KURZ GEMELDET

Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Der 6. Februar ist der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM). Dieser Tag macht auf eine gravierende Menschenrechtsverletzung aufmerksam, die Millionen Frauen und Mädchen weltweit betrifft. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt, bei der Teile des weiblichen Genitalbereichs verletzt oder entfernt werden.

Nach Angaben von UNICEF waren im Jahr 2024 weltweit über 230 Millionen Frauen und Mädchen von FGM betroffen. Rund 144 Millionen leben in Afrika, etwa 80 Millionen in Asien und weitere 6 Millionen im Nahen Osten. Doch auch in Europa und in Deutschland ist weibliche Genitalverstümmelung Realität. Laut dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend leben derzeit rund 123.000 betroffene Frauen und minderjährige Mädchen in Deutschland. Zudem gelten etwa 25.000 Mädchen, die hier leben, als akut gefährdet (Pressemitteilung vom 10.12.2025).

In Deutschland ist weibliche Genitalverstümmelung seit 2013 nach § 226a StGB strafbar. Auf internationaler Ebene verpflichtet die Istanbul-Konvention des Europarates seit 2011 die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen gegen Gewalt aufgrund des Geschlechts. Dennoch zeigt die Realität, dass gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichen, um Betroffene wirksam vor Genitalverstümmelung zu schützen.

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) fordert daher die zuständigen Ministerien sowie politische Entscheidungsträger:innen auf, ihre bisherigen Anstrengungen deutlich zu verstärken. Notwendig sind insbesondere eine verlässliche und langfristige finanzielle Absicherung von Beratungsstellen und Fachorganisationen, die betroffene Frauen und gefährdete Mädchen unterstützen und sie auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben begleiten.

Darüber hinaus braucht es den Ausbau präventiver Maßnahmen, die Finanzierung und Qualifizierung geschulter Fachkräfte sowie den bedarfsgerechten Ausbau von Rehabilitations- und Unterstützungsangeboten. Prävention, Schutz und Hilfe müssen Hand in Hand gehen.

Der LFR BW bekräftigt anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung:

Keine neue Genitalverstümmelung!