Pressemitteilung des Landesfrauenrates zum Internationalen Frauentag 2020 #DIE HÄLFTE

Internationaler Frauentag 2020 #DIEHÄLFTE
Wir fordern eine Änderung des Landtagswahlrechts hin zu einer paritätischen Liste!
Wir fordern, dass #DIEHÄLFTE der Kandidierenden für den künftigen Landtag Frauen sind!
Der Landesfrauenrat mahnt an, dass Frauen in Baden-Württemberg ein Recht auf Umsetzung von Gleichstellung, ein Recht auf Umsetzung der Landtagswahlrechtsreform und ein Recht auf angemessene Vertretung der Frauen bei den Kandidierenden für den künftigen Landtag haben.

Der Landesfrauenrat will mit seiner Transparenzkampagne dafür sorgen, dass keine Partei im kommenden Landtagswahlkampf „drum herum“ kommt, Position zu seinen Forderungen zu beziehen. Die Parteien nominieren bereits ihre Kandidierenden für den nächsten Landtag. Sie sollten wissen, dass sie dabei unter Beobachtung der Frauenverbände stehen. Denn diese fragen: befördern sie Kandidaturen von Frauen, werben sie für die Wahl von Frauen, setzen sie gleichstellungspolitische Themen auf ihre Wahlkampfagenda?

Bereits vor 30 Jahren hatte der Landesfrauenrat der damaligen Landesregierung vier Alternativen zur Reform des Landtagswahlrechts vorgelegt mit dem Ziel, den Frauenanteil im Landtag wesentlich zu erhöhen – der damalige Ministerpräsident selbst hatte 1987 dem LFR angetragen, mit diesem Ziel Vorschläge für eine solche Gesetzesänderung zu erarbeiten. In ihrem Schreiben an Ministerpräsident Lothar Späth (vom 28.07.1988) kamen die damaligen LFR-Vorsitzende zu folgendem Schluss:

„Wir glauben, es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass es keinen anderen Weg gibt, den beschämend geringen Frauenanteil unter den Mandatsträgern zu erhöhen. Nur eine Quotenregelung – wie immer man sie nennen mag und wie immer sie ausgestattet ist – wird Veränderungen bewirken.“

Wir fordern #DIEHÄLFTE im zukünftigen Landtag, in der zukünftigen Regierung!

Kontakt: Corinna Schneider Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit LFR; Telefon: 0711/621135