzliche Beteiligung der Frauenvertreterinnen bei Personalentscheidungen • Sanktionen bei Nichterstellung eines Frauenförderplans. (25.10.1997)

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Ältere Beschlüsse: Migration und Integration

Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Migrantinnen: „KOMMIT-Büro“ Der Landesfrauenrat hat gemeinsam mit engagierten Migrantinnen mit Unterstützung der Stabstelle Ausländerbeauftragter der Landesregierung, der Landeszentrale für politische Bildung und des Frauenarbeitskreises der Volkshochschulen Baden-Württemberg die Kampagne „KOMMIT 99 – Kommunalpolitik – Migrantinnen mischen mit“ gestartet. Ziel dieser landesweiten Kampagne ist es, die kommunalpolitische Partizipation von Migrantinnen zu stärken. Um dieses politische Engagement selbstbestimmt und gleichwertig einbringen zu können, bedarf es einer zentralen Koordinierungsstelle. Wir fordern daher die Landesregierung auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Einrichtung eines KOMMIT-Büros zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Büro soll eine Infrastruktur zur Information und Kommunikation auch über die Kommunalwahlen hinaus geschaffen werden. Nur mit einem solchen Büro mit festen Kontaktzeiten kann die für die Integration der hier lebenden Migrantinnen dringend benötigte Informationsstelle geschaffen werden. (12.6.1999) Resolution: Sofortige Wiedereinreise von Neshe Özmen […]

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Ältere Beschlüsse: Medien

Verzicht auf Gewaltdarstellungen in Sendungen des Südwestrundfunks Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Mitglieder des Rundfunkrates des Südwestrundfunks erneut auf, für einen Verzicht auf verherrlichende, verharmlosende und nicht-reflektierbare Gewaltdarstellungen in den von ihm verantworteten Sendungen im SWR und in der ARD zu sorgen. Der Rundfunkrat soll für die ausgestrahlten Sendungen prüfen, ob körperliche oder sexuelle Gewalt eingesetzt wird. (17.10.1998) Zulassung einer 5. Welle für den SWR – terrestrische Ausstrahlung von „das Ding“ Die Landesregierung wird aufgefordert, dem einstimmigen Beschluß des Rundfunkrates auf Zulassung einer öffentlich-rechtlichen Jugendwelle vom 5.3.99 über alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen hinweg Rechnung zu tragen. Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, ihre erneute Ablehnung einer 5. Welle für den Sender SWR aufzugeben, um den jungen Menschen zwischen 11 und 19 Jahren im Sendegebiet den Zugang zu einer werbefreien, informativen und mitgestalteten Jugendwelle im öffentlich-rechtlichen […]

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Ältere Beschlüsse: Gegen Gewalt an Frauen

Finanzierung der Frauenhäuser im laufenden Haushaltsjahr (1997) Der Delegiertentag des Landesfrauenrates fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, zur Finanzierung der Frauenhäuser im laufenden Haushaltsjahr 1997 unverzüglich eine Anhörung durchzuführen. (27.06.1997) Finanzierungskonzept für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg Der Delegiertentag des Landesfrauenrates fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, eine landeseinheitliche Finanzierungsstruktur zur Förderung von Frauenhäusern in Baden-Württemberg zu entwickeln. Analog der Eckpunkte der Freien Trägerverbände müssen die Kosten für die Frauenhäuser zwischen Land, Städten und Landkreisen gerechter als bisher verteilt werden, um die notwendigen Frauenhausplätze in ihrer Existenz und in ihrer Aufgabenstellung zu sichern.

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