Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – ein Kavaliersdelikt?

Am 23. September 2022 nahm unsere Zweite Vorsitzende Verena Hahn an der Podiumsdiskussion zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – ein Kavaliersdelikt?“ bei der Hauptversammlung der dbb Bundesfrauenvertretung teil. Mit dabei waren die frauenpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen und Frau Heidi Deuschle als Vorsitzende der BBW Landesfrauenvertretung von Baden-Württemberg. Frau Milanie Kreutz, die Vorsitzende der dbb Bundesfrauenvertretung, leitete die Runde. Es wurde über den dringenden Handlungsbedarf im Öffentlichen Dienst diskutiert, denn in vielen Dienststellen gibt es dazu noch keine Dienstverordnungen. Die Hauptversammlung formulierte dazu auch Forderungen. Die personellen und finanziellen Ressourcen, insbesondere der Gleichstellungsbeauftragten, sind meist viel zu knapp. Die Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes in Baden-Württemberg hat dies jedoch klar dokumentiert. „Der Staat ist verpflichtet, Präventions- und Sensibilisierungs-maßnahmen gegen Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz umzusetzen,“ bekräftigte Verena Hahn. „Opferschutz und die Verfolgung der Täter sind sicherzustellen. Dies lässt sich schon aus der Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen ableiten, es ist auch und insbesondere eine wichtige Führungsaufgabe.“