Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2025 – Gleichstellung bleibt Auftrag und Verpflichtung
Anlässlich des Tags des Grundgesetzes erinnert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) an die grundlegende Bedeutung des Grundgesetzes für die Gleichstellung der Geschlechter. Im Mittelpunkt steht Artikel 3 Absatz 2, der am 23. Mai 1949 in Kraft trat und seither festschreibt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. „Dieser Satz ist nicht nur ein Meilenstein der Verfassungsgeschichte, sondern bleibt auch heute noch Auftrag und Verpflichtung,“ betont Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des LFR BW. Auch wenn die Infragestellung der Missstände in der Gleichstellung der Geschlechter endlich abnähme und mehr und mehr anerkannt würden, wäre es gleichwohl noch ein langer Weg zu nachhaltigen Lösungen und konkreten Maßnahmen in der Gleichstellung.
1994 wurde der Gleichstellungsartikel um einen entscheidenden Zusatz erweitert: Der Staat ist seither verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung aktiv zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Trotz dieses klaren Verfassungsauftrags sieht der LFR BW weiterhin erhebliche Defizite – gerade auch bei der paritätischen Vertretung von Frauen in politischen Gremien, bei der Lohnungleichheit sowie der Prävention gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Klare Forderungen für eine gerechtere Gesellschaft
Der LFR BW fordert deshalb die Einführung eines verbindlichen paritätischen Wahlrechts, damit Frauen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil gleichberechtigt an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Freiwillige Selbstverpflichtungen und bloße Appelle reichten nicht aus – es brauchte gesetzlich verankerte Regelungen mit Sanktionen bei Nichterfüllung. „Die anhaltenden Strukturen zu Lasten der Frauen müssen durch gesetzliche Maßnahmen aufgebrochen und abgesichert werden, wir sehen die Risiken und Gefahren für unsere Demokratie ebenso in anderen Bereichen“, fordert Verena Hahn, Zweite Vorsitzende des LFR BW. Wir seien zum Handeln gezwungen, um die Stabilität unserer Gesellschaft auch durch die Gleichstellung sicherzustellen.
Mit Kampagnen und Aktionen wie „Gemeinsam für gleiche Rechte“ ruft der LFR BW dazu auf, sich aktiv für Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen und den im Grundgesetz verankerten Auftrag zur Gleichstellung ernst zu nehmen und ihn in allen Lebensbereichen konsequent umzusetzen.