25.11.2020 Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen

Jeder Tag muss ein Tag gegen Gewalt an Mädchen und Frauen sein!

Der Einsatz gegen Gewalt an Frauen – in allen ihren Erscheinungsformen – ist seit Bestehen des Landesfrauenrates im Jahr 1969 eines der Kernthemen der Arbeit des LFR. Nicht mehr Wegsehen, sondern Gewalt gegen Frauen zu enttabuisieren war und ist dabei das zentrale Anliegen. Wir müssen als Gesellschaft zeigen, dass es niemals hinnehmbar ist, wenn Frauen Opfer von Gewalt werden! Die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder benötigen in der jetzigen Situation noch in einem viel größereren Umfang Hilfe und Unterstützung, auch durch die Zivilgesellschaft. Wir müssen uns einmischen, wenn uns Klischees und Vorurteile begegnen, die Gewalt verharmlosen oder rechtfertigen. Und wir müssen uns dafür einsetzen, dass Betroffene Hilfe und Unterstützung bekommen. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet rund um die Uhr anonym, kostenlos und in 17 Fremdsprachen eine Erstberatung für von Gewalt betroffene Frauen an. Hier werden sie unterstützt, bestärkt und ermutigt, die nächsten Schritte zu gehen und sich aus Gewaltsituationen zu lösen. Auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Frauen sowie Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon wenden.Hier finden Sie eine Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg.Uebersicht_BW-Hilfeangebote-gewaltbetroffene-Frauen_Jan-2019

„ABER JETZT REDE ICH“ – die Kampagne des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ Gewalt hat viele Gesichter
08000 – 116 016

Information, Beratung, Hilfe bei häuslicher Gewalt

Gewalt hat viele Gesichter. Gewalt betrifft Frauen in unterschiedlichsten Lebenssituationen und beinhaltet verschiedenste Formen von Verletzungen und Übergriffen. Diese thematische Vielfalt macht deutlich, dass sich das Hilfetelfeon „Gewalt gegen Frauen“ an alle Betroffenen richtet: Frauen, die jahrelang psychische Gewalt durch ihren Partner erleben („Ohne mich bist du nichts“) finden hier ebenso Unterstützung wie Frauen mit Behinderung, die häufig nicht ernst genommen werden, wenn sie sich mit ihren Gewalterfahrungen anderen anvertrauen („Dir glaubt doch eh keiner“). Die Kampagne zeigt auch auf, welches perfide Rollenverständnis oftmals hinter der Gewalt steht („Du gehörst mir“) und geht darauf ein, welchen Einfluss in vielen Fällen das soziale Umfeld auf die Betroffenen hat („Die Familie wird dich verstoßen“). Die Kampagne weist zudem darauf hin, wo Gewalt gegen Frauen enden kann („Er wird uns überall finden“). Laut einer Studie des Bundeskriminalamtes im Jahr 2016 stirbt jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner. Die Kampagne  zielt darauf ab, die vorwurfsvollen und verharmlosenden Aussagen, mit denen sich viele gewaltbetroffene Frauen konfrontiert sehen ad absurdum zu führen und die Frauen zu ermutigen beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“  anzurufen. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016 bietet in 18 Fremdsprachen Unterstützung für Frauen in Not und ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr – telefonisch und online – erreichbar. Auf Wunsch vermitteln die Berater*innen Betroffene an Unterstützungseinrichtungen vor Ort zu den Beratungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Das Hilfetelefon berät auch Angehörige, Freund*innen oder Fachkräfte. Weiterführende Informationen unter: https://www.hilfetelefon.de/

HILFETELEFON BEI SEXUELLEM MISSBRAUCH N.I.N.A 0800 2255530

N.I.N.A. steht für Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Hervorgegangen aus einer Initiative des ehemaligen Bundesvereins zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen e.V., setzt sich N.I.N.A. seit 2005 dafür ein, den Schutz von Mädchen und Jungen zu verbessern. Seit Mai 2014 hat N.I.N.A. die Trägerschaft und fachliche Leitung vom bundesweiten Hilfetelefon Sexueller Missbrauch übernommen. Über save-me-online.de bietet N.I.N.A. seit 2010 zudem spezialisierte Online-Beratung für ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an.
N.I.N.A. nimmt dabei einer Art Mittlerfunktion mit dem Charakter einer „Clearing-Stelle“ ein. Zu mühevoll ist oft die Suche in Telefonbüchern und im Internet nach geeigneten Organisationen und AnsprechpartnerInnen. Stattdessen sind sofortiger Rat und Hilfe gefragt. Wenden Sie sich an das Hilfetelefon, wenn:
– Sie in Ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt haben oder aktuell davon betroffen sind
– Ihr Kind, Ihre Partnerin, Ihr Partner oder jemand aus Ihrem Umfeld Opfer sexueller Gewalt wurde
– Sie während Ihrer Arbeit, in der Nachbarschaft, in einer Kindertagesstätte, Schule, Kirchengemeinde, im Sportverein oder mittels digitaler Medien, z.B. im Internet, mit dem Thema Kindesmissbrauch konfrontiert werden und Fragen dazu haben.
Jedes Gespräch bleibt vertraulich und anonym. Für die Qualitätssicherung und wissenschaftliche Auswertung des Hilfetelefons werden Sie während des Gesprächs gebeten, einige Angaben zu machen, z.B. zu Alter und Geschlecht sowie zum Hintergrund Ihres Anrufes. Unter beratung@hilfetelefon-missbrauch.de können Sie auch online Kontakt zu uns aufnehmen und uns Ihre Fragen und Anliegen schriftlich mitteilen. Umfangreiche Informationen zum Thema und Adressen von Fachberatungsstellen finden Sie zudem auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch.

ISTANBUL KONVENTION
Seit 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Die insgesamt 81 Artikel betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. Mehr dazu können Sie unter anderem auf der Homepage von Terre des Femmes nachlesen: https://www.frauenrechte.de/

GEWALTSCHUTZGESETZ
Opfer von Gewalt – seien es Frauen, Män­ner oder Kinder – brauchen Schutz. Wer zu Hause geschlagen, bedroht und gedemü­tigt wird, braucht besonderen Schutz. Mit dem Gewaltschutzgesetz von 2002 sind  zentrale rechtliche Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen geschaffen worden. Insbesondere der Grundsatz „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung“  ist im Gewaltschutz­gesetz verankert. Schutzanordnungen und die Zuweisung der Wohnung sind dabei als vorbeugender Schutz vor weiteren Gewalttaten Gegen­stand des Gewaltschutzgesetzes. Mit ihnen kann der Kontakt der gewalttätigen Person zum Opfer unterbunden werden. Dies ist oft eine unverzichtbare Maßnahme zur Beendigung einer akuten Gefah­rensituation. Die Opfer haben so Gelegenheit, in Ruhe für ihre lang­fristige Sicherheit zu sorgen und Unterstützung zu suchen, damit sie sich aus dem Gewaltkreislauf befreien können. Der gewalttätigen Person wird zugleich – vielleicht zum ersten Mal – vom Staat gezeigt, dass ihr Verhalten keineswegs rechtens ist und sie sich aktiv darum bemühen muss, ihre Konflikte anders als mit Gewalt zu lösen. Wer Opfer von Gewalt geworden ist, kann neben oder statt eines Strafverfahrens zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Ein Antrag ist beim Familiengericht zu stellen. Das Familiengericht kann  anordnen, dass der Täter es unterlässt
– die Wohnung der verletzten Person zu betreten
– sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten
–  Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält
– Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen
– ein Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen, soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist
Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Zudem kann das Familiengericht anordnen, dass eine gerichtliche Regelung des Sorgerechts für gemeinschaftliche Kinder, die Aussetzung oder Beschränkung des Umgangsrechts festgelegt wird. Die kurzen Ausführungen  zu dem Gewaltschutzgesetz erheben nicht den Anspruch auf umfassende Darstellung, mehr dazu können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutznachlesen https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/BJNR351310001.html

DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG)

Fotoquelle: Landesfrauenrat Baden-Württemberg. Die evangelischen Frauen in Württemberg hissen am 25.11.2019 gemeinsam mit dem LFR die Fahne „frei leben ohne Gewalt“ und fordern damit ein Ende von Gewalt an Mädchen und Frauen!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Diskriminierung. Es gilt in Deutschland seit dem 18. August 2006 und setzt vier europäische Richtlinien um.
1. Antirassismus Richtlinie: Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
2. Rahmenrichtlinie Beschäftigung: Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
3. Gender Richtlinie: Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
4. Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Zivilrecht und im Arbeitsleben. Es dient auch als Grundlage der Gleichstellungs-Aktionspläne der Städte, Kommunen und Kreise, die die EU Charta der Gleichstellung umsetzen. Die im AGG definierten Merkmale von Diskriminierung untermauern die Aufgliederung der Gleichstellungs-Aktionspläne in unterschiedliche Handlungsfelder und bilden die rechtliche Basis bei der Formulierung der Ziele und Maßnahmen.
Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen. Alle Merkmale sind gleich schutzwürdig.

CEDAW
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Diskrimination Against Women) ist am 03.09.1981 völkerrechtlich in Kraft getreten. Deutschland hat das Übereinkommen 1985 und das Zusatzprotokoll 1999 ratifiziert. Bisher haben 189 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. CEDAW ist das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsinstrument für Frauen. Es verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen. Die Kontrolle der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention durch die Vertragsstaaten wird durch den UN-CEDAW Ausschuss in Genf  überwacht. Um einzuschätzen, inwieweit Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus dem CEDAW-Übereinkommen in Gesetzen und in der Praxis auch tatsächlich umsetzt, berücksichtigt der Ausschuss nicht nur diesen Regierungsbericht. Die Zivilgesellschaft, vor allem NGOs, können Berichte (sogenannte Alternativberichte) einreichen und dem UN-CEDAW Ausschuss so eine andere Perspektive und Einschätzung vermitteln. Dabei können sie Lücken des Staatenberichts verdeut-lichen, über besondere Themen beziehungsweise Defizite berichten, oder eine abweichende Einschätzung darlegen. Alternativberichte sind daher als Informationsquelle für die Arbeit des Ausschusses von zentraler Bedeutung. In Deutschland gründete sich auf Initiative des Deutschen Frauenrats im November 2015 die CEDAW-Allianz, zu der 38 zivilgesellschaftliche Organisationen gehören. Allen gemeinsam ist ihr frauen- und gleichstellungspolitisches sowie ihr menschenrechtliches Engagement. Den  Alternativbericht, sowie die Mitglieder der CEDWA-Allianz und die Berichte und Abschließenden Bemerkungen finden Sie unter https://www.frauenrat.de/tag/cedaw/

ZENTRALE ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES LANDES (LADS)
Am 5. November 2018 hat Baden-Württemberg die zentrale Antidiskriminierungsstelle des Landes (LADS) gestartet: An diese können sich alle Bürger*innen wenden, die sich diskriminiert fühlen oder über Formen von Diskriminierung informieren möchten. Den Opfern soll möglichst rasch geholfen werden, insbesondere durch niedrigschwellige Zugänge zu Unterstützungsangeboten. Weiterhin geht es unter anderem um die Sensibilisierung von Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, sowie auch um die Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Vielfalt. Die LADS und die Beratungsstellen der LAG, der Landesarbeitsgemeinschaft gegen Diskriminierung an die sich alle von Diskriminierung betroffenen Bürger*innen wenden können. Die LADS und die Beratungsstellen der LAG, der Landesarbeitsgemeinschaft gegen Diskriminierung Baden-Württemberg, an die sich alle von Diskriminierung betroffenen Bürger*innen wenden können, beraten auf der Basis des AGG. Die LADS berät Betroffene* www.antidiskriminierungsstelle-bw.de und verweist sie bei Bedarf an eine der lokalen Beratungsstellen im Land. (Esslingen, Friedrichshafen, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Tübingen, Freiburg und Stuttgart) http://www.lads-bw.de/

#ROTLICHTAUS – DIE DACHKAMPAGNE GEGEN SEXKAUF
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg und der Verein SISTERS e.V. senden eine starke gemeinsame Botschaft gegen den Sexkauf!
Es wird Zeit, die Kräfte zu bündeln und ein Umdenken in der Gesellschaft anzustoßen: gegen den Sexkauf. Frauen in Notlagen, die in der Gesellschaft nicht gehört werden und die sich selbst nicht aus dem Strudel befreien können. Jeder Tag zählt. Gesetze alleine reichen nicht.

  • Das Internetportal von #RotlichtAus bündelt die Initiativen, die sich für Prostituierte und gegen das System Prostitution engagieren
  • Die drei Motive der Kampagne #RotlichtAus können angefordert werden, um damit zum Beispiel in der Kommune zu plakatieren oder Postkarten drucken zu können und so eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Verharmlosung von Prostitution anzustoßen
  • #RotlichtAus klärt auf und richtet sich an eine breite Öffentlichkeit in Kommunen, Kirchen, Vereinen, Initiativen und andere gesellschaftlich verantwortliche Gruppen
  • #RotlichtAus wendet sich an Freier. Sie erschaffen und ermöglichen mit ihrer „Nachfrage“ den Prostitutionsmarkt

SOLWODI AALEN
SOLWODI (SOLidarity with WOmen in DIstress / Solidarität mit Frauen in Not) ist ein überkonfessioneller und überparteilicher Verein, der Frauen in Notsituationen hilft.
Solwodi unterstützt:
– Opfer von Menschenhandel und Prostitution
– bei Zwangsverheiratung und Bedrohung durch Ehrenmord
– bei Gewalt und Problemen in Ehe und Partnerschaft
– in Ausbeutungssituationen
– bei juristischen Problemen.
Betroffene* erhalten deutschlandweit Hilfe in 18 Beratungsstellen, 7 Schutzhäusern und bei einer spezialisierten Rückkehrberatung. Die Beratung ist anonym, kostenlos und individuell. Nähere Informationen finden Sie unter: www.solwodi.de

YASEMIN BERATUNGSSTELLE
YASEMIN ist eine Beratungsstelle für junge Migrantinnen zwischen 12 und 27 Jahren, die Schwierigkeiten mit ihrer Familie, mit ihren Verwandten und mit ihrem sozialen Umfeld haben. Die Mädchen und jungen Frauen befinden sich in einer Konfliktsituation, deren Ursache im traditionellen und kulturellen Hintergrund ihrer Familie liegt. Sie sind von einer Zwangsheirat bedroht oder schon zwangsverheiratet worden. Die Beratungsstelle YASEMIN unterstützt und berät nicht nur die Betroffenen, sondern auch vertraute Dritte der jungen Frauen: Freundinnen, Lehrerinnen u.a. YASEMIN berät auf Wunsch anonym: telefonisch, persönlich oder per E-Mail, in der Beratungsstelle oder vor Ort. Wir beraten kostenlos und bei Bedarf in türkischer Sprache. Die Beratungsstelle bietet zusätzlich in ganz Baden-Württemberg Präventionsveranstaltungen für Schüler ab der 7. Klasse und Azubis vor Ort an. Möglich sind auch Informationsveranstaltungen für Behördenmitarbeitende, Lehrpersonal sowie Ausbilderinnen und Ausbilder, die Kontakt zu jungen Menschen haben. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.eva-stuttgart.de/nc/unsere-angebote/angebot/beratungsstelle-yasemin

BFF – FRAUEN GEGEN GEWALT E.V
Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland. Im bff sind rund 190 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen zusammengeschlossen. Sie leisten in Deutschland den hauptsächlichen Anteil der ambulanten Beratung und Hilfestellung für weibliche Opfer von Gewalt. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen ächten sie Gewalt gegen Frauen und Mädchen und nehmen als Dachverband maßgeblich Einfluss auf politische Entscheidungen. Der bff führt Seminare und Tagungen durch, verbreitet Expertise aus Praxis und Forschung und entwickelt Informationsmaterialien zum Thema Gewalt gegen Frauen. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen stehen überall in Deutschland Frauen und Mädchen zur Seite – mit umfassender Beratung, kompetenter Unterstützung in der Krise und Hilfe bei der Klärung und Bewältigung des Erlebten. Das Angebot ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/

BFF – FRAUEN GEGEN GEWALT E.VAKTIV GEGEN DIGITALE GEWALT
Digitale Gewalt ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Gemeint sind Gewalthandlungen, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen und Gewalt, die im digitalen Raum, z.B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen stattfindet. BFF gehen davon aus, dass digitale Gewalt nicht getrennt von „analoger Gewalt“ funktioniert, sondern meist eine Fortsetzung oder Ergänzung von Gewaltverhältnissen und -dynamiken darstellt. Nähere Informatione finden Sie unter:  https://www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/de/

# NETZ OHNE GEWALT
Aufmerksam machen auf den zunehmenden Hass im Internet gegen Frauen und People of Color – das ist das Ziel des Aufrufs „Netz ohne Gewalt“. Dahinter stehen 20 Aktivistinnen und Politikerinnen. Unterzeichnet haben unter anderem Politikerinnen von der SPD, der Linken – und auch die Grünen-Politikerin Renate Künast. Die letzte repräsentative Studie zu Gewalt an Frauen stammt aus dem Jahr 2004. In dieser Studie vom Familienministerium ist aber noch gar nicht aufgeschlüsselt, welche Rolle digitale Gewalt spielt. Die Aktivistinnen fordern deshalb unter anderem vom Familienministerium, dass die Studie ein Update für die Gegenwart bekommt. Nähere Informatione finden Sie unter: https://netzohnegewalt.org/kontakt/