Aktuell: Forderung des LFR nach einem Bürger*innenforum zum Thema Landtagswahlrechtsreform

Am 4. Mai 2018 haben die  Delegierten des Landesfrauenrates in Stuttgart einstimmig beschlossen, die Landtagsfraktionen dazu aufzufordern, ein Bürger*innen-Forum zur Reform des Landtagswahlrechts einzusetzen! Im Wortlaut:
„Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats fordert die Fraktionen dazu auf, beim Landtag die Einsetzung eines Bürger*innenforums zu beantragen, das sich unter der Beratung von Expert*innen mit einer Reform des Landtagswahlrechtes befasst. Die Ergebnisse des Bürger*innenforums sollen bis spätestens Ende 2018 öffentlich vorgestellt und vom Landtag ernsthaft abgewogen und geprüft werden.“(siehe auch Information unten)

In einem Interview mit der Rhein-Neckar-Zeitung vom 18.05.2018 erläutert Charlotte Schneidewind-Hartnagel die Erwartungen des LFR an ein Bürger*innenforum. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier: RNZ Interview Artikel 18.5.2018

Der Vorstand des Landesfrauenrates trat unmittelbar nach der Delegiertenversammlung im Mai in Gespräche mit den Landtagsfraktionen ein. Zum aktuellen Stand (3.7.2018) nachfolgende Übersicht. Erste Unterstützungserklärungen gehen ein.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg unterstützt die Forderung des LFR auf Einsetzung eines Bürger*innenforum zur Wahlrechtsreform. Diesen Beschluss fasste sie bei ihrer Jahrestagung am 21.-22. Juni in Hegne. Charlotte Schneidewind-Hartnagel sprach dort für den LFR.

Bündnis 90/Die Grünen: noch immer keine Entscheidung

Beim Parteitag der Grünen am  5. Mai 2018 in Leinfelden wurde der Antrag auf Einsetzung eines Bürger*innenforums mit wenig Enthaltungen angenommen und damit der einstimmige Beschluß des Landesfrauenrates flankiert.

Am  7. Mai  traf sich der Vorstand des LFR, vertreten durch die Vorsitzenden des LFR, Charlotte Schneidewind-Hartnagel und Saskia Ulmer, im Haus der Abgeordneten in Stuttgart mit dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg, Andreas Schwarz und der Frauenpolitischen Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, Dorothea Wehinger.
Die Forderung des Landesfrauenrates nach Einsetzung eines Bürger*forums zur Wahlrechtsreform war das beherrschende Thema des Gesprächs. Fraktionsvorsitzender Schwarz betonte, dass sich die grüne Landtagsfraktion nicht nur dem einstimmigen Beschluss des Landesfrauenrates, sondern natürlich auch dem Beschluss ihrer Partei zur Einsetzung eines Bürger*innenforums verpflichtet sieht. Aktuell sei man sich aber über das „wie“ der Umsetzung noch nicht sicher und es bedürfe einer Bedenkzeit um eine möglichst kluge Strategie zur Einsetzung zu entwickeln. Von beiden Seiten konnten noch einmal alle Argumente und Überlegungen dargelegt werden. Es ist nun Aufgabe der Parlamentarier*innen, den Weg zur Einsetzung eines Bürger*innenforums frei zu machen.  Bis zum 15. Juni, so Fraktionsvorsitzender Schwarz, sollte es eine Entscheidung dazu geben haben. Dies ist nicht der Fall. Bislang unterstützt nur die FDP-Fraktion die Einsetzung eines Bürger“*innenforums.

FDP-Fraktion: zur Unterstützung bereit

Beim Besuch des LFR-Vorstands bei der FDP/DVP Fraktion im Landtag am 8. Mai 2018 versicherte der Fraktionsvorsitzende Dr. Rülke MdL,  er unterstütze die Forderung des LFR, zum Zwecke einer frauenfreundlichen Reform des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg ein Bürger*innenforum einzusetzen. In seinem Schreiben an den LFR vom 6. Juni bekräftigte Rülke diese Position, im Wortlaut:  „Die von Ihnen geforderte Einsetzung einer Bürgerforums unterstützt unsere Fraktion in vollem Umfang. In meinem Schreiben an die Landtagspräsidentin Frau Aras vom 09. Mai 2018 haben wir die Einsetzung eines Forums bereits gefordert.“

Landtagspräsidentin Mutherem Aras MdL: zur Unterstützung bereit

Landtagspräsidentin Mutherem Aras MdL beantwortete das Schreiben der FDP-Fraktion am 16. Mai 2018, im Wortlaut:

„Ihr Eintreten für eine frauenfreundliche Form des Landtagswahlrechts begrüße ich. Selbstverständlich wäre ich gerne bereit, ein Bürgerforum wie von Ihnen und vom Landesfrauenrat Baden-Württemberg vorgeschlagen einzusetzen, das sich mit einer Reform des Landtagswahlrechts beschäftigt. Voraussetzung für ein Tätigwerden meinerseits ist allerdings, dass eine breite Mehrheit der Fraktionen im Landtag dies wünscht und unterstützt.“

SPD-Fraktion: zögerlich …

Mit der SPD- Fraktion gab es mit den Vertreterinnen des LFR-Vorstands  im Mai 2018 eine offene Debatte, wie ein wirksamer Weg aussehen kann. Ehrlich wurden Vor- und Nachteile eines Volksentscheids versus eines BürgerInnenforums erwogen. Damit die persönliche Betroffenheit eventueller Reformfolgen für Abgeordnete  sehr viel kleiner würde, wurde die Idee formuliert, die Reform erst für die übernächste Wahl anzuvisieren.

Unterstützer*innen

Der DGB unterstützt die Forderung des LFR. Der DGB verweist neben dem geringsten Frauenanteil im Parlament generell bei der Zusammensetzung auf das Demokratiedefizit. Beim Gespräch der LFR-Vorsitzenden Charlotte Schneidewind-Hartnagel und  Saskia Ulmer mit dem DGB Vorsitzenden Martin Kunzmann und der Stellv. Vorsitzenden Gabi Frenzer-Wolf am 8. Juni im DGB-Haus in Stuttgart wurde dies nochmals ausdrücklich unterstrichen. Zur Stellungnahme des DGB.

Zum Hintergrund des LFR-Beschlusses:

Der Landesfrauenrat mit seinen 50 Mitgliedsverbänden und 2 Millionen Mitgliedern, reagiert mit dem Beschluß auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses, der sich nach der Verweigerung der CDU-Landtagsfraktion nicht weiter mit dem Thema beschäftigen wird. Das einstimmige Ergebnis zeigt deutlich, wie die Frauenverbände aller Parteien und aller zivilgesellschaftlichen Kräfte, von den Landfrauen bis zum Bund der Akademikerinnen, von Juristinnen, Ingenieurinnen und Gewerkschafterinnen bis zu den kirchlichen Organisationen, dem Sportverband und den Naturfreundinnen auf die Nichteinhaltung des Koalitionsvertrages reagieren.
„Der Landesfrauenrat wird mit allen seinen angeschlossenen Mitgliedsverbänden weiterhin selbstbewusst, deutlich und weiblich alle demokratischen Mittel einsetzen um die zugesagte und längst überfällige Reform des Landtagswahlrechtes voranzubringen. „Für uns gibt es kein Ende, solange es kein gutes Ende ist“, sagt Charlotte Schneidewind-Hartnagel, die Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates, am Rande der Delegiertenkonferenz.