Resolution: Gesundheitsreform: Bittere Pillen für Frauen Frauen sind durch die Maßnahmen der dritten Stufe der Gesundheitsreform in besonderem Maße betroffen. Wegen ihres durchschnittlich geringeren Einkommens gehören sie im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung überproportional der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV) an. Durch die Herausnahme von Präventionsleistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog, die Einschränkungen bei den stationären Kuren sowie durch die erneut verschärften Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Kuren und Heil- und Hilfsmitteln werden sie als Patientinnen zusätzlich belastet . Das Prinzip der solidarischen, paritätisch finanzierten GKV wird dadurch in Frage gestellt.
Weiterlesen