Schlagwort: Parität

Ältere Beschlüsse: Gleichberechtigung, Frauen in Gremien, Strukturen

 I. Gleichberechtigung: gesetzliche Rahmenbedingungen und Strukturen Verbesserung des baden-württembergischen Landesgleichberechtigungsgesetzes Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, folgende Verbesserungen am Landesgleichberechtigungsgesetz vorzunehmen: Der Geltungsbereich des Landesgleichberechtigungsgesetzes muß erweitert werden • insbesondere gilt dies für Kommunen • die Verankerung der kommunalen Frauenbeauftragten • Koppelung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfördernde Maßnahmen analog der Frauenförderverordnung des Landes Brandenburg vom 17. Mai 1996 Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes, in dem detailliert Stellung genommen wird zu folgenden Punkten: • Freistellung für gewählte Frauenvertreterinnen und bestellte Ansprechpartnerinnen • Recht der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen auf Vernetzung • verbesserter Informationsfluß • klare Kompetenzen und Einflußmöglichkeiten für Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen • Schaffung der Stelle einer Frauenvertreterin in den Schulämtern • wohnortnahe, qualitative Schulungen der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen • grundsätzliche Beteiligung der Frauenvertreterinnen bei Personalentscheidungen • Sanktionen bei Nichterstellung eines Frauenförderplans. (25.10.1997)

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2013: Gleichstellungspolitik

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 26. April 2013   Verfassungsänderung zur Ermöglichung verbindlicher gesetzlicher Quotenregelungen in Wahlgesetzen im Bund und in den Ländern Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, zeitnah – spätestens nach der Bundestagswahl im September 2013 – über den Bundesrat die Initiative für eine Verfassungsänderung zu ergreifen, dahingehend, dass Wahlgesetzen mit verbindlichen Quotenregelungen für die Kandidaturlisten in Bund und in den Ländern keine verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Parteienfreiheit entgegen stehen. Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, das im Frühjahr 2012 eingeleitete Verfahren zur Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes zu beschleunigen.

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Der Internationale Frauentag am 8. März bleibt Kampf- und Feiertag der Frauen

Landesfrauenrat: „Volle Kraft voraus – Verfassungsänderung jetzt!“ für Quoten in Wahlgesetzen Mit dem Ziel der Parité in Parlamenten geht der Landesfrauenrat nach Start der Kampagne „Halbe Kraft reicht nicht“ anlässlich des Frauentages 2012 vor einem Jahr nun einen Schritt weiter. Nachdem die Gutachten im Auftrag der Landesregierung die Verfassungskonformität einer entsprechenden Regelung negativ bewerteten, wird in der konsequenten Folge nun eine Änderung der Verfassung gefordert.

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RUNDBRIEF 1-2013: Internationaler Frauentag 2013

Schwerpunkte: KAMPAGNE „Halbe Kraft reicht nicht!“ –  LFR zur Studie „Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik“. INTERNATIONALER FRAUENTAG: Gewalt gegen Frauen; 2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland – Befunde für Baden-Württemberg. EQUAL PAY DAY 2013 – ENTGELTGLEICHHEIT: Berufe im Gesundheitswesen. Herunterladen: RB-1-2013

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RUNDBRIEF 4-2012

Schwerpunkte: DOKUMENTATION Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats am 24.11.2012; KAMPAGNE Kommunalwahlrecht: Parité jetzt! Regierungskoalition: Gutachten Soll-Regelung zum Reißverschluss auf Kommunalwahllisten; GEGEN GEWALT  Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen, Studie zu „Ehrenmorden“ in Deutschland, EU-Richtlinie gegen Menschenhandel, Medica Mondiale –  Zehn Jahre internationaler Einsatz in Afghanistan, … Herunterladen: RB-4-2012klein

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Frauenpolitik adé – Gleichstellung nur noch ein Lippenbekenntnis?

Empört reagiert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) auf das Ergebnis eines hausinternen Gutachtens des Innenministeriums Baden-Württemberg und die Stellungnahme der SPD Landtagsfraktion. „Statt das Ermöglichen demokratischen Fortschritts zur Leitschnur politischen Handelns zu machen, erhält der Wunsch nach Machterhalt Priorität. Frauenpolitik ist offensichtlich unerwünscht,

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Die Richtung stimmt, der Nachdruck fehlt

Landesfrauenrat Baden-Württemberg kritisiert Gutachten zur Änderung des Kommunalwahlrechts Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) begrüßt die Initiative der Landtagsfraktionen der GRÜNEN und der SPD, durch eine Änderung des Kommunalwahlrechts endlich für eine Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in der Politik zu sorgen. Das in dieser Woche durch die Grünen-Fraktion vorgelegte Gutachten räumt mit bisher gern angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken auf und kommt zu dem Schluss: die angestrebte Änderung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg ist zulässig und möglich!

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2012: Resolution Änderung des Kommunalwahlrechts – Parität

Resolution der Delegiertenversammlung vom 4. Mai 2012 Die Änderung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg steht seit langem auf der Agenda. Nach einer 40 jährigen Diskussion und zahlreichen Veranstaltungen für mehr Frauen in die Kommunalparlamente wurde noch kein wirklicher Erfolg im Sinne der gleichteiligen Besetzung von Kommunal- und Landesparlamenten bewirkt. Wir müssen von der Freiwilligkeit und Selbstregulierung hin zur gesetzlichen Regelung kommen. Wir Frauenverbände werden dies jetzt aktiv vorantreiben.

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