5 Tage Bildungszeit für Weiterbildung, Demokratie und Ehrenamt sind unverhandelbar

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass es sowohl bei dem zeitlichen Umfang der Bildungszeit (5 Tage)  als auch bei den inhaltlichen Bereichen (berufliche Bildung, politische Bildung und Ehrenamt) bei der bisherigen Formulierung des Gesetzestextes bleibt. „ 5 Tage für Demokratie, Weiterbildung und Ehrenamtsqualifikation für Arbeitnehmer*innen sind für den Landesfrauenrat unverhandelbar“ sagte die 1. Vorsitzende des LFR, Charlotte Schneidewind-Hartnagel nach der Vorstellung der Ergebnisse des Evaluationsberichtes in Stuttgart. Nachbesserungen seien dagegen im Bereich der Zugangserleichterung, der Anmeldefristen und der Kleinunternehmenregelung erforderlich.
Um allen Arbeitnehmer*innen den Anspruch und den Zugang zu Bildungszeit zu ermöglichen, braucht es eine landesweite Informations-Kampagne. Bislang wissen lediglich ein Drittel aller Anspruchsberechtigten* über die Möglichkeit Bildungszeit zu nehmen ausreichend  Bescheid.