Zum Internationalen Tag gegen Menschenhandel am 30. Juli 2025
Vorsorge statt Nachsorge – Gesamtstrategie am Internationalen Tag gegen Menschenhandel gefordert
Alarmierend ist der Anstieg der Opferzahlen bei der Ausbeutung von Minderjährigen, die im Vergleich zum Vorjahr statistisch um rund 27% zugenommen haben (Bundeslagebild Menschenhandel 2023, aktualisiert 03.2025). Jedoch sind diese Zahlen in der Realität nicht gestiegen, sondern erhellen nur den Rand des großen Dunkelfelds der Opfer besser. „Die Opferzahlen sind real viel höher“, stellt Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg (LFR BW), klar. „Das Bundeskriminalamt verweist selbst darauf, dass sich die statistischen Zahlen zur Ausbeutung von Minderjährigen nur aufgrund einer Sonderbetrachtung in der polizeilichen Ermittlungstätigkeit erhöht haben. Das tatsächliche, weitaus höhere Ausmaß kennen wir nicht und doch mangelt es an einer politisch umgesetzten Gesamtstrategie bei dem Thema Menschenhandel und sexueller Ausbeutung.“
Der Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Der 30. Juli wird von den Vereinten Nationen nunmehr seit über 10 Jahren als Welttag gegen Menschenhandel ausgerufen, wodurch auch an das Ziel des Menschenhandels erinnert wird: Insbesondere Frauen auszubeuten. Die Zahl der weiblichen Opfer liegt bei 95%.
Weiterhin war bei den ermittelten Opfern von Menschenhandel nur noch jedes zehnte Opfer (2022 noch jedes sechste Opfer) regulär nach dem Prostituiertenschutzgesetz angemeldet (Bundeslagebild Menschenhandel 2023, aktualisiert 03.2025). Das Bundeskriminalamt stellt ferner eine Verschiebung der klassischen Bordell- und Straßenprostitution zur Prostitution in Wohnungen und Hotels fest, sodass die statistischen Zahlen zu den Verfahren bei sexueller Ausbeutung wenig Aussagekraft haben. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung verlagern sich in Deutschland weiterhin vermehrt in das Dunkelfeld, Anzeigen der Opfer aus eigener Initiative nehmen ebenfalls entsprechend ab. Nur eine erhöhte Kontrollintensität der Polizei könne zur verbesserten Aufdeckung beitragen.
„Der LFR BW fordert die Politik auf, endlich anzuerkennen, dass den Missständen im Menschenhandel, der sexuellen Ausbeutung, aber auch bei der Gewalt gegen Frauen nur über eine ressortübergreifende und vernetzte Koordinierung beizukommen ist“, zeigt sich Verena Hahn, Zweite Vorsitzende des LFR BW, überzeugt.
Diese Verantwortung müsse von der obersten Führungsebene eingefordert und konsequent umgesetzt werden. Nur so könne eine effektive Steuerung gelingen, im besten Fall sogar mit Belohnungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der verschiedenen Ministerien und Ressorts. Derzeit seien die Zuständigkeiten noch aufgeteilt und zersplittert. Eine übergreifende Gesamtstrategie, konkrete Aktionspläne oder eine unabhängige Koordinierungsstelle fehlen bislang.
Wie auch im Bereich Gewalt gegen Frauen spare Vorsorge, mit einem Ansatz bei den Ursachen, langfristig deutlich mehr Kosten ein als die unübersichtliche und komplizierte Nachsorge.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät unter der Rufnummer 116 016 vertraulich, anonym und in 19 Sprachen zu Menschenhandel und Ausbeutung.
