100 Jahre Frauenwahlrecht 2018/2019 in Baden-Württemberg – Koordinierungsstelle der Kampagne im Sozialministerium

2019 feiern wir in Deutschland ein besonderes Jubiläum – 100 Jahre Frauenwahlrecht!

Im November 1918 wurde in Deutschland das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht eingeführt und im Januar 1919 konnten Frauen in Baden und Württemberg erstmals wählen und selbst gewählt werden. Dies war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Demokratie und auch zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Im Rahmen dieses Jubiläums erstellt das Ministerium für Soziales und Integration in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Frauen und Geschichte Baden-Württemberg e. V. und dem Landesfrauenrat Baden-Württemberg einen Webauftritt als zentrale Plattform für Hintergrundinformationen, Vernetzung und zur Präsentation geplanter Veranstaltungen in ganz Baden-Württemberg.

Um diesen Webauftritt von Beginn an (Veröffentlichung voraussichtlich im September 2018) mit Informationen zu füllen wurden erneut rund 1.600 Adressen aus den Bereichen Tagungshäuser, Frauenzentren, Archive/Museen, Bibliotheken, Jugendarbeit, Familienbildung, VHS, Landkreise und Kommunen angeschrieben und gebeten, möglichst detaillierte Rückmeldungen zu geplanten Vorhaben und Veranstaltung vor Ort zu geben.

Aus technischen Gründen können Vorhaben nur dann veröffentlicht werden, wenn alle im Formular genannten Informationen vorliegen. Wir werden den Webauftritt stetig aktualisieren und erweitern, so dass Sie die Möglichkeit haben uns auch zu einem späteren Zeitpunkt Informationen zu liefern.

Sie können sich jederzeit mit Veranstaltungen und Hinweise zur Ortsgeschichte an die zentrale E-Mailadresse wenden: frauenwahlrecht@sm.bwl.de

Das Informationsblatt zur Kampagne 100 Jahre Frauenwahlrecht finden Sie hierInformationen zur Kampagne 100 Jahre Frauenwahlrecht

Das Formularblatt zur Meldung von Veranstaltungen finden Sie hierFormular_Veranstaltungen_100 Jahre Frauenwahlrecht

 Auch bundesweit laufen Vorbereitungen für Veranstaltungen anlässlich 100 Jahre Frauenwahlrecht. Die bundesweite Website enthält zahlreiche historische Informationen, eine Veranstaltungslandkarte, aber auch einen Wegweiser zu Parität in der Politik.

Links dazu:

Website: https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/jubilaeumskampagne.html

Wegweiser zur Parität in der Politik: https://www.frauen-macht-politik.de/fileadmin/Dokumente/Wegweiser_zu_Paritaet_in_der_Politik_web.pdf

Ein Blick in die Geschichte

Am 12. Januar 1919 hatten Frauen erstmals neben Männern das Recht zu wählen und sich wählen zu lassen. Genau 100 Jahre später am 12. Januar 2019 wollen wir daran in der Veranstaltung „Herrengedeck und Frauengedöns“ erinnern (eine Veranstaltung des Landesfrauenrates, unseres Mitgliedsverbandes Frauen & Geschichte Baden-Württemberg e.V. und der Landtagspräsidentin).

Die Wahl zur verfassungsgebenden Landesversammlung von Württemberg, die sich nach Annahme der Landesverfassung im Mai 1919 Landtag nannte, konnte mit einer besonders hohen Wahlbeteiligung von 90,9 % durchgeführt werden. Diese wird von HistorikerInnen wesentlich mit auf die „Nutzung des Wahlrechts durch Frauen“ zurückgeführt. Unter den insgesamt 150 Mandatstragenden befanden sich 13 weibliche Abgeordnete, im Vergleich zu den anderen Ländern eine überdurchschnittliche Repräsentanz von Frauen. Darunter waren die Frauenrechtlerinnen und Politikerinnen Mathilde Planck (1861-1955, DDP) und Clara Zetkin (1857-1933, SPD, USPD, KPD).

Im Nachbarstaat Baden wurde bereits eine Woche früher, am 5. Januar 1919 die verfassungsgebende Versammlung gewählt. Auch hier trugen die erstmals ihr Wahlrecht ausübenden Frauen zur hohen Wahlbeteiligung von 88,8 % bei. Unter insgesamt 107 Abgeordneten waren neun Frauen. Darunter waren die Vorsitzende der sozialdemokratischen Frauen Badens, Therese Blase (1873-1930, SPD) und die Frauenrechtlerin und die Rechtshistorikerin Marianne Weber (1870-1954, DDP), die als erste Frau im badischen Landtag das Wort ergriff: „Wir Frauen können nur unserer hohen Freude und Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß wir zu dieser Aufgabe mitberufen sind, und ich glaube sagen zu dürfen, daß wir besser für sie vorbereitet sind als vielleicht die meisten von Ihnen glauben.“