Safe Abortion Day – Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Baden-Württemberg unzureichend – Landesregierung in der Pflicht Der Internationale Aktionstag für das Recht auf sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen findet am 28.09.2025 statt. Die UN Women betont, dass der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ein Menschenrecht ist und entscheidend für die Gleichstellung der Geschlechter, sowie für die Gesundheit von Frauen weltweit. „Jetzt erst recht müssen wir gemeinsam für die Selbstbestimmung der Frauen, für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch eintreten,“ fordert Carmen Kremer, Mitglied im Vorstand des Landesfrauenrats Baden-Württemberg (LFR BW). Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bundesfrauenministeriums zeigt deutlich: Rund 75 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch zu regeln. Damit ist klar: Eine große Mehrheit der Bevölkerung unterstützt die Forderung nach der Streichung des §218 StGB. „Wir Frauen haben die Gesellschaft […]
WeiterlesenSchlagwort: Schwangerschaftsabbruch
DELEGIERTENVERSAMMLUNG DES LANDESFRAUENRATES BADEN-WÜRTTEMBERG AM 19.04.2024 IN STUTTGART MIT BESCHLUSSLAGE
Am 19.04.2024 fand die diesjährige erste Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg in Stuttgart statt. Vielen Dank an alle Delegierte für ihr zahlreiches Erscheinen und für die interessierte und wertschätzende Debattenkultur. So viel ehrenamtliches frauenpolitisches Engagement unterstützt uns sehr bei unserer Arbeit! Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg hat über sechs fristgerecht eingegangene und zwei Initiativanträge beraten und Beschlüsse gefasst. Ausweitung des Geltungsbereichs des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Klar positioniert hat sich die Delegiertenversammlung mit der einstimmigen Verabschiedung des Antrages, den Geltungsbereich des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg (ChancenG BW) auszuweiten. Viele gute Elemente des ChancenG BW werden aufgrund des eingeschränkten Geltungsbereichs nicht flächendeckend umgesetzt, so dass das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung an vielen Stellen aktuell nicht erreicht wird. Um den Geltungsbereich auszuweiten muss §3 im ChancenG BW gestrichen und der Geltungsbereich so ausgeweitet werden, dass das Gesetz tatsächlich in allen Behörden und […]
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