„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art.3., S.2 Grundgesetz)
In Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 formuliert unser Grundgesetz nicht nur die formale Gleichberechtigung von Frau und Mann, sondern verpflichtet den Staat explizit zum Abbau existierender Benachteiligung von Frauen. Gleichberechtigung auch de facto umzusetzen, ist für viele Lebensbereiche relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch, benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.
Besonders eklatant klaffen Anspruch und Wirklichkeit mit Blick auf die Politik auseinander: Zwar ist die Hälfte der Bevölkerung weiblich, in Deutschlands Parlamenten sind Frauen jedoch deutlich in der Minderheit. Im Bundestag stellten Frauen aktuell nur 32,4 % der Mandatsträger*innen und auch in den Parlamenten der Länder sowie auf kommunaler Ebene liegt der Frauenanteil ebenfalls knapp unter einem Drittel. De facto werden in Deutschland politische Entscheidungen von einer Überzahl an Männern getroffen – und zwar auf allen Ebenen der deutschen Politik!
Die Initiative #ParitätJetzt – ein solidarischer Zusammenschluss von Menschen aus mehr als 80 verschiedenen Verbänden, Organisationen und Netzwerken – fordert daher Regeln im Wahlrecht, die eine gleichberechtigte politische Teilhabe sicherstellen! Und Veränderung ist möglich: Mit der aktuellen Wahlrechtreformkommission hat die Bundesregierung die Chance, bei der anstehenden Überarbeitung des Wahlrechts endlich die Weichen für gleichberechtigte Teilhabe zu stellen!