Erste Digitale Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg am 27.11.2020

Die Delegiertenversammlung fand – wie so vieles in diesem turbulenten Jahr – unter Einhaltung der Hygienevorschriften zum ersten Mal digital statt. Wir sind froh und erleichtert, dass die Teilnehmerinnen sich dazu bereit erklärt haben der Delegiertenversammlung auf diesem Wege beizuwohnen und bedanken uns sehr herzlich bei allen, die zu dem guten Gelingen beigetragen haben!
Da der gesamte Vorstand des Landesfrauenrates turnusgemäß neu gewählt werden muss, haben wir uns für eine Briefwahl entschieden und die entsprechenden Unterlagen an die Delegierten verschickt. Die schriftlichen Bewerbungen der Kandidatinnen gingen den Delegierten vorab zu und unter Tagesordnungspunkt XV hatten die Kandidatinnen die Möglichkeit sich persönlich vorzustellen und Fragen der Teilnehmerinnen zu beantworten. Sobald das Ergebnis der Wahl vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.

Als neues Mitglied hat die Delegiertenversammlung den Berufsverband Hauswirtschaft e.V. (Landesverband Baden-Württemberg) in den Landesfrauenrat aufgenommen.
Wir freuen uns sehr über den neuen Mitgliedsverband und heißen Sie herzlich willkommen!

Die Delegiertenversammlung hat insgesamt über 16 Beschlüsse abgestimmt, die wir Ihnen zeitnah auf unserer neu gestalteten Homepage unter der Rubrik ÜBER UNS vorstellen werden.

Des Weiteren hat die Delegiertenversammlung positiv über die Aufnahme der nachfolgenden Fördermitglieder in den Landesfrauenrat entschieden:
Breymaier, Leni Mitglied des Deutschen Bundestags für die SPD -Fraktion
Esken, Saskia Mitglied des Deutschen Bundestags für die SPD-Fraktion und Bundesvorsitzende der SPD
Kluth, Dorothee Bischöfliches Ordinariat, Geschäftsführende Bildungsreferentin
Prof. Dr. Reinalter, Anja Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates Baden-Württemberg
Schneidewind-Hartnagel, Charlotte Mitglied des Deutschen Bundestags für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Fördermitglieder werden zu den Delegiertenversammlungen eingeladen, haben kein Wahl-, Stimm- und Rederecht. Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist spätestens bis 30.09. zum Jahresende gekündigt werden.
Wir wollen mit der „Fördermitgliedschaft für Frauen“ interessierten Fraueninstitutionen, Frauenverbänden, Frauenvereinen, Frauengruppen gemischter Verbände, siehe § 4 Abs. 1 die Möglichkeit geben, sich enger an die Arbeit des LFR anzuschließen. Mit einer Fördermitgliedschaft kann auch öffentlich signalisiert werden: wir unterstützen die Arbeit des Landesfrauenrates (Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit, Antidiskriminierung und weitere vielfältige Themen); wir vertreten Fraueninteressen und wir wertschätzen das ehrenamtliche Engagement von 2 Millionen Mitgliedsfrauen in Baden-Württemberg.
Aus diesem Grund bedanken wir uns bei unseren ersten Fördermitgliedern und heißen sie herzlich im Landesfrauenrat Baden-Württemberg willkommen!