2002: Bildung

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2002 in Mannheim

Bildungsreform in Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung, Parteien und mit Bildung und Erziehung befasste Verbände in Baden-Württemberg auf, Reformansätze des Bildungssystems für Baden-Württemberg zu entwickeln und umzusetzen, die geeignet sind, – unter Anwendung des Gender Mainstreaming Prinzips -, folgende Ziele zu erreichen:
1. Herstellung gleicher Chancen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht und sozialer Herkunft, ihre kognitiven, sozialen und kreativen Potenziale bestmöglich zu entfalten.
2. Vermittlung von Handlungs- und Wertorientierung und der für die Wissensgesellschaft erforderlichen Kompetenzen, wie zum Beispiel inhaltliches Basiswissen, personale, soziale und instrumentelle bzw. lernmethodische Kompetenzen.

Dies erfordert
1. Entwicklung von Curricula für den vorschulischen Bereich im Rahmen eines eigenständigen Bildungsauftrags für alle institutionellen Kinderbetreuungsangebote u.a. durch
– Zuordnung der vorschulischen Einrichtungen zum Bildungsbereich
– Reform der ErzieherInnenausbildung entsprechend der Anforderungen an eine moderne kindgerechte Bildungsförderung im Vorschulalter
2. Flächendeckender Ausbau von Ganztagesschulen und/oder ganztägigen Betreuungsangeboten mit pädagogischer Konzeption im Sinne von Schulen als Orte sozialen Lernens. In einem ersten Schritt sollen davon 20 Prozent aller Schulen erfasst werden.
Dazu gehören
– Gestaltung des Tagesablaufs, z.B.
o rhythmisierter Unterricht,
o Projektarbeit
– Individuelle Förderung, z. B.
o Geschlechtergerechte Gestaltung des schulischen Lebens
o Erschließung der Potenziale multiethnischer Herkunft von SchülerInnen und Eltern
o ggf. zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder aus bildungsfernen Milieus
– Neudefinition der Ausbildung und der Rolle von Lehrkräften, Entwicklung von Lerngemeinschaften
– Ausstattung der Schulen als Orte, die Bildungsgelegenheiten bieten, Gemeinschafts- und Rückzugsräume, Arbeitsräume für SchülerInnen und Lehrkräfte
3. Etablierung verpflichtender regelmäßiger Elterngespräche, um dem gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag von Eltern und Schule gerecht zu werden.

Verpflegung an Schulen

Ausstattung der Schulen mit Sport- und Erholungsräumen
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung Baden-Württembergs werden aufgefordert, auf die Schulträger hinzuwirken, dass eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Verpflegung der Kinder mit Mittagessen und gegebenenfalls Frühstück gewährleistet ist. Bei der Zusammenstellung der Verpflegung sollen Kriterien der Nachhaltigkeit im Sinne der Lokalen Agenda 21 umgesetzt werden.
Darüber hinaus sind an Schulen ausreichend Räumlichkeiten für Sport und für Erholung einzurichten. Die Landesregierung soll selbst mit Finanzmitteln diese notwendigen Entwicklungen unterstützen.

Ökonomische, rechtliche und kommunalpolitische Bildung an allgemeinbildenden Schulen
Das Kultusministerium Baden-Württemberg wird aufgefordert, in den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 5 ökonomische, rechtliche und kommunalpolitische Bildung stärker zu verankern. In den entsprechenden Unterricht sind auch externe ExpertInnen einzubeziehen.