Ältere Beschlüsse: Eherecht

Eherecht Der Landesfrauenrat bittet das Justizministerium darum a) bei der Eheschließung generell die Informationspflicht über den gesetzlichen Güterstand und seine Auswirkungen einzuführen. b) Gesetzesregelungen zu erarbeiten und als Initiativantrag auf Bundesebene vorzulegen, die bewirken, daß die Zugewinngemeinschaft nicht erst bei Ende der Ehe durch Scheidung oder Tod, sondern auch bei bestehender Ehe zum Tragen kommt; eine Gesetzesänderung in dem Sinne zu gestalten, daß Ehegatten gleichberechtigt über das Familieneinkommen während bestehender Ehe verfügen können und die Konsequenz aus § 1360 BGB gezogen wird. (17.10.1998)

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Ältere Beschlüsse: Ausbildung, Beruf, Arbeitswelt

Regionaler Sachverständigenrat Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Regierungspräsidien zu beauftragen, in den 12 Regionen je einen Regionalen Sachverständigenrat zur Beschäftigungssituation von Frauen einzurichten mit dem Auftrag – die Situation von Frauen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu analysieren, – die spezifischen Hindernisse und Erschwernisse aufzuzeigen und nach Verbesserungen zu suchen – sowie Konzepte zu erarbeiten, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen zu erschließen, – die Ausbildungs- und Qualifizierungschancen für weibliche Arbeitskräfte zu optimieren und – wirksame Strukturen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen und damit dafür zu sorgen, daß die Beschäftigung von Frauen in Zukunft gesichert ist. (25.10.1997) Sicherstellung von Komplementärmitteln zur Durchführung von Maßnahmen des europäischen Sozialfonds Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, sich um einen höheren Anteil von Finanzmitteln aus dem EU-Sozialfond zu bemühen und darüber hinaus im Landeshaushalt und […]

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