Jour fix des Landesfrauenrates im Ministerium für Soziales und Integration mit Minister Manne Lucha und Staatssekretärin Bärbl Mielich

Am 9.5.2019 fand der turnusgemäße jour fix des Landesfrauenrates mit Minister Lucha und Staatssekretärin Mielich im Ministerium für Soziales und Integration statt. Neben dem Minister und der Staatssekretärin haben von Seiten des Ministeriums die MinisterialdirigentinChristine Jacobi, die persönliche Referentin der Staatssekretärin Kirsten Koners und der Grundsatzreferent Jan Leipold an dem Termin teilgenommen. Vom Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg waren Hildegard Kusicka (Schatzmeisterin), Corinna Schneider (Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit), Anneliese Schmid-Kaufhold, Monika Barz und Viviana Weschenmoser vertreten.
Den Auftakt des Gespräches bildete das Thema der Mittelerhöhung für den Landesfrauenrat Baden-Württemberg. Der diesbezüglich einstimmig beschlossene Initiativantrag der Delegierten vom 12.4.2019 war Minister Lucha im Vorfeld zugegangen. Darin fordert die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg dazu auf, im Doppelhaushalt 2020/2021 die institutionelle Förderung für den Landesfrauenrat auf 200. 000,- Euro pro Jahr zu erhöhen. Der Minister berichtete, dass beschlossen wurde, dieser Forderung entgegenzukommen und 160.000,- Euro für die Beratungen des Doppelhaushaltes angemeldet sind. Wenn auch der Forderung des Antrages damit nicht gänzlich entsprochen wird, wurde die Ankündigung von den Vorstandsfrauen begrüßt. Nun muss die Unterstützung der Parlametarier*innen für den Haushaltsansatz eingeholt werden.
Im Anschluss wurde über das äußerst wichtige Frauenschutzkonzept gesprochen. Minister Lucha erläuterte den Weg, den das Ministerium bis heute gegangen ist. Ab 2016 wurde zunächst mit einer Bestandsanalyse zu Frauen- und Kinderschutzhäusern begonnen, um alle Bedarfe abzufragen und feststellen zu können, wo es im Land noch „ weiße (blinde) Flecken“ auf der Landkarte gibt und grundsätzlicher Handlungsbedarf in der Nachbesserung besteht. Minister Lucha wird in den Doppelhaushalt 2020/2021 den Finanzierungsplan für die Umsetzung der ermittelten Bedarfe einbringen. In einem ersten Schritt werden 2020 für diese Bedarfe des Frauenschutzkonzeptes zunächst 10 Mill Euro geplant. Im zweiten Schritt  werden 2021 insgesamt 25 Millionen bereitgestellt werden.
Frau Jacobi berichtet, dass Ende Mai die Ergebnisse einer Analyse zu den Fachberatungsstellen vorliegen werden. Es ist auch ein Modellprojekt zur Wohnversorgung schutzbedürftiger Frauen angedacht, bei dem eine zentrale Stelle die Verteilung übernimmt. Die Landesregierung strebt hier eine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.
Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates hatte am 9. November 2018 beschlossen einen Antrag zur finanziellen Absicherung von baf e.V. an das Ministerium zu stellen. Corinna Schneider fragt nach, wie der Stand der Dinge ist und inwieweit die Möglichkeit besteht das Bildungszentrum  und Archiv zur Frauengeschichte Baden-Württemberg in die institutionelle Förderung des Landes aufzunehmen und damit finanziell nachhaltig abzusichern. Staatssekretärin Mielich berichtet, dass es bereits mehrere Gespräche mit ihr und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu diesem Thema gegeben hat. Die beiden Ministerien wollen verbindliche Strukturen entwickeln, um baf e.V. zu erhalten und zu unterstützen. Das Hauptstaatsarchiv Baden-Württemberg ist bereit, baf e.V. unter seine Fittiche zu nehmen.
Das Thema Prostituiertenschutzgesetz stand als nächstes auf der Agenda. Monika Barz regte an, dass der vom Land geplante Runde Tisch ‚Prostitution‘ eine ähnlich breite Zusammensetzung haben solle, wie der erfolgreiche Runde Tisch der Stadt Stuttgart. Der Landesfrauenrat wird dazu eine Einladung des Ministeriums und eine Stimme erhalten.

 

Dauerthema für den Landesfrauenrat ist die Hebammenversorgung und die Arbeitsbedingungen für Hebammen. Das Ministerium begrüßt dazu den Referent*innenentwurf des Bundes zur Akademisierung der Hebammenausbildung. Es müssen – damit der Paradigmenwechsel gelingen kann – Kooperationsvereinbarungen zwischen niedergelassenen Ärzt*innen und Hebammen getroffen werden. Es braucht attraktive Arbeitsangebote und auch die Vergütung für die Arbeit der Hebammen muss verändert werden. Staatssekretärin Mielich berichtet auch von den Fortschritten des runden Tisches Geburtshilfe, der im Ministerium angesiedelt ist. Bis die Änderungen/Neuerungen greifen werden, wird es jedoch noch einige Zeit dauern. Mehr dazu können sie hier lesen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/runder-tisch-beschliesst-verbesserungen-in-der-geburtshilfe/
(Bildquelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg)